Für Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind

Bis 31. Jänner: Ansuchen für Investitionen im Sozialbereich einreichen

Dienstag, 16. Januar 2024 | 12:08 Uhr

Bozen – Das Land Südtirol unterstützt private und öffentliche Körperschaften ohne Gewinnabsicht sowie Sozialgenossenschaften des Typs A, die im Sozialbereich tätig sind. Ab sofort bis einschließlich 31. Jänner 2024, 12.00 Uhr (bei händischer Abgabe) können Beitragsansuchen für Investitionen eingereicht werden. Das Rundschreiben und die Vordrucke sind im Webportal des Landes zum Thema Soziales beziehungsweise auf der entsprechenden Unterseite verfügbar.

Die Ansuchen um Zuschüsse für die Investitionen sind in den Ämtern der Landesabteilung Soziales in der Bozner Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 einzureichen. Für die verschiedenen Bereiche sind folgende Ämter die Anlaufstellen:

Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion:
Ansprechpartnerin für Tätigkeiten im Bereich Frauen in Schwierigkeiten ist Alessia Brunetti (Tel. 0471 418 235 – alessia.brunetti@provinz.bz.it), für den Bereich Kinder- und Jugendschutz sowie für den Bereich Soziale Inklusion ist Kathrin Lintner (Tel. 0471 418 239 – kathrin.lintner@provinz.bz.it), für den Bereich Soziale Inklusion/ öffentliche Körperschaften ist Miriam Campese (Tel. 0471 418 241 – miriam.campese@provinz.bz.it) die Ansprechpartnerin.

Amt für Senioren und Sozialsprengel:
Ansprechpartnerin für den Bereich Senioren/Investitionen ist Doris Lanznaster (Tel. 0471 418 258 – doris.lanznaster@provinz.bz.it).

Amt für Menschen mit Behinderungen:
Ansprechpartner für den Bereich Behinderung, Sozialpsychiatrie und Abhängigkeitserkrankungen ist Hubert Morandell (Tel. 0471 418278 – hubert.morandell@provinz.bz.it).

Von: mk

Bezirk: Bozen

Kommentare
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Universalgelehrter
4 Monate 1 Tag

Installationen, Verputz und eine Tür wären angesichts der Bebilderung dringend förderungswürdig 🙂

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