Fokus auf mehr Wohnraum

Bozen gibt Gästebetten zurück

Dienstag, 23. September 2025 | 18:49 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Bozens Stadtrat billigte heute den Beschlussvorschlag über die Zuteilung des Gästebettenkontingents, das der Stadt laut den Landesbestimmungen im Bereich Tourismus und Beherbergung zusteht. Mit dem Beschluss wurden die verfügbaren Gästebetten entsprechend den 2024 eingereichten Anträgen aufgeteilt und die aufgrund von Betriebseinstellungen frei gewordenen Gästebetten neu zugeteilt. Dies ist notwendig, weil mit dem Landesgesetz „Raum und Landschaft” und der dazugehörigen Durchführungsverordnung eine Bettenobergrenze auf Gemeindeebene eingeführt wurde, sowohl für die gastgewerbliche Beherbergungstätigkeit als auch für die Privatzimmervermietung und für den „Urlaub auf dem Bauernhof“.

Der Stadt Bozen wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 122/2023 ein Sonderkontingent von 229 Betten zugewiesen, das innerhalb von zehn Jahren zurückgegeben werden muss. Diese Betten wurden bereits im Mai 2024 folgendermaßen zugeteilt: 209 an gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe, 20 an Betriebe mit „Urlaub auf dem Bauernhof“. Der Kategorie der Privatzimmervermieter wurden keine Betten zugeteilt.

2024 wurden 96 Gästebetten frei, allesamt in Betrieben der Kategorie „Zimmervermietung und möblierte Ferienwohnungen”. 91 davon können laut Gesetz wieder an Zimmervermieter vergeben werden, die restlichen fünf gehen an das Land zurück. 2024 gingen außerdem 28 Anträge von Zimmervermietern und 2 von gastgewerblichen Beherbergungsbetrieben ein.

Von den verfügbaren Gästebetten wurden schließlich 33 an Privatzimmervermieter vergeben. Die restlichen 58 Betten derselben Kategorie wurden – da aus dieser Kategorie keine Anträge vorlagen – auf andere Kategorien verteilt: 38 Betten auf die gastgewerblichen Beherbergungsbetriebe, 9 Betten an Betriebe mit „Urlaub auf dem Bauernhof“. Die restlichen 11 Betten gingen gemeinsam mit den gesetzlich vorgesehenen 5 Betten an das Land zurück.

„Die heutige Stadtratsentscheidung“, so Bürgermeister Corrarati, „ist nicht nur ein technischer Vorgang, sondern auch ein politisches Zeichen: Durch die vorzeitige Rückgabe eines Teils der für die Privatzimmervermietung bestimmten Betten an das Land wird Druck vom Wohnungsmarkt genommen. Auf diese Weise wollen wir nach und nach mehr Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuführen und dem steigenden Wohnraumbedarf Rechnung tragen. Der heutige Beschluss ist in zweifacher Hinsicht wichtig: Einerseits stärkt er das touristische Angebot der gasthofähnlichen und nicht gasthofähnlichen Beherbergungsbetriebe durch eine ausgeglichenere Verteilung der verfügbaren Betten; andererseits zeigt er, dass wir mit der vorzeitigen Rückgabe eines Teils der Betten der Privatzimmervermieter die Bedürfnisse der Bürger im Auge behalten, da diese Unterkünfte nun wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen und die Wohnungsknappheit damit gelindert wird“.

Bezirk: Bozen

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