Anpassungen innerhalb 31. Dezember 2019

Brandschutzbestimmungen für Schutzhütten

Mittwoch, 08. August 2018 | 08:34 Uhr

Rom/Bozen – Senator Dieter Steger (SVP) teilte in einer Aussendung mit, dass mit dem Milleproroghe Dekret die Frist für die Anpassungen an die neuen Brandschutzbestimmungen für die Schutzhütten auf den 31. Dezember 2019 aufgeschoben werde. Dies habe er mit einem Gesetzesabänderungsantrag gefordert, den alle Senatoren der Autonomiegruppe – Unterberger, Durnwalder und Lanièce – unterzeichnet hätten.

Für die Schutzhütten seien laut Dieter Steger durch die Forderung nach Anpassungen an die neuen Brandschutzbestimmungen in einer kurzen Zeitspanne, große Schwierigkeiten entstanden. Der Senator teilte im Namen der Autonomiegruppe mit Freude mit, “dass die Problematik für die Schutzhütten von der Mehrheit anerkannt wurde und nun mehr Zeit für die Anpassung an die neuen Bestimmungen im Sinne unseres Abänderungsantrages gewährt wird.”

Steger überbrachte auch unerfreuliche Nachrichten: “Leider hat die Regierung unseren Vorschlag, die Fristen für die Anpassungen an die neuen Brandschutzbestimmungen für alle Gastbetriebe aufzuschieben, um zu verhindern, dass die Arbeiten mitten in der Hauptsaison anfallen, nicht genehmigt.”

Von: bba

Bezirk: Bozen