"Keine Versäumnisse seitens der Gemeinde"

City Skyliner: Es fehlt die Genehmigung der Luftfahrtbehörde

Donnerstag, 11. April 2019 | 19:07 Uhr

Bozen – Der umstrittene City Skyliner hätte eigentlich am 27. April am Bozner Rathausplatz aufgestellt werden sollen. Weil für den über 80 Meter hohen Aussichtsturm die Genehmigung der Behörde für Flugassistenz Enav und der zivilen Luftfahrtbehörde Enac fehlt, kann dieser Termin nicht mehr gehalten werden. Unklar ist nun, wer an dem Versäumnis die Schuld trägt.

In einer Pressemitteilung bestätigt die Gemeinde die fehlende Genehmigung. Diese sei jedoch nicht von der Gemeinde einzuholen gewesen, sondern vom Unternehmen Skyliner.

“Ein heute erschienener News-Artikel suggeriert, dass den Gemeindetechnikern erst im letzten Moment eingefallen sei, dass die Errichtung der 81 Meter hohen Aussichtsplattform nur mit Zustimmung der Behörde für Flugassistenz ENAV und der zivilen Luftfahrtbehörde ENAC genehmigt werden kann. Die Gemeindeverwaltung präzisiert, dass die zuständigen Gemeindeämter die Vorschriften der Luftfahrtbehörde sehr wohl kennen und der Betreibergesellschaft des “City-Skyliners” mitgeteilt hatten, die Errichtung des Bauwerks bei der Flugassistenz ENAV und der Luftfahrtbehörde ENAC zu melden. Weiters hatten die Ämter dem Unternehmen mitgeteilt, dass die Zustimmungen von ENAV und ENAC die Voraussetzung für die ordnungsgemäße Besetzung der öffentlichen Fläche (am Rathausplatz) sind”, heißt es in der Aussendung der Gemeinde Bozen.

Alle Gebäude, die höher als 45 Meter sind, brauchen diese Genehmigung. Bis die Genehmigung kommt, dauert es aber einige Zeit. Die Gemeinde will sich dafür einsetzen, dass es diesmal schneller geht.

Der Aussichtsturm hätte eigentlich am 1. Mai für die Besucher geöffnet werden sollen.

Von: luk

Bezirk: Bozen