Schritte zur Umsetzung

Covid-19: Landesregierung beschließt Hilfsmaßnahmen für Wirtschaftssektoren

Mittwoch, 15. April 2020 | 16:21 Uhr

Bozen – Rotationsfondsstundungen, Verfahrensvereinfachungen und Fristenverlängerungen beinhalten die heute von der Landesregierung genehmigten “vorübergehenden Maßnahmen für Unternehmen”.

Grundsätzlich hatte sich die Landesregierung bereits am 31. März darauf verständigt, ein umfassendes Wirtschafts-, Familien- und Sozialpaket auf den Weg zu bringen, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Nun folgen die verschiedenen rechtlichen und verwaltungstechnischen Schritte zur Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen. So hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer einen Beschluss mit einer Reihe von “Vorübergehenden Maßnahmen zu Gunsten der Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung, Tourismus und Landwirtschaft” genehmigt. Dem Beschluss vorausgegangen war in der vergangenen Woche die Unterzeichnung eines Abkommens mit den Banken.

“Wir sind entschlossen, unseren Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dieser außerordentlichen Situation zur Seite zu stehen, zumal es auch um Arbeitsplätze geht”, sagte Landesrat Achammer nach der heutigen Regierungssitzung. “Wir haben rasch ein Hilfspaket auf die Beine gestellt, welches die Liquidität sichern soll. Aber wir haben auch Maßnahmen gesetzt, die von geltenden Regelungen abweichen, wodurch beispielsweise Betrieben zeitlich ein längerer Spielraum zur Einhaltung von Fristen zugesichert wird oder wodurch verwaltungstechnische Verfahren vorübergehend vereinfacht und damit beschleunigt werden können.” Die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, damit die Hilfen schnell und unbürokratisch dort ankommen, wo sie benötigt werden, schaffe zur Stunde der Landtag im Schnellverfahren.

Die heute beschlossenen Maßnahmen gelten für alle Wirtschaftssektoren, vom Handwerk und Handel über Dienstleistungen und Industrie bis hin zu Tourismus und Landwirtschaft. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehören die bis zu zweijährigen Stundung der Kapitalraten von geförderten Darlehen, eine zeitliche Ausdehnung für die Unternehmensnachfolge und für “neue Unternehmen” sowie die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, vor allem was die Abrechnung und Auszahlung der Beiträge angeht. Erleichternde Bestimmungen und Terminverlängerungen gibt es für Kleinunternehmen, die um Landesförderung für betriebliche Investitionen angesucht haben, ebenso für Unternehmen, die sich um Maßnahmen zur Internationalisierung oder um solche zur Wissensvermittlung und Weiterbildung beworben hatten. Schließlich können Berufsverbände, Körperschaften und Genossenschaften, die bereits Ausgaben für Initiativen getätigt haben, die dann im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie ausgesetzt oder annulliert worden sind, trotzdem mit Landesförderung rechnen. Auch dies sehen die heute beschlossenen Maßnahmen vor.

“Es ist nun wichtig, alle Unternehmen, auch jene zu unterstützen, die landwirtschaftliche Produkte verarbeiten und vermarkten, damit wir alle gemeinsam den Wirtschaftsmotor wieder in Schwung kriegen”, betont der Landesrat Für Landwirtschaft und Tourismus, Arnold Schuler. “Als wichtige Hilfestellung für den Tourismus, der als Sektor besonders von der Krise betroffen ist, sehen wir die Stundung der Darlehensraten von bis zu 24 Monaten vor. In den nächsten Wochen und Monaten wird dann die gemeinsame Restart-Kampagne schrittweise lanciert.”

Die Maßnahmen treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region und jenem der Europäischen Union in Kraft und gelten vorerst für Finanzierungen, die bis Jahresende genehmigt sind.

Von: mk

Bezirk: Bozen