Antrag der Autonomiegruppe im Senat genehmigt

Defibrillatorenpflicht für Amateursportvereine erst ab Juli 2017

Mittwoch, 23. November 2016 | 17:31 Uhr

Rom/Bozen – “Erst ab Juli 2017 gilt für Amateursportvereine die Pflicht, bei Wettkämpfen und Training einen Defibrillator bereit zu stellen und die Anwesenheit einer zu dessen Benutzung ermächtigten Person zu gewährleisten. Dieser Aufschub wurde dank der Annahme eines Abänderungsantrages erreicht, den die Autonomiegruppe vorgelegt hatte. Unser Antrag wurde gestern vom Gesetzgebungsausschuss genehmigt und heute vom Plenum des Senates bestätigt.” Das teilt der Südtiroler SVP-Senator Hans Berger im Namen der Autonomiegruppe im Senat mit.

“Dieser Aufschub ist im Gesetzesdekret enthalten, in welchem Maßnahmen für die vom Erdbeben betroffene Bevölkerung vorgesehen sind und das heute vom Senat angenommen in erster Lesung angenommen worden ist”, so Berger.

Dank dieses Aufschubes haben auch Südtirols Amateursportvereine noch bis Juli 2017 Zeit, Personen im Umgang mit Defibrillatoren schulen zu lassen. Das Dekret wird nun der Abgeordnetenkammer weitergeleitet, die den Gesetzestext mit großer Wahrscheinlichkeit ohne Änderungen endgültig genehmigen wird.

Von: mk

Bezirk: Bozen