Gebhard zur abgelehnten Verlängerung des verpflichtenden Vaterschaftsurlaubs

“Diese Entscheidung ist eine vertane Chance”

Dienstag, 24. Februar 2026 | 18:00 Uhr

Von: mk

Bozen/Rom – Am heutigen Dienstagnachmittag wurde im Plenum der Abgeordnetenkammer ein Gesetzesentwurf abgelehnt, der eine Verlängerung des verpflichtenden Vaterschaftsurlaubs von derzeit zehn Tagen auf vier Monate vorgesehen hätte. Auch für selbständig tätige Väter wäre eine Entschädigung in Höhe von 100 Prozent des entgangenen Einkommens für den selben Zeitraum vorgesehen gewesen. Die Vorsitzende der SVP-Frauen und Kammerabgeordnete Renate Gebhard übt deutliche Kritik an dieser Ablehnung, zu der es nach dem negativen Gutachten der Bilanzkommission aus Kostengründen gekommen ist. „Kritikwürdig ist dabei jedenfalls, wie sowohl von Seiten der Opposition, die den Antrag eingebracht hat, als auch von der Regierungsmehrheit, die ihn abgelehnt hat, mit dem Thema umgegangen wurde – nämlich nach Parteilogiken und nicht im Sinne der Sache“, erklärt Gebhard.

„Mit der definitiven Ablehnung wurde nämlich auch die Grundlage für eine weiterführende Diskussion  in der zuständigen Gesetzgebungskommission zunichte gemacht, etwa über einen kostengünstigeren Kompromiss, wie eine Verlängerung in reduzierter Form als Zwischenschritt oder über alternative Anreizsysteme, um auch mehr Wahlfreiheit zu gewährleisten. Das ist sehr schade und nicht im Sinne unserer Familien“, erklärt Renate Gebhard. Derzeit sind Väter im Angestelltenverhältnis – sowohl im öffentlichen Dienst als auch im Privatsektor – in Italien verpflichtet, nach der Geburt eines Kindes beziehungsweise nach einer Adoption oder Anvertrauung zehn Tage Vaterschaftsurlaub in Anspruch zu nehmen. Diese Tage werden vollständig entlohnt.

„Im europäischen Vergleich liegt Italien damit jedoch deutlich zurück. Zum Vergleich: Im benachbarten Österreich sind Väter verpflichtet, zwei Monate zuhause zu bleiben“, so Gebhard. Ein längerer verpflichtender Vaterschaftsurlaub hätte aus Sicht der Kammerabgeordneten weitreichende positive Effekte. „Das aktive Engagement von Vätern in den ersten Lebensmonaten eines Kindes wirkt sich nämlich nicht nur positiv auf die Bindung zwischen Vätern und den Kindern, sondern nachweislich auch positiv auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen aus – ein Bereich, in dem Italien seit Jahren große Schwierigkeiten hat.“

Statistiken würden zeigen, dass Frauen in Italien beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nach der Geburt eines Kindes nach wie vor mit erheblichen Hürden konfrontiert sind. Würden Väter stärker und verbindlicher in die Betreuung eingebunden, hätten Mütter bessere Chancen, ins Berufsleben zurückzukehren. Dies würde nicht nur die Beschäftigungsquote von Frauen erhöhen, sondern auch zu einer gerechteren Aufteilung familiärer Verantwortung beitragen und in weiterer Folge der weiblichen Altersarmut entgegen wirken.

„In einer wachsenden und sich wandelnden Wirtschaft bilden Frauen zudem ein unverzichtbares Potential. Wenn wir als Land wachsen und unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken wollen, müssen wir dieses Potenzial aktivieren“, betont Gebhard. „Verpflichtende Vaterschaftszeiten sind dabei ein zentraler Hebel, um echte Gleichstellung zu fördern und sicherzustellen, dass Frauen nicht zwischen Familie und Beruf wählen müssen.“

Darüber hinaus leiste ein verpflichtender Vaterschaftsurlaub einen wichtigen Beitrag zum Abbau geschlechtsspezifischer Rollenbilder und fördere eine Kultur der gemeinsamen Verantwortung innerhalb der Familie – zum Nutzen von Kindern, Eltern und der gesamten Gesellschaft. „Italien braucht langfristige, mutige und integrative Regelungen im Bereich der Vaterschaft. Wir können es uns nicht leisten, das Potenzial von Müttern und Vätern ungenutzt zu lassen. Diese Entscheidung war eine vertane Chance – und sie darf nicht die letzte Diskussion zu diesem Thema gewesen sein“, so Gebhard abschließend.

Bezirk: Bozen

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