Von: luk
Bozen – Am Vormittag wurde die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 93/21: Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2021-2023 (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Arno Kompatscher) wieder aufgenommen. Der Landtag hat heute mit großer Mehrheit neue Bestimmungen verabschiedet, die einige Hürden für den Elternunterricht vorsehen. Neu ist, dass die Eltern ein Beratungsgespräch machen und ein Programm vorlegen müssen, und es sind auch Kontrollen während des Unterrichts zu Hause vorgesehen. Die Ansuchen für Elternunterricht müssen bis Ende Juli eingereicht werden und innerhalb des Schuljahres ist keine Rückkehr in die Schule möglich, außer in begründeten Fällen. Fast 600 Kinder und Jugendliche gehen derzeit nicht zur Schule, sondern werden zu Hause unterrichtet, die meisten davon sind deutsche Grundschüler.
Art. 4-ter enthält Bestimmungen zur IT-Ausstattung des Schul- und Kindergartenpersonals.
LR Philipp Achammer hat dazu einen umfassenden Ersetzungsantrag vorgelegt, mit dem die Rückerstattung der Ausgaben an die Lehrpersonen so geregelt wird, dass sie nicht als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Man habe sich dazu mit der Agentur für Einnahmen abgesprochen. Der Entwurf für die Verordnung mit den Kriterien stehe schon, sodass die Beträge rasch ausgezahlt werden könnten. Höchstbetrag seien 520 Euro. Die Rückerstattung sei zeitlich begrenz und betreffe Ausgaben ab März 2020.
Der Ersetzungsantrag (und damit der Artikel) wurde mit 28 Ja und 5 Enthaltungen genehmigt.
Art. 4-quater regelt den Elternunterricht.
Der Artikel war durch Änderungsantrag der drei Schullandesräte Achammer, Vettorato und Alfreider eingefügt worden. Wie Präsidentin Rita Mattei erklärte, sei die Dringlichkeit für die Einfügung gegeben. Sie wies auch darauf hin, dass dazu ein Gutachten von Kinder- und Jugendanwältin Höller vorliege. Brigitte Foppa wies darauf hin, dass es zur Aufnahme des Antrags im Fraktionssprecherkollegium keine Einstimmigkeit gegeben habe. Mattei bestätigte dies; es habe aber eine breite Mehrheit dafür gegeben. Sie übernehme jedenfalls die Verantwortung für die Aufnahme des Artikels in die Tagesordnung. Josef Unterholzner forderte den Landesrat auf, den Antrag zurückzuziehen. Man sollte sich stattdessen fragen, warum so viele Eltern jetzt ihre Kinder von der Schule nehmen. Der Landesrat, der die Situation schon voriges Jahr nicht im Griff hatte, sollte zurücktreten. Es brauche einen offenen und ehrlichen Dialog und nicht die Brechstange. Die Eltern hätten ein Recht auf Arbeit und Meinungsfreiheit, die Kinder auf Bildung. Es brauche gegenseitigen Respekt, so könne Demokratie nicht funktionieren. Paul Köllensperger betonte, dass diese Prozedur eine Ausnahmesituation bleiben müsse. Das gleiche Entgegenkommen erwarte er sich nun aber für alle. Ausnahmen würden von Fall zu Fall bewertet, antwortete Präsidentin Mattei. Andreas Leiter Reber erinnerte daran, dass man nun der Regierung schon zum zweiten Mal entgegenkomme. Er sei für pragmatische Lösungen, unabhängig vom Inhalt, aber es müsse fair zugehen.
LR Philipp Achammer bedankte sich für die Zulassung durch Präsidentin Mattei und die Zustimmung der meisten Oppositionsparteien. Die Dringlichkeit sei gegeben, es einen deutlichen Anstieg an Elternunterricht gebe, vor allem in der deutschen Schule und vor allem in der Unterstufe. Der Elternunterricht sei laut Verfassung ein Recht. Aber es gebe auch das Recht der Kinder auf Bildung, das in gleichem Maße zu sichern sei. Auch Kinder- und Jugendanwaltschaft und Jugendgericht hätten auf die Dringlichkeit hingewiesen. Wenn jemand nicht imstande sei, für die Bildung des Kindes zu sorgen, müsse man einschreiten. Es gehe nicht an, dass jemand sein Kind daheimlasse, weil ihm die Regeln in der Schule nicht gefielen. Laut Staatsgesetz müsse man die wirtschaftlichen und intellektuellen Voraussetzungen für den Elternunterricht haben, aber das werde nirgends genauer geregelt. Es gebe nur die Eignungsprüfung am Ende des Schuljahres. Unterholzner habe die Liebe zu den Kindern beschworen, aber niemand habe die Kinder gefragt, was sie lieber möchten. Es gehe Lernen und sozialer Kontakt verloren. Es sollte die Regel sein, dass man auch mit dem Kind darüber spricht. Der Artikel sei mit dem Unterrichtsministerium abgesprochen worden. Trient sei mit Beschluss der Landesregierung aktiv geworden, aber das Verwaltungsgericht habe ihr in einem Punkt nicht recht gegeben. Mit dem Artikel wolle man bessere Rahmenbedingungen schaffen. Der Elternunterricht gelte für das ganze Jahr, man könne die Zeiträume nicht nach Belieben festlegen. Innerhalb 31. Juli sei darum anzusuchen. Es sei ein Beratungsgespräch vorgesehen und es müsse angegeben werden, wer den Unterricht erteilt und wie man die Lernziele erreichen wolle. Es werde im Laufe des Schuljahres Kontrollen geben. Mit der Eignungsprüfung werde festgestellt, ob die Ziele erreicht wurden. Diese Prüfung müsse im eigenen Schulsprengel abgenommen werden, nicht in einer Schule nach Gutdünken. Die Schulführungskräfte wünschten sich, dass die Prüfungsaufgaben zentral vorgegeben würden – dies werde man in Erwägung ziehen. Niemand stelle das Recht auf Elternunterricht in Frage, man fordere aber ein Recht des Kindes auf Bildung ein.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) zeigte sich nicht ganz überzeugt. Er sei für das Gespräch mit den Eltern, für die Kontrollen, aber wie der Landesrat sei er auch der Meinung, dass man die Kinder fragen sollte. Das sei im Artikel nicht vorgesehen. Es gebe verschiedene Gründe, die Kinder aus der Schule zu nehmen. Manche sähen darin keine Logik, wenn man im Gasthaus ohne Maske sitzen dürfe und in der Schule nicht. Die Bindung für ein ganzes Schuljahr trage der Entwicklung nicht Rechnung; es könne ja sein, dass im Laufe des Jahres die Infektionslage sich deutlich verbessere oder verschlechtere. Es sei auch nicht klar, welche Qualifikation die Eltern haben müssten. Die Bindung der Prüfung an den Schulsprengel sei zu eng, sie finde womöglich in einer Schule statt, mit der es bereits Spannungen gebe. Bei Kontrollen sei nicht definiert, wie ein Verdacht begründet sein müsse. Der Artikel sei gut gemeint und gehe in die richtige Richtung, aber viele Fragen seien offen und manches sei nicht zum Wohle des Kindes.
Bisher habe sie immer exzellenten Elternunterricht erlebt, berichtete Brigitte Foppa (Grüne). Diese Initiativen, die sie kenne, hätten mit den vorgelegten Auflagen kein Problem. Für sie sei die Schule hundertmal der beste Ort, ein Ort des Lernens und der Sozialisation. Wenn Eltern sich anders entscheiden würden, hätten sie auch Verantwortung, daher sei eine gewisse Regulierung sinnvoll. Zwei Probleme gebe es aber. Eins sei die Rückkehr während des Schuljahrs. Eine Mutter könne zum Beispiel im Laufe des Jahres feststellen, dass der Unterricht nicht gelinge, dass sie es nicht schaffe oder etwas anderes. Die Schule habe Neuaufnahmen während des Jahres immer schon bewältigt. Das zweite Problem liege bei der Prüfung, die auf eine einzige Schule eingegrenzt werde. In begründeten Fällen, etwa bei Montessorischulen, sollten Ausnahmen möglich sein. Nicht alle könnten unterrichten, die Eltern bräuchten auch Hilfestellung. Das Ganze sollte keine Strafaktion werden.
Der Artikel enthalte nichts, was gegen die Kinder gerichtet sei, man versuche stattdessen, Fehlentwicklungen zu verhindern, erklärte Carlo Vettori (Forza Italia Alto Adige Südtirol). Die Prüfungen müssten sein, denn in der Klasse könne der Lehrer während des Jahres die Eignung abschätzen. Das könne er aber nicht bei Kindern, die aus der Klasse genommen würden – vielleicht, um ihnen irgendeinen Stumpfsinn beizubringen, den man bei den Demonstrationen so hört. Der Staat müsse den Unterricht garantieren, und dazu seien die Lehrer ausgebildet. Bei Schulbeginn habe man die Freude der Kinder gesehen, weil sie wieder in die Schule durften. Wer die Schule in Frage stelle, um den Impfgegnern zu gefallen – wie ein bestimmter Abgeordneter -, verstehe die Bedeutung der Bildung für die Gesellschaft nicht.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) äußerte Zweifel zum Konzept des “begründeten Verdachts”. Hier brauche es genauere Definitionen. Sie frage sich, warum man jetzt im Dringlichkeitswege den Elternunterricht in Frage stelle, den es schon seit Jahrzehnten gebe. Man wolle den Eltern nur Prügel in den Weg legen, anstatt eine konstruktive Zusammenarbeit zu suchen. Man sollte in der Situation eine Chance sehen, Dinge zu verbessern, die viele als Problem sähen. In anderen Ländern sei der Elternunterricht mehr verbreitet, von denen könnte man etwas lernen. Man sollte die Eltern beim Elternunterricht unterstützen, Ausrüstung oder Privatlehrer finanzieren, anstatt ihnen Prügel in den Weg zu legen. Atz Tammerle fragte, was mit der Ersatzerklärung auf die Eltern zukomme. Auch bei den Lehrern werde manchmal mangelnde Vorbereitung festgestellt, während man die Eltern unter Generalverdacht stelle. Sie werde gegen diesen Artikel stimmen.
Josef Unterholzner (Enzian) forderte den Landesrat auf, den Antrag zurückzunehmen. Er fragte, was mit jenen Kindern passiere, die am Ende des Jahres das Lernziel nicht erreichen. Er fragte den Landesrat, warum er nicht das Gespräch mit den besorgten Eltern suche. Im Fußballstadion säßen 70.000 Personen ohne Maske, in der Schule müsse man Maske tragen. Das längere Tragen einer Maske sei gesundheitsschädlich, vor allem für Kinder. Er fragte, ob es Schwarzarbeit sei, wenn eine Pädagogin daheim mehrere Kinder unterrichte. Die Maßnahmen würden jetzt getroffen, weil 575 Schüler im Elternunterricht seien – man sollte sich stattdessen mehr mit den Gründen dafür befassen. Die Kinder seien die Leidtragenden in dieser Situation.
Sie werde überzeugt für den Artikel stimmen, erklärte Magdalena Amhof (SVP). Die Dringlichkeit sei gegeben, weil auf einmal sehr viele Kinder in den Elternunterricht gestellt wurden, und das aufgrund von Überlegungen, die mit dem Kindeswohl nichts zu tun hätten. Eine vorzeitige Rückkehr an die Schule sei mit diesem Artikel bereits möglich. Es sei richtig, die Prüfung in der Schule abzuhalten, in der das Kind seinen Bildungsweg begonnen habe. Das Land könne nicht, wie gefordert, die Kinder fragen, welchen Unterricht sie wollten; die Eltern hätten hier die Entscheidungsbefugnis.
Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) plädierte für eine Rückkehrmöglichkeit während des Jahres. Er fragte, ob der Beschluss Nr. 226 von 2011 noch in Kraft sei und Bürgermeister und Sozialdienste einschreiten könnten, wenn ein Kind wochenlang fehle. Eine Kontrolle pro Semester bei 520 Familien werde schwierig sein, auch in rechtlicher Hinsicht, auch weil sie angekündigt werden müsse. Die Bindung der Prüfung an eine Schule sei zu rigide. Man sei heuer in einer Ausnahmesituation, nächsten Jahr werde es sicher weniger Fälle geben.
Alex Ploner (Team K) betonte, dass das Kindeswohl an oberster Stelle stehen müsse. Er wäre vorsichtig, wenn man Kinder in die Entscheidung mit einbinden wolle. Laut einem erfahrenen Jugendrichter würden Kinder meist das sagen, was die Behörde hören wolle. Aber hinhören sei richtig. Ploner schlug die Einbindung der Kinder- und Jugendanwaltschaft vor. Das erste Beratungsgespräch sollte jedoch mit der Schule erfolgen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft sollte erst eingeschaltet werden, wenn es Probleme gebe, bevor die Sache vor Gericht lande. Er schlage mit einem weiteren Änderungsantrag auch vor, eine Rückkehr unterm Jahr zuzulassen, wenn sich die Pandemiesituation ändere. Die Bestimmung zu Erfordernissen und Programm sei zu streichen, da werde den Eltern mehr abverlangt als der Schule. Der Elternunterricht könne auch positiv sein, man sollte ihm mehr Aufmerksamkeit schenken. Notorietätsakte mit strafrechtlichen Konsequenzen seien überzogen, Seine Fraktion werde der Bestimmung zustimmen, man erwarte sich jedoch, dass in Zukunft der Druck auf die Eltern nicht weiter zunehme. Es wäre gut, wenn man sich die Schule für die Prüfung aussuchen könne, denn manche Schulführungskräfte hätten Vorbehalte gegen den Elternunterricht. Er habe in der Vergangenheit auch viele positive Beispiele von Elternunterricht gesehen.
Der Elternunterricht habe eine explosionsartige Entwicklung genommen, erklärte Hanspeter Staffler (Grüne), daher sei die Dringlichkeit gegeben. Die Kinder- und Jugendanwältin habe von einer Kurzschlussreaktion gesprochen. Möglicherweise würden die Eltern nach ein paar Wochen umdenken, daher sollte man die Rückkehr an die Schule erleichtern. Mit der derzeitigen Formulierung liege das sehr stark im Ermessen der Schulführung. Man könne diese Bestimmung aber auch in einem zweiten Moment nachbessern.
Als Mitglied einer Prüfungskommission der Mittelschule habe er auch Kinder gesehen, die vom Elternunterricht kamen, berichtete Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). Die Eltern hätten diese Form stets mit Bedacht gewählt und hätten sich auch die nötige Zeit dafür genommen. Vorliegender Artikel regle die staatliche Bestimmung genauer, lege auch die Voraussetzungen fest. Die Eltern müssten sich fragen, ob sie den Elternunterricht aus pädagogischen Gründen oder wegen der Coronabestimmungen vornähmen. Wenn eine Mutter nach zwei Monaten sage, sie schaffe es nicht mehr, werde keine Schule das Kind abweisen. Er hoffe jedenfalls, dass man nicht noch weiteren Druck aufbauen wolle.
Als ehemalige Lehrerin wisse sie, dass es eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern brauche, erklärte Waltraud Deeg (SVP). Man sei in einer besonderen Zeit, die besondere Maßnahmen erfordere. Die Landesregierung habe sich bemüht, Schulen und Kindergärten so lange wie möglich offenzuhalten, und das sei länger gelungen als in anderen Regionen. Man habe die Bedeutung des Präsenzunterrichts gesehen, daher könne sie die Eltern, die nun das Gegenteil wollten, schwer verstehen. Sie hoffe man komme bald wieder weg von teilweise erschreckenden Theorien und hin zu einer sachlichen Diskussion. Man müsse sich auf die Wissenschaft stützen, und die zuständigen Gesundheitsbehörden hielten Masken nicht für gesundheitsgefährdend. Ziel müsse es sein, dass die Eltern die Kinder wieder in die Schule schicken.
Giuliano Vettorato (Lega Salvini Alto Adige Südtirol) erklärte, dass der Zusatzartikel das verfassungsmäßige Recht auf Elternunterricht genauer regle. Es gehe nicht darum, jemandem die Flügel zu stützen, sondern die Qualität dieses Unterrichts zu gewährleisten.
LR Philipp Achammer wehrte sich gegen den Vorwurf der mangelnden Gesprächsbereitschaft und Dringlichkeit. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft und das Jugendgericht hätten auf die prekäre Situation hingewiesen. Die Bildung des Kindes sei eine Verpflichtung, die man nicht mit anderem relativieren sollte. In Österreich sei die Regelung deutlich strenger. Man höre von Fällen, wo Kinder in Fabrikhallen unterrichtet würden, dass 400 Euro für den Unterricht verlangt würden u.a. Man wolle mit dem Artikel eine Hürde einführen, damit man das Kind nicht nach Belieben zwischen Heim und Schule wechseln lasse. Er nehme aber die Bedenken ernst, daher schlage er vor, dass für die Rückkehr eine entsprechende Begründung angegeben werden müsse. Die Qualifikation für den Elternunterricht sei schwer genauer zu definieren, das sei in anderen Ländern auch so geregelt. Bei gewissen Situationen müsse die Schule einschreiten und den Fall melden. Die Ersatzerklärung des Notorietätsakts sei ein Vorschlag des Präsidenten des Jugendgerichts. Es gebe keine Kontrollpflicht. Das Beratungsgespräch wolle man nicht auf die Schule beschränken, da es ja den Vorwurf geben könne, diese sei voreingenommen. Für die Rückkehr zur Schule würde er das “schwerwiegend” von den Voraussetzungen nehmen.
Brigitte Foppa zog zwei ihrer Änderungsanträge zurück, behielt aber jenen zur Auswahl der Schule für die Prüfung aufrecht. Alex Ploner zog seine drei Anträge zurück.
Foppas Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Der Zusatzartikel wurde mit 29 Ja, zwei Nein und zwei Enthaltungen genehmigt. Daraus gestrichen wurde das Wort “schwerwiegenden” neben “Situationen”.
Art. 5 zum Inkrafttreten wurde ohne Debatte genehmigt.
Der Gesetzentwurf Nr. 93/21: Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2021-2023 (vorgelegt von LH Arno Kompatscher) wurde mit 19 Ja, zwei Nein und 13 Enthaltungen genehmigt.