Anträge von Freiheitlichen und BürgerUnion

Einwanderungsantrag im Landtag abgelehnt

Mittwoch, 08. November 2017 | 16:21 Uhr

 

Bozen – Im Landtag wurde am Nachmittag  die Debatte zum Beschlussantrag Nr. 343/15: “Südtirol zuerst” – Vorschläge zur Regelung der Einwanderung – Einwanderung nach Punktesystem (eingebracht von den Abg. Mair, Blaas, Leitner, Oberhofer, Stocker S. und Tinkhauser am 11.3.2015) wieder aufgenommen.
In ihrer Replik stellte Einbringerin Ulli Mair (Freiheitliche) fest, dass LH Kompatscher mit weiten Teilen des Antrags einverstanden sei. Er habe auch gesagt, dass es die Regeln bereits gebe, dass es aber an der Umsetzung mangle. Mit dieser Antwort könne man nicht vor die Bevölkerung treten. Sie erwarte sich, dass man diesbezüglich mehr Druck auf den Staat ausübe.

Der Antrag wurde mit elf Ja und 17 Nein abgelehnt.

 

Beschlussantrag Nr. 336/15: Sozialleistungen für gemeinnützige Arbeit (eingebracht vom Abg. Pöder am 24.2.2015). Die Landesregierung wird beauftragt, die rechtlichen Schritte einzuleiten, um gemeinnützige Arbeit für arbeitslose oder in Mobilitätslisten eingetragene Empfänger von Sozialleistungen vorzusehen. Dabei ist festzuschreiben: a) Arbeitslose oder in die Mobilitätslisten eingetragene Empfänger von Sozialleistungen wie Wohngeld können von Institutionen des Landes, der Bezirksgemeinschaften oder von Gemeinden zu allgemeinnütziger und sozialer Arbeit angehalten werden, welche von der Landesregierung in einem Katalog genau zu definieren sind. Die Arbeit muss zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen oder Teil eines sozialen Projektes sein. b) Die Arbeit kann auch für soziale Vereine und Vereinigungen ohne Gewinnabsicht erfolgen. Dabei ist möglichst darauf zu achten, dass es sich nicht um Arbeiten handelt, die durch den Einsatz von arbeitslosen Empfängern von Sozialleistungen dauerhaft der Privatwirtschaft entzogen werden. c) Bei Ablehnung einer sozialen Arbeit wie in Punkt 1) definiert, verlieren die Empfänger den Anspruch auf Sozialleistungen im Zuständigkeitsbereich des Landes, der Bezirksgemeinschaften oder der Gemeinden. d) Arbeitslosen oder in Mobilitätslisten eingetragene Personen, die von den Arbeitsagenturen angebotene Arbeitsplätze wiederholt ablehnen sollten ebenfalls den Anspruch auf Sozialleistungen verlieren.

“Es sollte die Möglichkeit bestehen, bei fehlenden Angeboten auf dem freien Arbeitsmarkt Sozialhilfeempfängen kurzfristig in Projekte oder Arbeiten der öffentlichen Hand, sprich Land, Bezirksgemeinschaften oder Gemeinden ein zu binden oder auch gemeinnützigen Organisationen bei ihrer Arbeit zu helfen”, forderte Andreas Pöder (BürgerUnion). “Zudem sollten Arbeitslosen, die wiederholt Arbeitsangebote der Arbeitsagenturen ablehnen die Sozialleistungen gestrichen bzw. gekürzt werden.”

Ulli Mair (F) zeigte sich grundsätzlich einverstanden. Das Problem sei, dass die genannten Projekte nicht von langer Dauer seien.

Veronika Stirner (SVP) verwies auf einige sehr wertvolle Projekte zum Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Diese Projekte seien aber alle von kurzer Dauer, sodass man nach Abschluss nicht wisse, wie es weitergehen solle. Für die Schaffung von sozialen Arbeitsplätzen, wie jüngst von der EOS gefordert, bräuchte es die Bereitschaft der Betriebe. Aufgabe der Politik sei es, an diesen gesamtgesellschaftlichen Auftrag zu erinnern, mit Druck oder Förderung.

Die bisher gebotenen Maßnahmen zeigten durchaus Effekt, meinte Walter Blaas (F), aber die Sache sei nicht abgerundet. Er berichtete von einem Fall, in dem ein Betroffener über Jahre bei einem Discounter gearbeitet habe, wobei das Land ein Taschengeld bezahlt habe, der Betrieb aber nichts. Gemeinnützige Arbeiten gäbe es genug. Leider nutzten nur hundert der rund 1.700 Asylwerber das Angebot.

Man müsse private wie öffentliche Arbeitgeber überzeugen, dass Menschen mit Behinderung eine Bereicherung für den Betrieb sind, meinte LR Martha Stocker, hier bestehe noch Nachholbedarf. Wichtig seien auch Job Coaches, welche die Betroffenen unterstützen. Die Betriebe könnten jedenfalls mit langfristiger Unterstützung rechnen. Im engeren Sinne betreffe der Antrag aber die schwer Vermittelbaren. Hier gehe es um Wiedereingliederung in die Arbeitswelt, die Projekte könnten also nicht allzu lange dauern. Man müsse auch aufpassen, nicht Arbeiten durch Sozialprojekte zu vergeben, die ansonsten ganz normal von den Betrieben vergeben würden. Sozialhilfeempfänger seien zur Mitarbeit in solchen Projekten verpflichtet, wenn sie keine Arbeit hätten. Es könne auch das Arbeitslosengeld gestrichen werden, wenn jemand mehrmals eine Arbeit ablehne.

Was Stocker gesagt habe, sei eigentlich ein Argument für den Antrag, nicht gegen ihn, antwortete Pöder.

Der Antrag wurde mit zehn Ja, 19 Nein und einer Enthaltung abgelehnt.

 

Beschlussantrag Nr. 340/15: Europaregion Tirol in Brüssel (eingebracht vom Abg. Pöder am 3.3.2015). Die Landesregierung wird verpflichtet, mit den Vertretungen aller Tiroler Landesteile innerhalb von 6 Monaten ein Programm für die laufende Legislatur zu erstellen. Dieses Programm hat die strategische Ausrichtung des Europaregion-Büros in Brüssel zu definieren. Weiters beinhaltet das Programm abzuhaltende Imagekampagnen, gemeinsame Auftritte der Europaregion Tirol sowie Schritte zur Anerkennung und Integration der Europaregion Tirol in den Europäischen Staatenbund.

“Obwohl es von den Regierungen in Rom und Wien anfangs teils starke Vorbehalte gab, konnte sich das Büro der Europaregion in Brüssel bis heute behaupten”, erklärte Andreas Pöder (BürgerUnion). “Allerdings fehlt es dem Büro an einer klar erkennbaren strategischen Linie sowie an einer klaren politischen Botschaft, sprich der Realisierung der Europaregion Tirol, des wiedervereinten Tirol auf europäischen Wegen.”

Hans Heiss (Grüne) fand den Antrag interessant. Das gemeinsame Büro in Brüssel sei ein Novum gewesen. Mit dem EU-Beitritt Österreichs habe sich die Zusammenarbeit intensiviert, und es sei eine weitere Intensivierung zu erwarten.

Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) unterstützte den Antrag. Die Brüsseler Vertretung sei, im Vergleich zu Ländern wie Bayern, zu wenig sichtbar.
Seit Einreichung des Antrags habe sich einiges getan, berichtete LH Arno Kompatscher. Im EVTZ-Büro in Bozen wie auch im Euregio-Büro in Brüssel übernehme jetzt immer ein Land die Koordinierung. Man arbeite jetzt mehr gemeinsam und weniger Parallel, etwa bei Terminen bei EU-Kommissaren. Der Ankauf des Nachbargebäudes sei durch Tirol, aber im Einvernehmen erfolgt. Diese neuen Räume wolle man unter anderem den Sozialpartnern zur Verfügung stellen – der Handwerkerverband habe bereits Interesse bekundet. Man sei bei der Nutzung der EU-Programme gut im Rennen, obwohl es Regionen gebe, die noch besser seien. Die Landesämter, die mit der EU zu tun hätten, würden ihre Kontakte nun immer in Zusammenarbeit mit dem Euregio-Büro wahrnehmen. Man habe es noch nicht auf das Niveau der bayerischen Vertretung geschafft, die legendär sei und auch die bundesdeutsche um Längen schlage. Wenn die neue Zusammenarbeit richtig laufe, erwarte er sich große Fortschritte. Eine Hilfestellung bei Kontakten mit der EU-Kommission leiste auch der EU-Parlamentarier Dorfmann. Man habe insgesamt jene Schritte gesetzt, die der Antrag fordere.

Andreas Pöder zog seinen Antrag zurück.

 

Beschlussantrag Nr. 347/15: Voraussetzungen für die Zuweisung von Mietwohnungen (eingebracht vom Abg. Pöder am 17.3.2015). 1. Der Südtiroler Landtag spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass ausländische Gesuchsteller, die um Wohnbauförderungsmaßnahmen inklusive Mietgeld und Mietwohnungen des Wohnbauinstituts ansuchen, ihren Besitzstand im jeweiligen Herkunftsland mittels einer geeigneten, vom Konsulat des Herkunftslandes bestätigten und beglaubigten Erklärung nachweisen. 2. Die Landesregierung wird verpflichtet, dem Landtag innerhalb von 6 Monaten einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung dieses Beschlusses vorzulegen.

“Art. 97, Abs. 1 des Landesgesetzes Nr.13 vom 17.Dezember 1998 sieht vor, dass Gesuchsteller für Wohnungen des Wohnbauinstitutes nicht Inhaber des Eigentums-, Fruchtgenuss-, Gebrauchs- oder Wohnungsrechtes an einer für den Bedarf der Familie angemessenen Wohnung sein dürfen”, stellte Andreas Pöder (BürgerUnion) fest. Bislang sei der Besitzstand von Ausländern nicht kontrolliert worden. Wer den Nachweis nicht erbringe, solle auch keine Förderung erhalten.

Sven Knoll (STF) unterstützte den Antrag und betonte, dass eine Eigenerklärung nicht genügen könne. Viele, die in den letzten Jahren eingewandert seien, hätten ihre Dokumente vernichtet, damit sie nicht rückverfolgbar seien. Die vom Antrag geforderte Dokumentation wäre ein Gegenmittel. Außerdem schreibe die Verfassung den Gleichbehandlungsgrundsatz vor.

Die Landesregierung könne nicht einen Gesetzentwurf zu Dingen vorlegen, für die sie nicht zuständig sei, erklärte LR Christian Tommasini. Der Antrag würde bilaterale Verträge mit den Herkunftsstaaten voraussetzen, das sei nicht möglich.

Das Wohnbaugesetz brauche nur einen Nachweis einfordern, entgegnete Pöder, wie der Antragsteller den erlange, sei sein Problem.

Der Antrag wurde mit zehn Ja und 20 Nein abgelehnt.

Von: luk

Bezirk: Bozen