Seit 1. Jänner 2023 gelten neue Bestimmungen

Erleichterungen bei der Isolation für Coronapositive

Montag, 02. Januar 2023 | 20:49 Uhr

Bozen – Seit 1. Jänner 2023 gelten neue Isolationsbestimmungen. Demnach ist in der Regel zur Beendigung der Isolation kein Test mehr nötig.

Das Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 31. Dezember 2022 bringt Erleichterungen für mit dem Coronavirus positiv getestete Personen mit sich. Für all jene, die asymptomatisch sind oder seit mindestens 2 Tagen keine Symptome mehr aufweisen, dauert die Isolation 5 Tage nach dem ersten positiven Test und es ist kein weiterer Antigen- oder PCR-Test zur Beendigung der Isolation mehr vorgesehen.

Positiv getestete Personen ohne Symptome, können die Isolation auch vor Ablauf der 5 Tage beenden, sofern sie in einer Apotheke oder anderen Gesundheitseinrichtung mit Antigen- oder PCR-Test negativ getestet werden.

Für immunsupprimierte, positiv getestete Personen endet die Isolation mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test nach mindestens 5 Tagen.

Ebenso endet für Personen, die im Gesundheitsbereich arbeiten die Isolation nach 5 Tagen, wenn sie seit mindestens 2 Tagen symptomfrei sind und einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können.

Wer in den 7 Tagen vor einem positiven Test aus der Volksrepublik China einreist, kann die Isolation frühestens 5 Tage nach dem positiven Test beenden, vorausgesetzt, es sind seit mindestens 2 Tagen keine Symptome aufgetreten und der Antigen- oder PCR-Test ist negativ.

Nach Beendigung der Isolation ist das Tragen einer FFP2-Maske bis zum zehnten Tag nach Auftreten der Symptome oder nach dem ersten positiven Test (bei Fehlen von Symptomen) Pflicht und es ist in jedem Fall angeraten, gefährdete Personen und/oder Menschenansammlungen zu vermeiden. Von diesen Vorsichtsmaßnahmen kann bei einem negativen Testergebnis vorzeitig abgesehen werden.

Die Bestimmungen für die Selbstüberwachung von engen Kontaktpersonen wurden auch geändert: Wer als enger Kontakt zu positiv getesteten Personen gilt, muss sich in Selbstüberwachung begeben. In dieser Zeit müssen die Atemwege in geschlossenen Räumen und bei Menschenansammlungen bis zum 5. Tag nach dem letzten engen Kontakt geschützt werden, z.B. durch eine FFP2-Maske. Wenn während der Selbstüberwachung Symptome auftreten, ist ein sofortiger Antigen- oder PCR-Test empfohlen. Personen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, müssen sich bis zum 5. Tag nach einem engen Kontakt mit einem bestätigten Fall täglich einem Antigen- oder PCR-Test unterziehen.

Von: ka

Bezirk: Bozen