Von: mk
Bozen – Die Einführung der EU-Entwaldungsverordnung wird um ein Jahr auf Ende 2026 verschoben. Darauf hat sich das EU-Parlament gestern Abend mit dem Europäischen Rat geeinigt. Darüber hinaus wird es eine Reihe von Vereinfachungen geben, die die Anwendung der Richtlinie für kleine und kleinste Betriebe praktikabel machen soll. „Sowohl der Aufschub als auch die Vereinfachungen sind Schritte in die richtige Richtung“, so der Südtiroler EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann, der sich seit Monaten für eine Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung einsetzt, die für Unternehmen nicht zu einem bürokratischen Albtraum wird.
Die Entwaldungsverordnung war im Frühjahr 2023 verabschiedet worden, um landwirtschaftliche Produkte vom europäischen Markt auszuschließen, die von Rodungsflächen stammen. „Das Ziel der Verordnung, die Abholzung von Wäldern weltweit zu bremsen, ist nach wie vor zentral, nur die Umsetzung wäre in der ursprünglich vorgesehenen Form für Unternehmen, vor allem für kleine und kleinste, ein unendlicher Papierkrieg geworden“, so Dorfmann.
Schon seit Monaten kämpft der Südtiroler EU-Parlamentarier daher für eine Entbürokratisierung und einen Aufschub – auf beides haben sich Europäischer Rat und EU-Parlament am Donnerstagabend geeinigt. „Die Verordnung tritt nun nicht wie geplant Ende des Jahres, sondern erst Ende 2026 in Kraft – und auch das nur für mittlere und große Unternehmen“, so Dorfmann. Kleinbetriebe werden die Auflagen der Entwaldungsverordnung dagegen erst ab 30. Juni 2027 zu erfüllen haben. „Damit gibt man allen Beteiligten die nötige Zeit, sich auf die neuen Auflagen einzustellen“, so der EU-Abgeordnete.
Der Aufschub bringt noch einen zweiten Vorteil: Bis Ende April des kommenden Jahres werden nicht nur die gestern beschlossenen Vereinfachungen ausgearbeitet, sondern auch weitere unter die Lupe genommen. „Die EU-Kommission hat den Auftrag, die Auswirkungen der Verordnung vor allem auf die KMU zu überprüfen und für übermäßige Belastungen Lösungen vorzuschlagen“, so Dorfmann.
Bereits gestern hat man sich auf wichtige Änderungen verständigt. So wird die Pflicht einer Due-Diligence-Erklärung nur mehr für jenes Unternehmen gelten, das ein Produkt auf den EU-Markt bringt, und nicht mehr für alle Unternehmen, die in der Kette folgen. Zudem wird für kleine und kleinste Betriebe eine vereinfachte Einmal-Erklärung reichen.
Auch deshalb ist Herbert Dorfmann mit dem gestern erreichten Kompromiss zwischen Rat und Parlament sehr zufrieden: „Der Aufschub, die vereinbarten Vereinfachungen und die Chance, dass weitere folgen, machen die Entwaldungsverordnung gerade für kleine Betriebe erst praktikabel und untergraben deren Wettbewerbsfähigkeit nicht“, so Dorfmann. „Und das alles wird erreicht, ohne die ökologisch wichtigen Ziele der Verordnung in Frage zu stellen.“




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