Von: luk
Bozen – Der Südtiroler Landtag hat heute das Europagesetz verabschiedet. Es enthält auch einen Artikel, der die Gleichstellung der deutschen Sprache bei der Eintragung durch Berufskammern und Berufskollegien gewährleistet. Dieser Meinung ist Landeshauptmann Arno Kompatscher, der das Gesetz im Landtag eingebracht hat. Er wertet das Gleichstellungsprinzip für die deutsche und italienische Sprache als eine tragende Säule des Südtiroler Autonomiestatuts: “Es legt die Basis für das friedliche Zusammenleben in Südtirol.” Mit der heutigen Verabschiedung des Europagesetzes wird den Berufskammern oder Berufskollegien die klare Verpflichtung auferlegt, auch Berufsangehörige einzutragen, die nur der deutschen Sprache mächtig sind. Der Landeshauptmann erläutert: “Die Wirkungen der Eintragung für die Berufsausübung bleiben in diesem Fall auf das Gebiet des Landes Südtirol beschränkt.”
Deutsch in Südtirol auch laut EU-Recht Amtssprache
Der heute verabschiedete Artikel fußt auch auf einer EU-weiten Rechtsgrundlage: Laut Artikel 53 der entsprechenden EU-Richtlinie müssen Berufsangehörige, deren Berufsqualifikation anerkannt wird, über die erforderliche Kenntnis einer Amtssprache oder einer Verwaltungssprache des Mitgliedstaates verfügen. Im Gebiet des Landes Südtirol ist die deutsche Sprache gemäß Artikel 99 des Autonomiestatuts der italienischen Sprache gleichgestellt. Sie ist daher als Verwaltungssprache des Mitgliedstaates und als Amtssprache der Europäischen Union anzusehen.
Zweisprachigkeit im öffentlichen Dienst bleibt unangetastet
“Die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache muss auch für die Ausübung des Berufes in Südtirol gelten”, ist der Landeshauptmann überzeugt.” Wer eine dieser Sprachen spricht, habe das Recht, in die entsprechenden Verzeichnisse der Berufskammern eingetragen zu werden. Landeshauptmann Kompatscher unterstreicht, dass „die Regeln für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst im Zusammenhang mit der notwendigen Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache durch den heute verabschiedeten Artikel im Europagesetz nicht angetastet werden.“