Kriterien: Wer hat Anspruch?

Fahrkostenbeitrag: Online ansuchen bis zum 29. März

Montag, 21. Januar 2019 | 10:28 Uhr

Bozen – Arbeitnehmende, die einen umständlichen Weg zum Arbeitsplatz haben oder aufs eigene Auto angewiesen sind, können ab sofort um einen Fahrkostenbeitrag ansuchen.

Ab sofort und noch bis zum 29. März 2019 können im Landesamt für Personenverkehr Ansuchen um Fahrkostenzuschüsse für das Jahr 2018 eingereicht werden, und zwar online mit digitalem Zugangsschlüssel SPID oder mit der aktivierten Bürgerkarte und Lesegerät. “Dieser Spesenbeitrag richtet sich an Arbeitnehmende, die aufgrund der Strecke oder aufgrund der Arbeitszeiten nicht oder nur begrenzt auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können”, erklärt Günther Burger, Direktor der Landesabteilung Mobilität, der in diesem Zusammenhang vor allem auf Berufstätige mit Schichtdienst und Berufspendler aus den peripheren Zonen verweist.

Die Bearbeitung der 4147 Gesuche des Vorjahres wurde laut Günther Burger bereits abgeschlossen und die Beiträge fast vollständig ausbezahlt. Das Land Südtirol hat dafür knapp 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die durchschnittliche Beitragshöhe pro Person lag bei 600 Euro, die Höchstbeträge bei 2000 Euro. “Die Umstellung auf SPID war gut vorbereitet und hat reibungslos geklappt, sodass die meisten Ansuchen im Vorjahr bereits über diesen neuen digitalen Zugangsschlüssel abgewickelt wurden”, sagt Burger.

Kriterien: Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Fahrkostenbeitrag (Pendlerbeitrag) haben Arbeitnehmende, die an mindestens 120 Tagen im Jahr mehr als 18 Kilometer pro Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen, und zwar auf einer Strecke, die von keinem öffentlichen Liniendienst mindestens im Halbstundentakt bedient wird. Dazu kommen weitere Kriterien, darunter die Entfernung zur nächsten Haltestelle von mehr als zehn Kilometern, die Nicht-Übereinstimmung von Arbeitszeiten mit den Bus- und Zugfahrplänen sowie längere Wartezeiten. Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn das Bruttogesamteinkommens 50.000 Euro überschreitet oder wenn ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt wird; Beiträge von weniger als 200 Euro werden nicht ausbezahlt.

Antrag stellen

Der Antrag um den Fahrkostenbeitrag erfolgt wie bisher ausschließlich online mit digitalem Zugangsschlüssel (SPID oder aktivierte Bürgerkarte und Lesegerät). Alle Informationen zu den Pendlerbeiträgen gibt es auf den Webseiten des Landes www.provinz.bz.it oder im Landesamt für Personenverkehr (Tel. 0471 415491 / 415492) sowie per E-Mail unter PendlerBeitraege@provinz.bz.it.

Von: mk

Bezirk: Bozen