Von: mk
Bozen – Der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes Andreas Schatzer möchte zur Kritik des Vorsitzenden des ASGB Stellung nehmen und folgendes anmerken: „Es stimmt, dass bei der Nachzahlung des Inflationsausgleiches für die Mitarbeiter der Gemeinden für das Jahr 2019 der Ausgleich für das 13. Monatsgehalt nicht eingerechnet ist. Dies hängt damit zusammen, dass die vom Gemeindenverband benutzte Software diesen Ausgleich zusammen mit dem 13. Monatsgehalt und daher erst mit Dezember 2020 oder bei Dienstaustritt berechnet.“
Die Berechnung durch die Mitarbeiter der Lohnabteilung des Verbandes und die manuelle Eingabe der Daten für die rund 7.000 Lohnstreifen hätten einen enormen Zeit- und Kostenaufwand verursacht. Für die restlichen Monate sei der Ausgleich regulär ausgezahlt worden. „Leider wurde nicht daran gedacht, die Mitarbeiter der Gemeinden darüber aufzuklären und ihnen gleichzeitig mitzuteilen, wann der Ausgleich für das 13. Monatsgehalt ausbezahlt wird“, betont Schatzer.
Dahinter stecke aber sicher keine böse Absicht. Zugegebenermaßen seien aber die Reaktionen auf diese Vorgangsweise unterschätzt worden, vielleicht auch aufgrund der Höhe des noch auszubezahlenden Betrages. Der Inflationsausgleich für das 13. Monatsgehalt eines Vollzeitangestellten der sechsten Funktionsebene beträgt brutto rund 22 Euro.
Der Gemeindenverband wird das technische Problem aber selbstverständlich so rasch wie möglich beheben und die notwendige Anpassung der Software vornehmen. So wird sichergestellt, dass innerhalb April 2020 auch der Anteil der Ausgleichszahlung für das 13. Monatsgehalt ausgezahlt werden kann.