Von: luk
Meran – Laut Artikel 16 der Meraner Stadtpolizeiordnung ist es auf dem gesamten Gemeindegebiet strikt untersagt, Feuerwerkskörper zu zünden und zu werfen, jede Art von Knallkörpern, Knallfröschen und Böllern abzufeuern und Raketen jeder Art abzuschießen.
“Nur der Bürgermeister kann auf einen schriftlichen und begründeten Antrag hin Ausnahmen genehmigen. Die Verwaltungsstrafe beträgt 160 Euro. In der Silvesternacht werden Stadtpolizeibeamte durch die Stadt patroullieren, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten”, erklärt Ortspolizei-Kommandant Fabrizio Piras.