Von: mk
Bozen – Der vierte Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat heute nach langer Diskussion beschlossen, die Behandlung des Gesetzentwurfs der Grünen Fraktion nicht wie angenommen abzulehnen, sondern vorerst auszusetzen.
Der Entwurf sieht die drastische Reduzierung der Flugbewegungen, die Übertragung des Flughafenbesitzes an das Land, die Einsetzung eines Einvernehmenskomitees mit den betroffenen Gemeinden und das Stopp jeglicher öffentlichen Finanzierung durch das Land vor.
Auch die Kollegen der SVP und anderer Oppositionsparteien hätten die wichtigsten Punkte geteilt, nämlich „dass die Volksbefragung von 2016 nicht nur ein Nein zur öffentlichen Finanzierung war, sondern die Ablehnung des gesamten Entwicklungsplanes des Landeshauptmanns, mit Verlängerung der Landebahn. Und dass es nun zu verhindern gilt, dass dieser damals abgelehnte Entwicklungsplan von den Privaten umgesetzt wird“, erklären die Grünen.
Übereinstimmung herrschte laut den Grünen auch darüber, „dass es jetzt folglich ein Gesetz braucht, mit dem das Land festsetzt, was die künftige private Führung mit dem Flughafen machen darf, und was nicht.
Außerdem sei man sich einige gewesen, „dass sich das Land nicht die Gelegenheit entgehen lassen darf, den Besitz des Flughafens vom Staat zu übernehmen (wie vom DPR DPR n. 201/2015 vorgesehen)“.
Diese Punkte seien übrigens auch im Gutachten des Rates der Gemeinden aufgelistet gewesen.
„Dank dieser Übereinstimmung zu den wichtigsten Teilen des Entwurfs hat der Gesetzgebungsausschuss beschlossen, in den nächsten Wochen noch Klärungen vorzunehmen und möglicherweise zu einem Gesetz zu kommen, das von breiten Teilen des Landtags geteilt wird. Wir sind sehr zufrieden mit der Aussicht, dass die Volksbefragung von 2016 und der Willen der Bevölkerung ernst genommen wird – wie es sein sollte“, erklären die Abgeordneten Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hanspeter Staffler abschließend.
Der vierte Gesetzgebungsausschuss hat heute auch den Landesgesetzentwurf Nr. 1/18 – Impffreiheit statt Impfzwang – Änderung des Landesgesetzes vom 28. Oktober 1994, Nr. 10 – Bestimmungen zur Anwendung der Impfpflicht, vom Volk eingebracht – diskutiert und die weitere Behandlung vertagt.
Mit drei Ja (Team Köllensperger, Fünf Sterne Bewegung, Grüne), vier Nein (SVP) und einer Enthaltung (PD) abgelehnt wurde der LGE Nr. 4/18 – Änderungen zum Landesgesetz vom 21. April 2017, Nr. 3, “Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes”, eingebracht vom Team Köllensperger.
Abgelehnt wurde auch der LGE Nr. 8/19 – Änderung des Landesgesetzes vom 18. August 1988, Nr. 33, eingebracht von den Grünen: drei Ja (Grüne, Team Köllensperger, PD), vier Nein (SVP) und eine Enthaltung (Fünf Sterne Bewegung). Der Gesetzentwurf hat die Förderung von Geburtshäusern zum Ziel.
Nach der Erläuterung durch den Einbringer und Stellungnahme durch die zuständige Landesabteilung vertagt wurde schließlich der LGE Nr. 13/29 – Anpassung der Wohnsitzerfordernisse an den staatlichen Standard, eingebracht von den Freiheitlichen. Der Entwurf soll bei der nächsten Sitzung weiter behandelt werden.