Von: mk
Bozen – Im Rahmen der Debatte zum Nachtragshaushalt hat der Südtiroler Landtag eine Tagesordnung angenommen, die eine Ausweitung der kostenlosen Mitnahme von Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung vorsieht. Konkret soll künftig auch Begleitpersonen von Personen mit einer Zivilinvalidität zwischen 67 und 99 Prozent der „Südtirol Pass Free“ gewährt werden. Landesrat Daniel Alfreider und SVP-Fraktionsvorsitzender Harald Stauder begrüßen diesen Beschluss als wichtigen Schritt hin zu einer inklusiven und barrierefreien Mobilität.
„Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. Mit der Ausweitung der kostenlosen Mitnahme von Begleitpersonen setzen wir ein klares Zeichen für mehr Inklusion und bauen bestehende Hürden weiter ab“, betont Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.
Bereits mit dem Landesstabilitätsgesetz 2026 hatte der Landtag beschlossen, Begleitpersonen von Menschen mit einer anerkannten Behinderung von 100 Prozent die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu ermöglichen. In Deutschland ist dieses Prinzip seit Jahren etabliert: Dort ist die unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson über das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis sozialrechtlich abgesichert.
Nachdem der „Südtirol Pass Free“ inzwischen auf Menschen mit einer Zivilinvalidität ab 67 Prozent ausgeweitet wurde, sieht der nun angenommene Antrag des Team K auch die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson für diese Personengruppe vor.
„Wer aufgrund einer Behinderung auf Unterstützung angewiesen ist, darf nicht durch zusätzliche Kosten benachteiligt werden. Die Erweiterung ist ein logischer und konsequenter Schritt, um die tatsächliche Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für viele Betroffene zu erleichtern und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weiter zu stärken“, erklärt SVP-Fraktionsvorsitzender Harald Stauder.
Den entsprechenden Antrag hat ursprünglich Alex Ploner vom Team K eingereicht. Mit der neuen Regelung werde ein wichtiger Beitrag zur selbstbestimmten Mobilität und zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung geleistet. Viele Betroffene seien im Alltag auf die Unterstützung einer Begleitperson angewiesen, um öffentliche Verkehrsmittel sicher und selbstständig nutzen zu können. Die nun beschlossene Maßnahme verhindere, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung zusätzliche Mobilitätskosten tragen müssen, erklärt das Team K.
„Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Wer aufgrund einer Behinderung auf Unterstützung angewiesen ist, darf nicht benachteiligt werden. Die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson schafft mehr Freiheit, mehr Selbstständigkeit und mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so Alex Ploner zur heutigen Entscheidung.
Auch Alex Ploner verweist auf bestehende Vorbilder in Europa. In Deutschland sei die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson für Menschen mit entsprechendem Nachweis der Behinderung seit Jahren fester Bestandteil der inklusiven Mobilität und im Sozialrecht verankert. Auch auf europäischer Ebene entwickle sich die Politik zunehmend in diese Richtung. Mit der im Jahr 2024 beschlossenen Europäischen Behindertenkarte verfolge die Europäische Union das Ziel, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Vergünstigungen, Unterstützungsleistungen und persönlicher Assistenz in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Zu den ausdrücklich genannten Maßnahmen zählten auch Vorteile für Begleitpersonen sowie Unterstützungsleistungen bei Mobilität, Kultur- und Freizeitangeboten.
„Die Entscheidung des Südtiroler Landtags steht im Einklang mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene. Europa erkennt zunehmend an, dass Begleitpersonen kein Luxus, sondern für viele Menschen mit Behinderung eine notwendige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe sind. Südtirol setzt diesen Gedanken nun konkret und unbürokratisch um“, so Alex Ploner abschließend.




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