„Gleichstellung beider Sprachen gilt auch für ausländische Staatsbürger“

Freiheitliche und SVP reichen gemeinsam Rekurs ein

Mittwoch, 24. Juli 2019 | 11:49 Uhr

Bozen – Eine Grundsäule des Minderheitenschutzes im Rahmen der Südtirol-Autonomie ist die Gleichstellung der deutschen Sprache mit der italienischen. Deutsch ist in Südtirol gemäß Autonomiestatut regionale Staatssprache in Italien und garantiert die Gleichberechtigung der beiden großen Volksgruppen in der Verwendung der jeweiligen Sprache in der öffentlichen Verwaltung. Dies erklärten SVP-Obmann Philipp Achammer und der freiheitliche Parteiobmann Andreas Leiter Reber am Mittwoch im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Grundsätzlich müssten von einer öffentlichen Verwaltungsbehörde bei an Sprachkenntnissen gekoppelten Zugangshürden beide Amtssprachen gleich behandelt werden. Dieser Grundsatz gewährleiste gerade bei den für die allgemeine Berufsausübung erforderlichen Sprachnachweisen die Gleichheit der Bürger unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Sprachgruppe. Die Gleichstellung der beiden Sprachen gelte in Südtirol auch für ausländische Staatsbürger.

Die Ärzte- und Zahnärztekammer der Autonomen Provinz Bozen hat am 15.07.2019 einen Beschluss gefasst, welcher Ärzte und Zahnärzte aus dem Ausland, die sich in Südtirol in das Berufsregister eintragen lassen möchten, zu einer Mindestkenntnis der italienischen Sprache auf B2 Niveau verpflichtet. Wer einen solchen zertifizierten Sprachnachweis nicht erbringt, wird nicht in das Berufsregister eingetragen und kann seinen Beruf in Südtirol nicht ausüben – auch nicht in einer privaten Praxis oder Klinik.

„“Durch diese einseitige Hürde zur Berufsausübung verletzt die Ärztekammer die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache gemäß Artikel 99 des Autonomiestatuts und diskriminiert die deutsche Sprache indem sie den Zugang ausschließlich über die entsprechende Kenntnis der italienischen Sprache definiert“, erklären Achammer und Leiter Reber. Eine solche Missachtung des Minderheitenschutzes und der autonomen Bestimmungen könne und dürfe aus autonomiepolitischer Sicht nicht hingenommen werden.

„Im Namen unserer beiden politischen Fraktionen im Südtiroler Landtag fechten wir daher gemäß Artikel 92 des Autonomiestatutes den Beschluss Nr.9/2019 der Südtiroler Ärzte- und Zahnärztekammer beim Verwaltungsgericht in Bozen an und laden alle deutschsprachigen Abgeordneten ein, ein starkes Zeichen für die Verteidigung unserer autonomen Rechte zu setzen und sich diesem Rekurs anzuschließen“, betonen Achammer und Leiter Reber abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen