Von: mk
Bozen – Am heutigen Dienstag hat die Landesregierung den neuen Kollektivvertrag der Führungskräfte des Landessystems für den Zeitraum 2020-2022 formell verabschiedet. Grünes Licht gab es auch für den Landeskollektivvertrag für die Schulführungskräfte und für die Inspektoren und Inspektorinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 im Hinblick auf die Quote 2 der Zweisprachigkeitszulage.
Damit hat die Landesregierung den Präsidenten und die Mitglieder der Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen ermächtigt, die entsprechenden bereits vorunterzeichneten Landeskollektivverträge nun endgültig zu unterzeichnen. Zuvor sind die Verträg samt aller Gutachten (positive Gutachten des Kollegiums der Rechnungsrevisoren und der Landesprüfstelle) und dem technisch-finanziellen Bericht an den Rechnungshof weiterzuleiten. Für den Schulführungskräftevertrag ist zudem das Bildungsministerium anzuhören.
Neues landesweites System für alle öffentlichen Führungskräfte
Landeshauptmann Arno Kompatscher, der den Kollektivvertrag für die Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems heute der Landesregierung vorgelegt hat, sieht darin einen weiteren wichtigen Schritt in der “Umsetzung des neuen Landesgesetzes Nr. 6/2022 mit dem “eine neues System für alle Führungskräfte des öffentlichen Dienstes auf Landesebene eingeführt wurde, beginnend bei der Landesverwaltung über den Sanitätsbetrieb und die Bezirksgemeinschaften bis hin zu Wohnbauinstitut und den Seniorenwohnheimen”. Der Landeshauptmann erinnert daran, dass der Entwurf des neuen Kollektivvertrags der Führungskräfte am 19. Juli 2023 und damit fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Verabschiedung des neuen Führungskräftegesetzes von den Gewerkschaften unterschrieben wurde.
Allumfassende Entlohnung, 40-Stundenwoche, Ergebnisgehalt
“Der neue Kollektivvertrag stärkt im Sinne der neuen Landesgesetzgebung die Führungskräfte und überträgt ihnen mehr Verantwortung”, betont der Landeshauptmann. Er trenne Politik und Verwaltung klar voneinander und unterscheide zwischen operativer und strategischer Tätigkeit. Der Vertag beinhaltet generelle Regelungen zu Arbeitsvertag, Probezeit, Erteilung der Führungsaufträge, Beurteilung, Weiterbildung, Mensadienst und auch Bestimmungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zur Kündigung.
Die wöchentliche Arbeitsverpflichtung wird von derzeit 38 Wochenstunden auf 40 Wochenstunden erhöht, die Entlohnung ist “allumfassenden”, das heißt, es gibt keine eigens ausgewiesenen Überstunden mehr, keine Fachzulagen und auch sonst keine zusätzlichen Zulagen. “Wir stärken zudem den Fokus auf das Erreichen der festgelegten und vereinbarten Ziele und gewichten und anerkennen Leistung und Ergebnisgehalt mit bis zu 20 Prozent der Gesamtentlohnung”, sagt Landeshauptmann und Personallandesrat Kompatscher.