Ausschreibungsmodus könnte Vorteile fürs Land haben

Gatterer will sich nicht “sekkieren” lassen

Donnerstag, 19. April 2018 | 08:37 Uhr

Von: luk

Bozen – In Südtirol soll der öffentliche Nahverkehr neu geregelt werden. Der Dienst wird neu vergeben – in zwei Schritten. Das Land peilt dazu einen europaweiten Wettbewerb und strenge Kriterien an.

So wird Südtirols in fünf Lose unterteilt, von denen eines als Inhouse-Gesellschaft bei der SASA bleibt und vier „unter den Hammer“ kommen. Außerdem müssen alle Busfahrer über einen Zweisprachigkeitsnachweis verfügen und die Konzessionäre müssen soziale Mindeststanddards bei Lohn und Dienstzeiten einhalten. Zudem müssen scheidende Konzessionäre ihre – vom Land finanzierten – Busse den neuen Konzessionären kostenlos bereitstellen.

SAD-Chef Ingemar Gatterer hält davon nichts und kündigt an, sich nicht von Provinzpolitikern sekkieren zu lassen.

Von gerichtlichen Anfechtungen könnte das Land aber sogar profitieren, dann würde nämlich Klarheit darüber herrschen, was zulässig ist und was nicht und die zweite Vergaberunde könnte dann rechtssicher anfangen.

Mehr dazu erfahrt ihr in der heutigen „Dolomiten“-Ausgabe!

 

Start für Ausschreibung zur Vergabe

Die bestehenden Konzessionen für die Linienverkehrsdienste in Südtirol sind bis November 2018 gültig. Auf Grundlage von europäischen Rechtsvorschriften muss die Vergabe der außerstädtischen Linienverkehrsdienste nach diesem Zeitpunkt mittels eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens erfolgen. Im November 2015 hat der Landtag auf Antrag der Landesregierung das Verfahren für die Vergabe der öffentlichen Verkehrsdienste an die Richtlinien der Europäische Union durch das Landesgesetz Nr. 15 vom 23. November 2015 angepasst. Infolge wurde im Jänner 2018 der Landesmobilitätsplan genehmigt, der die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Vergabe genau festlegt. In einem nächsten Schritt hat die Landesregierung am 18. April die Anberaumung der Ausschreibung zur Vergabe der außerstädtischen Buslinien festgelegt.

Wie vom Landesgesetz Nr. 15 von 2015 vorgesehen, wird die Vergabe in vier unterschiedliche Lose aufgeteilt, die den im Landesmobilitätsplan festgelegten Einzugsgebieten entsprechen. Bei den Einzugsgebieten handelt es sich um: (1) Bozen und Umgebung/Überetsch/Unterland, (2) Vinschgau/Burggrafenamt, (3) Eisacktal/Wipptal und (4) Pustertal. Die Landesregierung hält es im Sinne des Wettbewerbs zwischen den Betreibern für angebracht, die Anzahl der Lose, die an einen einzelnen Bieter vergeben werden können, auf zwei zu begrenzen.

Ein wichtiger Punkt der Ausschreibung zur Vergabe ist auch die Sozialklausel. Im Einklang mit der europäischen, der staatlichen und der Landesgesetzgebung sieht die Sozialklausel einen Schutz für die derzeitigen Angestellten im Bereich vor, falls der aktuelle Betreiber infolge der Ausschreibung wechselt. Im Falle eines Wechsels sieht die Ausschreibung die nahtlose Übertragung des gesamten vom abtretenden Unternehmen beschäftigten Personales auf den nachfolgenden Betreiber vor. Dabei müssen die von den Angestellten durch staatliche Kollektivverträge und Zusatzkollektivverträge erworbenen Rechte sowie Entlohnung, Dienstalter und Berufsbilder übertragen werden.

Als Vertragsbedingung wird auch die Anwendung der Zweisprachigkeit gemäß Autonomiestatut vorgesehen. Die Angestellten, die im Kontakt mit Fahrgästen sind, und die Fahrer müssen im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises B1 (früher C-Nachweis) oder eines gleichwertigen Nachweises sein. Diese Regel soll nur für Neuangestellte gelten, für alle derzeitigen Angestellten genügt der bisherige Zweisprachigkeitsnachweis D.

Die Anberaumung der Ausschreibung regelt zusätzlich die Übertragung der Busse, die mit öffentlichen Geldern für den Liniendienst angekauft wurden, an die nachfolgenden Unternehmer. Wie vom Landesgesetz Nr. 16 von 1985 festgelegt, müssen Autobusse, die zu 100 Prozent mit öffentlichen Geldern finanziert wurden, und die Ende 2018 weniger als zwölf Jahre alt sind, von den derzeitigen Konzessionären dem nachfolgendem Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Die Dauer der Vergabe beträgt zehn Jahre. Für die Vergabe der außerstädtischen Linienverkehrsdienste ist für diese zehn Jahre eine Investition von insgesamt 961.983.790,74 Euro vorgesehen.

Die Ausschreibungsbekanntmachung wird in Kürze auf dem Informationssystem für öffentliche Verträge des Landes (www.ausschreibungen- suedtirol.it) veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung können Betreiber, die die rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllen, ihr Interesse an der Ausschreibung bekunden. Sofern sie zur Ausschreibung zugelassen werden, können sie sich dann an der Vergabe beteiligen.

 

 „Bei Ausschreibung zählt Qualität“

Die derzeitigen Konzessionen für die außerstädtischen Buslinien des öffentlichen Nahverkehrs verfallen Ende 2018. Nach Vorgaben der EU müssen die Dienste danach europaweit ausgeschrieben werden. Diese Ausschreibung wurde von der Landesregierung am 17. April beschlossen (siehe eigene Pressemitteilung).

Basis für bessere Busdienste

„Mit der Ausschreibung für die Linienbusse können wir bereits im Vorfeld die qualitativen Voraussetzungen festlegen, nach denen die Dienste in den nächsten zehn Jahren abgewickelt werden, was bei der derzeit gültigen Konzession nur bedingt möglich war“, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher.

„Wir wollen die Qualität der außerstädtischen Busdienste noch weiter steigern, sie noch nutzerfreundlicher machen und natürlich für die Menschen eine noch bessere Vernetzung anbieten“, fasst der Landeshauptmann die wichtigsten Ziele im Sinne der Bürger zusammen. Qualitätsstandards werden demnach beim anstehenden Wettbewerb weitaus höher gewichtet als der Preis. „Zudem wollen wir ein faires und offenes Wettbewerbsverfahren garantieren, aber auch die größtmögliche Beteiligung für kleine und mittlere Unternehmen gewährleisten“, unterstreicht Kompatscher.

Mehr Busfahren

„Der Ausschreibung ist eine detaillierte Analyse vorausgegangen, bei der vor allem Aspekte der Nutzerfreundlichkeit und die Vernetzung aller Landesteile, besonders der ländlichen, berücksichtigt wurden und deren Fazit im Mobilitätsplan festgeschrieben ist“, sagt Landesrat Florian Mussner. „Primäres Ziel bleibt es nach wie vor, die Qualität der Dienste zu optimieren und öffentliche Verkehrsmittel attraktiv zu machen“, hebt der Landesrat hervor. „Denn nur, wenn mehr Menschen vom Privatfahrzeug auf die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen, können wir für die Menschen in Südtirol die Lebensqualitätverbessern und die sensible Bergwelt schützen“, sagt Mussner.

Lose für mehr Wettbewerb

Die vier außerstädtischen Einzugsgebiete Pustertal, Eisacktal/Wipptal, Vinschgau/Burggrafenamt sowie Bozen und Umgebung/Überetsch/Unterland, zusammengefasst nach sozioökonomischen Kriterien und im Sinne ökologischer Nachhaltigkeit, bilden die Ausschreibungslose. Die Landesregierung hat beschlossen, dass maximal zwei Lose an einen Bieter vergeben werden können. „Damit wollen wir einen ständigen Wettbewerb zwischen den Betreibern fördern und so für die Bürger Qualität sichern und Ineffizienz vorbeugen“, sagt Kompatscher. Zum Schutz der Arbeitnehmer im Bereich wurde laut Kompatscher außerdem eine Sozialklausel in die Ausschreibung eingeführt. Zu mehr Zufriedenheit bei den Busnutzern soll laut Landeshauptmann auch die Vorgabe führen, dass die Mitarbeiter, die Kontakt mit den Fahrgästen haben, einen entsprechenden Zweisprachigkeitsnachweis haben müssen.

Bezirk: Bozen