Landtagsanfrage

Gemeinde-Beschlüsse nicht mehr aufrufbar: STF fragt nach

Donnerstag, 27. Dezember 2018 | 17:47 Uhr

Bozen – Die Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit werden – wie es in einer Aussendung heißt – diesbezüglich oft von Bürgern angesprochen: Die Beschlüsse der Südtiroler Gemeinden seien nicht mehr langfristig auf deren Internetseiten aufrufbar. Zwar werden sie auf der digitalen Amtstafel der jeweiligen Seite veröffentlicht, doch nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist verschwinden die Beschlüsse wieder. Myriam Atz Tammerle reichte nun eine Landtagsanfrage ein.

“Viele Gemeinden haben bisher die Beschlüsse auch zusätzlich im Online-Beschlussarchiv veröffentlicht. Für die Gemeinderäte, die Mitarbeiter anderer Gemeinden und viele Bürger war das Beschlussarchiv eine sehr nützliche Quelle und Hilfestellung. Dort standen alle Beschlüsse jederzeit und langfristig zur Verfügung. Seit geraumer Zeit haben immer mehr Gemeinden auf eine Veröffentlichung im Beschlussarchiv verzichtet bzw. sogar die bereits veröffentlichten Beschlüsse entfernt. Angeblich aus Bedenken in Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz. Nun ist es so, dass Beschlüsse nach der Veröffentlichungsfrist wieder über die Mitarbeiter der Gemeinde bezogen werden müssen. Dies ist ein enormer Mehraufwand für die Mitarbeiter in den Gemeinden sowie auch für die Gemeinderäte und Bürger”, so die Landtagsabgeordnete.

“Darüber hinaus verpflichten sich aber auch viele Gemeinden laut den Gemeindesatzungen “ihr Handel und Wirken nach dem Grundsatz der Transparenz auszurichten” sowie “zwecks Wahrung der Transparenz die größtmögliche Information zu gewährleisten.” Im Gegensatz zu den Gemeinden veröffentlicht die Südtiroler Landesregierung alle Beschlüsse weiterhin (mit wenigen gesetzlichen Ausnahmen) auf der Internetseite des Landes. Ebenso veröffentlichen sehr viele öffentliche Körperschaften die jeweils getroffenen Maßnahmen langfristig auf ihren Internetseiten.” Konkret möchte Atz Tammerle in ihrer Anfrage herausfinden, ob die Vorgangsweise der Gemeinden, Beschlüsse nicht mehr (auch nicht vollinhaltlich) auf der Internetseite der jeweiligen Körperschaft zu veröffentlichen, im Einklang mit den Transparenzbestimmungen bzw. mit den Prinzipien einer transparenten Verwaltung steht, der sich die Gemeinden laut Satzung verpflichten.

Zudem möchte die Landtagsabgeordnete wissen, “ob es gegen die langfristige, vollinhaltliche Veröffentlichung von Gemeindebeschlüssen (mit Ausnahme einiger weniger Maßnahmen) gesetzliche Bedenken bzw. neue Vorschriften gibt, welche die bisherige Praxis untersagen.” Abschließend will Atz Tammerle Auskunft darüber haben, “ob die Landesregierung bei den Gemeinden darauf drängen wird, zur ursprünglichen Praxis zurückzukehren, damit die Beschlüsse wieder vollinhaltlich und langfristig veröffentlicht werden.”

Von: luk

Bezirk: Bozen