Von: mk
Bozen – Um die Gebietskörperschaften bei der komplexen Abrechnung der staatlichen Coronahilfen zu unterstützen und die Wiederverteilung im neuen Haushaltsjahr 2022 zu beschleunigen, baut das Land wiederum auf die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen sowie den autonomen Regionen Friaul-Julisch Venetien und Aostatal.
Die Landesregierung hat heute beschlossen, zu diesem Zweck für 2022 eine neue Vereinbarung zur Abrechnung der staatlichen Finanzmittel 2021 einzugehen. Ein entsprechendes Abkommen war bereits im vergangenen Jänner 2021 für die Abrechnung der staatlichen Covid-Gelder von 2020 abgeschlossen worden. Zur Unterzeichnung der Vereinbarung für das Jahr 2021/22 hat die Landesregierung heute den Generalsekretär des Landes, Eros Magnago, ermächtigt.
Mit dieser Vereinbarung wird den örtlichen Körperschaften in Südtirol, Friaul-Julisch Venetien und dem Aostatal bis zum 31. Mai 2022 Zeit eingeräumt, um die coronabedingten Einnahmeverluste über die vorgesehene Web-Anwendung zu bescheinigen. Zudem wird ihnen der direkte Zugang zu dieser Web-Anwendung des MEF ermöglicht. Das Ministerium gewährt diesen Zugang den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften sowie der Landesabteilung Öffentliche Körperschaften und Sport, damit diese die Eingaben der Körperschaften koordinieren und überwachen kann.
“In Südtirol ist die Finanzierung und die Aufsicht über die der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften Aufgabe des Landes”, erinnert Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in der Landesregierung sowohl für Gemeinden als auch für Finanzen zuständig ist: “Über dieses Abkommen unterstützen wir die Gemeinden bei der Abrechnung der staatlichen Coronahilfen.”