Nützliche Infos

Gemeindewahlen in Meran am 10. Oktober

Freitag, 01. Oktober 2021 | 13:45 Uhr

Meran – Am 10. Oktober 2021 sind alle Meraner Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin aufgerufen. Die Wahlsprengel sind am Sonntag, 10. Oktober 2021 von 7.00 bis 21.00 Uhr geöffnet.

Die Wählerinnen und Wähler müssen sich in das auf dem Wahlausweis angegebene Sektionswahllokal begeben und ihren Wahlausweis sowie einen Personalausweis vorlegen.

Wer keinen Wahlausweis besitzt (wegen Nichterhalt, Verlust oder Diebstahl) oder einen beschädigten Wahlausweis hat, muss sich an das Gemeindewahlamt wenden. Dieses ist an folgenden Tagen geöffnet:

§  Freitag, 8. Oktober von 8.30 bis 18.00 Uhr;

§  Samstag, 9. Oktober von 9.00 bis 18.00 Uhr;

§  Sonntag, 10. Oktober von 7.00 bis 21.00 Uhr.

Dort kann je nach Sachlage ein Wahlausweis, eine Zweitausfertigung oder eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.

Das Wahlamt erinnert daran, dass man auch mit einer abgelaufenen Identitätskarte oder mit einem anderen mit Lichtbild versehenen Dokument, welches die Identität des Inhabers zweifelsfrei nachweist und von einer italienischen Behörde ausgestellt wurde (z.B. Führerschein, Reisepass, etc.), wählen kann.

Beförderungsdienst für alle nicht gehfähigen Wählerinnen und Wähler

Am Sonntag, 10. Oktober 2021 werden das Weiße Kreuz und das Rote Kreuz einen kostenlosen Beförderungsdienst zu den Wahllokalen für alle nicht gehfähigen Wählerinnen und Wähler anbieten.

Der Transportdienst des Weißen Kreuzes muss bis spätestens Freitag, 8. Oktober 2021 um 17.00 Uhr unter der Rufnummer +39 0471 444444 vorgemerkt werden.

Der Transportdienst des Roten Kreuzes muss bis spätestens Samstag, 9. Oktober 2021 um 12.00 Uhr unter der Rufnummer +39 331 4247139  vorgemerkt werden.

Stimmabgabe der gehbehinderten Wählerinnen und Wähler

Gehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die in einem mit Rollstuhl nicht zugänglichen Wahlsprengel eingetragen sind, können ihr Wahlrecht in einem beliebigen Wahlsprengel der Gemeinde, in dem es keine architektonischen Barrieren gibt, ausüben. Hierfür müssen sich die betroffenen Wählerinnen und Wähler in einen im diesen Anhang angeführten Wahlsprengel begeben und neben dem Wahlausweis eine vom Sanitätsbetrieb, auch für andere Zwecke und mit einem früheren Datum ausgestellte, ärztliche Bescheinigung oder eine beglaubigte Abschrift des Sonderführerscheines vorweisen. Das vorgelegte Dokument muss auf jeden Fall die stark eingeschränkte Gehfähigkeit oder Gehbehinderung belegen.

Das Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit in der Laurinstraße 10/D stellt diese Bescheinigungen von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr aus (Telefon +39 0473 251800) aus. Außerdem werden diese Bescheinigungen auch am Samstag, 9. Oktober 2021 über den Bereitschaftsarzt, welcher unter der Telefonnummer +39 335 7099464 erreichbar ist, ausgestellt.

Diese ärztlichen Bescheinigungen werden vom durch die zuständigen Gesundheitsbehörden ernannten Arzt unverzüglich und kostenlos ausgestellt, d.h. ohne Ausstellungsgebühr und auch ohne Stempelmarke.

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt