SVP-Senatorin Unterberger spart nicht mit Kritik

Gemeinsames Sorgerecht: „Lega-Vorschlag benachteiligt Mütter und Kinder“

Dienstag, 11. September 2018 | 16:14 Uhr

Rom – Gestern hat in der Justizkommission des Senats die Behandlung des Gesetzentwurfes des Lega Senators Pillon begonnen. Dieser sieht eine Neuregelung des Sorgerechtes für die Kinder nach einer Trennung vor. Der Gesetzentwurf soll – laut Angaben des Verfassers – eine “Deregulierung” der Familie zur Folge haben, sieht jedoch gleichzeitig vor, dass die Kinder sich nach der Trennung in jedem Fall je zur Hälfte bei beiden Eltern (mindestens zwölf Tage bei jedem) aufhalten müssen. Der Unterhaltsbeitrag für die Kinder soll nur noch in direkter Form bezahlt werden, in der ehelichen Wohnung verbleibt der Eigentümer, die Straftat der Verletzung der Fürsorgepflichtigen soll abgeschafft und eine verpflichtende Mediation vor der Elterntrennung eingeführt werden.

„Dieser Gesetzentwurf ist eine Zumutung, er berücksichtigt nur die Anliegen der Väter in einer Trennung und würde eine eklatante Benachteiligung von Müttern und Kindern mit sich bringen”, so Senatorin Julia Unterberger in einer Stellungnahme. Außerdem würde die verpflichtende Mediation nur zu einer verzögerten Lösung für eine oft unerträgliche Situation des Zusammenlebens führen. Bereits jetzt versuchen Anwälte und Richter eine Trennung möglichst einvernehmlich zu gestalten. In den häufig vorkommenden Fällen von häuslicher Gewalt kann jedoch niemandem eine Mediation zugemutet werden. Das Anliegen eine paritätische Aufgabenteilung zwischen den Eltern herzustellen teile ich voll und ganz, diese Aufgabenteilung muss aber am Beginn der Elternschaft gefördert werden, nicht erst nach der Trennung. Die nötigen Maßnahmen hierzu können von den skandinavischen Ländern kopiert werden, die eine ganze Reihe von Väterforderungen angewandt haben“, erklärt SVP-Senatorin Julia Unterberger.

Leider spreche der Regierungsvertrag der Regierung nur von einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen, die Männer würden außen vor bleiben.

„Die paritätische Elternschaft erst nach einer Trennung einführen zu wollen, ist ein Angriff auf die vielen Mütter, die für die Familie auf eine Erwerbstätigkeit und Karrierechancen verzichten. Sie sollen am eventuellen Ende einer Beziehung, und nachdem sie dem Partner den Rücken freigehalten haben, nicht einmal einen Unterhaltsbeitrag für die Kinder erhalten? Die Straftat der Verletzung der Fürsorgepflichten soll abgeschafft werden, eine Sanktion für Väter, die ihre Kinder nicht an den vorgeschriebenen zwölf Tagen zu sich nehmen, ist nicht vorgesehen!“, betont Unterberger.

Bereits im Jahr 2006 sei auf Druck der getrennten Väter eine Novellierung des Familienrechtes vorgenommen worden. „Es wurde das gemeinsame Sorgerecht als Normalfall und als Idealfall eine paritätische Unterbringung der Kinder, wenn möglich ohne Unterhaltszahlungen, vorgesehen. Dass die Kinder im Großteil der Fälle trotzdem hauptsächlich bei den Müttern leben, liegt nicht an einer Gesetzeslücke, sondern an der gesellschaftlichen Realität, in welcher die traditionelle Aufgabenteilung leider immer noch stark verankert ist. Das Anliegen eine vollkommene paritätische Aufgabenteilung zwischen den Eltern herbeizuführen muss also mit Väterförderungsmaßnahmen am Beginn der Elternschaft erreicht werden und nicht mit einer neuerlichen Änderung des Familienrechtes, das in der Praxis nicht umsetzbar ist“, so Unterberger.

Von: mk

Bezirk: Bozen