Von: mk
Bozen/Trient – Im Regionalrat hat heute die Debatte zum Haushalt der Region stattgefunden. Zu Beginn der Sitzung stimmte das Plenum dem Antrag zu, Punkt 31 auf der Tagesordnung (Gesetzentwurf der Regionalregierung zu den Bürgergenossenschaften) auf Punkt fünf vorzuziehen. Auf Nachfrage des Abg. Marini erklärte Präsident Josef Noggler, dass es noch keinen Termin für die Bestimmung der Delegierten der Region zur Wahl des Staatspräsidenten gebe, dass man dies aber bei den Einberufungen im Jänner berücksichtigen werde.
Anschließend ging man zur Debatte zu den drei Gesetzentwürfen zum Haushalt der Region über – Gesetzentwurf Nr. 45: Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2022 der Region (eingebracht von der Regionalregierung); Gesetzentwurf Nr. 46: Regionales Stabilitätsgesetz 2022 (eingebracht von der Regionalregierung) und Gesetzentwurf Nr. 47: Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2022-2024 (eingebracht von der Regionalregierung) zusammen mit Beschlussfassungsvorschlag Nr. 30: Aktualisierungsbericht zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2021 (eingebracht auf Vorschlag der Regionalregierung).
Dieser Haushalt bestätige die Fähigkeit der Region, bei Einnahmen und Ausgaben eine Kontinuität zu wahren, erklärte der Präsident der Region Maurizio Fugatti. Die Steuereinnahmen würden auf 322 Mio. Euro geschätzt, die Gesamteinnahmen auf 427 Mio. Euro. Fugatti ging auch auf das jüngst erzielte Finanzabkommen mit dem Staat ein; die laut Sicherungspakt von 2014 Einnahmen würden garantiert, zusätzlich sei eine Einigung zu den Glücksspieleinnahmen gefunden worden. Bozen und Trient würden in Zukunft 192 Mio. weniger zur Sanierung der Staatsfinanzen beitragen müssen. Mit den erfolgten und den geplanten Aufnahmen bei den Gerichtsämtern werde sich dort die Situation verbessern, erst heute habe die Regionalregierung einen Wettbewerb für Gerichtsassistenten beschlossen. Fugatti ging auch auf weitere Aufgabenbereiche ein, bei denen der eingeschlagene Weg weiter beschritten werde, bei der Förderung der Minderheiten, bei den Pflegestrukturen und anderen Bereichen, die in die Zuständigkeit der Region fallen. Bei der Konzessionsverlängerung für die A22 setze man nun auf ein PPP-Verfahren, das eine Reihe von finanziellen und operativen Vorteilen biete. Um das zu erreichen, brauche es ein seriöses Projekt und ein ambitioniertes Investitionsprogramm. Zusammenarbeit zwischen den beiden Provinzen gebe es auch bei der Abtretung der Investitionsbank an diese. Zusammen wolle man auch erreichen, dass das Einvernehmensprinzip bei Änderungen am Statut verfassungsrechtlich verankert wird. Eine Arbeitsgruppe sei dabei, ein Einvernehmensprotokoll zu erstellen, auf dessen Grundlage Anliegen von gemeinsamem Interesse gemeinsam angegangen werden können – Fugatti nannte als Beispiel die Sanität oder die Müllentsorgung. Die Region solle so immer mehr zu einem Ort des Austausches zwischen den beiden Provinzen werden.
Nach der Verlesung der drei Berichte (GE Nr. 45, 46 u. 47) zu den Arbeiten der zuständigen Gesetzgebungskommission durch ihren Vorsitzenden Helmuth Renzler ging man zur Generaldebatte über.
Alessio Manica (Partito Democratico) wollte nur auf einen Punkt eingehen, den Art. 6-bis, der in der Kommission mit Änderungsantrag eingeführt wurde und der es Bürgermeistern erlauben soll, bestimmte berufliche Tätigkeiten in ihrer Gemeinde auszuüben, sofern sie die Zuständigkeit für die Sachbereiche Raumordnung, Bauwesen und öffentliche Arbeiten einem oder mehreren Gemeindereferenten übertragen. Die derzeitige Regelung entspreche der staatlichen Bestimmung, und die habe vor allem in kleinen Gemeinden ihren Sinn. Wenn der Bürgermeister auch Projektant öffentlicher Bauten sei, so sei das vor allem in kleinen Gemeinden ein Problem. Der Änderungsantrag sei in letzter Minute vorgelegt worden und ohne Gutachten des Rates der Gemeinden. Es handle sich um eine Norm ad personam. Sowohl ein Urteil des Kassationsgerichts als auch ein Ministerielles Gutachten sähen eine solche Regelung bedenklich: Der Bürgermeister bleibe, auch wenn er bestimmte Aufgaben delegiere, Letztzuständiger.
Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) sprach von “Lex Griessmair”, sie sei auf den Brunecker Bürgermeister zugeschnitten. Beim letzten Mal habe man es mit einer authentischen Interpretation versucht, nun mit einem Gesetz. Die Zeit dränge, denn im Jänner werde ein Gericht über eine Baukommission entscheiden, zu der die Rekurssteller auf eben diesen Artikel 64 des Kodex der örtlichen Körperschaften verwiesen. Man greife also in ein laufendes Verfahren ein. Südtirols Image sei derzeit wegen Covid angeschlagen, ein solcher Artikel würde es zusätzlich belasten.
Paolo Zanella (Grüne) sprach von einer Blitzaktion, mit der der Zusatzartikel in der Kommission eingebracht wurde. Vizepräsident Kompatscher habe sich dabei auf ein Gutachten des Innenministeriums von 2014 berufen, das aber spätestens seit 2019 mit neuem Gutachten überholt sei. Das Kassationsgericht habe 2016 festgestellt, dass der ganze Gemeindeausschuss frei von Interessenkonflikten sein müsse, nicht nur der Bürgermeister. Mit diesem Vorstoß schade man auch dem Ansehen der Politik. Zanelli plädierte für eine Nachdenkpause, um nicht dem Ruf des Landes zu schaden.
Paul Köllensperger (Team K) kritisierte die schwer verständlichen Begleitdokumente zum Haushalt. Die Zahlen seien im Vergleich zu den Vorjahren stabil, es gebe keine großen Neuigkeiten. Das Versprechen, der Unterbesetzung bei den Gerichtsämtern zu begegnen, sei nicht eingehalten worden. Viel gebe es zu dem Haushalt nicht zu sagen, bis eben auf den Passus für den Brunecker Bürgermeister. Es gehe hier nicht um den kleinen Tischler, der Bürgermeister von Bruneck über nehme große private und öffentliche Projektaufträge in Bruneck, so etwa beim NOI-Techpark. Köllensperger zitierte ausführlich aus dem Kassationsurteil, das von der Verantwortlichkeit des Bürgermeisters spreche, “unabhängig von irgendwelchen Delegierungen an andere Ausschussmitglieder”. Geben ein Projekt des Bürgermeisters, die Wohnsiedlung “Living”, werde im Jänner ein Rekurs verhandelt. Es gehe nicht an, den Haushalt der Region zu nutzen, um die rechtlichen Probleme eines Bürgermeisters zu lösen.
Auch Lucia Coppola (Grüne) warnte vor der blöden Figur, die man mit einer solchen Norm in Italienmachen würde. Der Zusatzartikel sei peinlich, in politischer deontologischer und ethischer Hinsicht. Das Gesetz 265/99 sei zur Verantwortlichkeit der Gemeindeverwalter klar, der Artikel widerspreche auch dem Verfassungsprinzip der Unparteilichkeit der Verwaltung.
Hanspeter Staffler (Grüne) sah im vorgelegten Haushalt eine grundsätzlich positive Orientierung, aber man sei bereits in der Kommission vor den Änderungsanträgen gewarnt worden. Auf der Webseite der Gemeinde Bruneck sehe man das Projekt “Living Bruneck”, bei dem Griessmair Projektant, Sicherheitskoordinator und Statiker sei. Bei anderen Projekten seien diese Aufgaben der Gesellschaft Griplan übertragen, die Grießmair gehöre.
Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) sah angesichts dieses Artikels eine Klärung mit der Mehrheit nötig. Diese solle sich zu dem Punkt klar und unmissverständlich äußern. Es gehe hier nicht nur um politische oder ethische Befindlichkeiten, sondern um die rechtliche Haltbarkeit eines Gesetzes, das auch in Zukunft für Probleme sorgen könnte.
Sandro Repetto (Partito Democratico) wies auf die rechtliche Bedeutung des Bürgermeisteramts hin. Wenn ein Bürgermeister falle, falle der Ausschuss mit ihm. Der Bürgermeister könne ein Ausschussmitglied delegieren, weiter seine Projekte einreichen, und dann die Delegierung wieder entziehen, falls das Ausschussmitglied keine genehmen Entscheidungen treffe.
Giorgio Tonini (Partito Democratico) teilte die Einwände der Vorredner. Die Mehrheit stütze sich auf ein kulantes Gutachten des Innenministeriums anstatt auf ein klares Urteil des Höchstgerichts. Man nutze die Autonomie, um schlechter als der Staat zu sein. Zum Haushalt insgesamt schätzte Tonini, dass Fugatti seinem Bericht eine politische Dimension gegeben habe, mit Bezügen zum Finanzabkommen mit der Regierung und zur “dreifaltigen” Autonomie. Das Abkommen folge der Stoßrichtung der Staatsregierung, auch die Sonderautonomien an der derzeitigen expansiven Politik teilhaben zu lassen. Demnach werde die strenge Haushaltspolitik mit dem Hauptanliegen Schuldenabbau vorübergehend beiseitegelegt, um das Wachstum zu fördern. Letzteres sollte aber dauerhaft sein, und dazu brauche es Reformen: Infrastrukturen, Digitalisierung, Bürokratieabbau u.a. Man müsse sich fragen, ob auch unsere Region dazu ihren Beitrag leiste, und das Urteil sei durchwachsen. Positiv sei die Antwort beim Gerichtswesen, an dessen Verbesserung die Region mitwirke. Beim Steuerwesen zeichne sich ein Auseinanderdriften zwischen den beiden Provinzen ab. Südtirol strebe nun eine Teilzuständigkeit für die Steuerämter an. Hier sollten beide gemeinsam vorgehen. Wichtig sei auch die Effizienz der öffentlichen Verwaltung, ein entscheidender Faktor für das Wirtschaftswachstum. Auch in der Region gebe es hier noch Spielraum. Bei der A22 zeichne sich ab, dass die privaten Aktionäre auch gegen die PPP-Lösung seien, immer wegen der Querfinanzierung der Eisenbahn. PPP ohne Private werde aber nicht funktionieren. Er glaube es werde ein starker privater Interessent auf den Plan treten, einer von außen, und das werde den Einfluss der Region schmälern. Tonini ging schließlich auch auf die Reform des Statuts ein. Die Arbeiten von Konvent und Consulta habe man zur Seite gelegt und wolle nun neu anfangen. Fugatti habe die Europaregion nicht einmal erwähnt, doch diese könnte ein Ausweg aus dem Stillstand sein. Nach der Einführung der autonomen Provinzen vor 50 Jahren könnte eine grenzüberschreitende Institution eine echte Neuheit sein, etwas, das man in Rom wie in Brüssel voranbringen könnte.
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) bedauerte, dass Urzìs Antrag auf eine Fraktionssprechersitzung nicht angenommen wurde; so müsse man halt weiter in der Generaldebatte über den Art. 6-bis reden. Zu diesem fehle im Begleitbericht jeder Hinweis, es fehlten die Dokumentation und die Abschätzung über die Folgewirkungen, ebenso ein Gutachten der Gemeinden. Das sei auch mangelnde Transparenz gegenüber den Bürgern. Die von den Kollegen berichteten Fälle müssten mindestens zur Vorsicht mahnen. Der Bürgermeister, auch wenn er Aufgaben delegiere, gehöre dem Ausschuss an und sei damit immer mitverantwortlich. In den kleinen Gemeinden sei er auch Vorsitzender des Gemeinderates. Zur Arbeitsgruppe, die ein Einvernehmensprotokoll zwischen Region und Provinzen erstellen soll, kritisierte Marini, dass nicht angegeben wurde, wie sie besetzt sei.
Am Nachmittag wurde die Debatte zu den drei Gesetzentwürfen der Regionalregierung zum Haushalt der Region fortgesetzt – Gesetzentwurf Nr. 45: Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2022 der Region ; Gesetzentwurf Nr. 46: Regionales Stabilitätsgesetz 2022 und Gesetzentwurf Nr. 47: Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2022-2024 zusammen mit Beschlussfassungsvorschlag Nr. 30: Aktualisierungsbericht zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2021.
Zu Beginn beantragte Alex Marini zunächst eine Unterbrechung für eine Beratung unter der Opposition, dann für eine Fraktionssprechersitzung, bei der man mit der Mehrheit über den Art. 6-bis beraten wolle.
Nach der Unterbrechung teilte Alex Marini (Movimento 5 Stelle) mit, dass die Regionalregierung den Art. 6-bis nicht zurückziehen wolle. Er lobte die Absicht, für die Koordination zwischen Region und Provinzen eine Arbeitsgruppe einzusetzen, aber es fehle jede konkrete Angabe dazu. Dabei wären auch die Landtage einzubeziehen. Es werde auch angekündigt, mit der Zusammenlegung von Gemeinden fortzufahren, vor allem im Trentino, aber es würden die Mittel dafür nicht bereitgestellt. Dafür bräuchte es Anreize und die Einbindung der Bevölkerung bei der Erstellung des neuen Gemeindestatuts. Ebenfalls für die Gemeinden wichtig sei die angekündigte Digitalisierung. Hier seien bereits Fortschritte gemacht worden. Nachholbedarf gebe es bei der digitalen Bürgerbeteiligung, etwa bei der Sammlung von Unterschriften für ein Referendum. Hier seien uns andere voraus, auch bei den digitalen Dienstleistungen für die Bürger. Bei den Gerichtsämtern sei man noch nicht weit gekommen, es fehlten wichtige Vereinbarungen mit dem Ministerium; auch hier sollten die Kommissionen des Regionalrats mehr eingebunden werden. Trentino-Südtirol sei die einzige Region, die Zuständigkeit für die Gerichtsämter habe, das Thema betreffe also die Autonomie an sich, aber noch nie habe ein Präsident der Region die zuständige Kommission darüber informiert. Man sei auch nie auf seinen Vorschlag eingegangen, Expertenanhörungen zum Thema abzuhalten. Ein weiterer Schwerpunkt im Haushalt sei die Förderung kultureller Aktivitäten, dazu gehörten auch Initiativen zur Autonomie und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Auch hier fehlten Details. Man könnte z.B. die Bibliothek der Region beauftragen, ein Archiv über die Arbeiten der Zwölferkommission anzulegen. Diese Dokumente wären hilfreich für das Verständnis der Autonomiegeschichte, aber sie seien nicht zugänglich. Marini wies auf den Antrag von Sen. Bressa zum Staatshaushalt hin, der eine Einschränkung des Medienmonopols in unserer Region bedeuten würde. Dazu habe er eine Anfrage gestellt, die noch unbeantwortet geblieben sei. Fugatti sollte etwas zu dieser wichtigen Frage sagen.
Franz Locher (SVP) sah die politische Situation in der Region nicht schlecht, es gebe Synergieeffekte in verschiedenen Bereichen, vor allem aber in der Vertretung nach außen, gegenüber Rom. Viele Kompetenzen der Region seien mit den Jahren an die Gemeinden übertragen worden, und das habe sich bewährt. Locher fragte, woraus die 132 Mio. Euro aus nicht regelmäßigen Einnahmen bestünden. 44 Mio. für die Gerichtsbarkeit seien eine sehr große Summe. 223 Mio. würden an die beiden Provinzen übertragen, was positiv sei, aber näher zu erläutern wäre. Angesichts des Klimawandels wäre es eine gute Idee, die Gemeinden finanziell besser auszustatten, damit sie bei Unwetterschäden besser reagieren könnten. Locher forderte die Regionalregierung schließlich zu einer Durchforstung der Haushaltskapitel auf.
Nach einer Unterbrechung für eine Beratung unter der Opposition wollte Riccardo Dello Sbarba (Grüne) die Aufmerksamkeit auf die Brennerautobahn lenken, die meistbefahrene Verkehrsverbindung über die Alpen, weil im Norden die Diesel günstig ist und im Süden die Maut. EU-Ziel sei die Reduktion der Schadstoff-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent, und die A22 sei verantwortlich für 26 Prozent der CO2-Emissionen und 30 Prozent der Stickoxide in unserer Region. In Südtirol habe die Landesregierung die A22 von ihrem Klimaplan ausgeklammert, da sie nicht ausschließlich dafür zuständig sei. Es sei eine enorme Aufgabe, die die beiden Provinzen nur gemeinsam bewältigen könnten. Die Handelskammern rechneten mit einer starken Zunahme des Warenverkehrs auf der Straße bis 2029, und da sei der BBT noch nicht in Betrieb. 72 Prozent des Warenverkehrs würden dann immer noch auf der Straße passieren. Man könne nicht bis 2032 warten, man müsse jetzt schon alles tun, um den Verkehr auf die Schiene zu bringen und den Umwegverkehr zu vermeiden. Wer den Anspruch habe, die A22 eigenständig zu führen, müsse sagen, was er damit vorhabe, auch aus umweltpolitischer Sicht. Der Verkehr auf der A22 werde nicht von der Politik gesteuert, sondern von den Wirtschaftszyklen. Die Politik müsse aber Vorgaben machen, etwa, dass man keine Zunahme des Warenverkehrs auf der Straße mehr wolle. Wenn die Trentiner die Valdastico-Schnellstraße zulassen würden, die bei Rovereto in die A22 münden würde, dann wäre das der Bankrott de Region. Die Alpenkonvention verbiete neue Alpentransversalen.
Dello Sbarba kam auch auf Pensplan zu sprechen. Diese Einrichtung hätte auch die Aufgabe, die Bürger über alle Formen der Zusatzrente zu beraten, und da gebe es viel Enttäuschung. Von Pensplan erwarte man sich mehr unabhängige Beratung. Toninis Vorschlag zu einer grenzüberschreitenden Region bezeichnete Dello Sbarba als interessant, aber seine Umsetzung würde lange Zeit brauchen. Bis dahin sollte man die Region vor ihrem Missbrauch schützen, z.B. vor dem Versuch, die gerichtlichen Probleme eines Bürgermeisters durch ein Gesetz zu bereinigen.
Da keine weiteren Vormerkungen mehr waren, erklärte Präsident Josef Noggler die Generaldebatte für abgeschlossen (was einige Abgeordneten für voreilig hielten).
Die Behandlung der drei Gesetzentwürfe zum Haushalt wird morgen um 10.00 Uhr mit der Replik des Präsidenten der Region fortgesetzt.