Von: luk
Bozen – Im Südtiroler Landtag wurde heute über die gesamttiroler Rettung, das Wohnbaukomitee, die Förderung des Markenschutzes, die Tagesordnung der Landesregierung, und Institutswohnungen debattiert.
Beschlussantrag Nr. 454/15: Einrichtung einer Gesamttiroler Notrufzentrale, einer Berg- und Flugrettung sowie eines Wetter- und Lawinenwarndienstes: Tirol rückt wieder ein Stück näher zusammen! (eingebracht von den Abg. Zimmerhofer, Atz Tammerle und Knoll am 6.8.2015). Der Landtag möge die Landesregierung auffordern, 1. sich mit den zuständigen politischen Vertretern, Vereinen und Verbänden in Verbindung zu setzen, um das Projekt „Gesamt-Tiroler Notrufzentrale“ zu planen und innerhalb von spätestens zwei Jahren umzusetzen; 2. sich mit den zuständigen politischen Vertretern, Vereinen und Verbänden in Verbindung zu setzen, um das Projekt „Gesamt-Tiroler Berg- und Flugrettung“ zu planen und innerhalb spätestens zwei Jahren umzusetzen. 3. sich mit den zuständigen politischen Vertretern, Vereinen und Verbänden in Verbindung zu setzen, um das Projekt „Gesamt-Tiroler Wetter- und Lawinenwarndienst“ zu planen und innerhalb spätestens zwei Jahren umzusetzen.
“Auch in der Berg- und Flugrettung in Tirol könnten viele Synergien genutzt werden”, meinte Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) “So kommt es beispielsweise besonders zwischen den Nord-, Süd- und Ost-Tiroler Rettungskräften immer wieder zu Missverständnissen und Verzögerungen bei Einsätzen bei Bergunfällen entlang des Alpenhauptkammes. Grund dafür ist die mangelhafte Kommunikation und Abstimmung zwischen den verschiedenen Rettungsstellen und den verfügbaren Rettungshubschraubern. Abhilfe kann nur geschaffen werden, indem man eng zusammenarbeitet.”
Ulli Mair (Freiheitliche) teilte das Grundanliegen. Der Antrag sei allerdings von 2015, inzwischen gebe es laut den Verantwortlichen der Rettungsdienste eine gute Zusammenarbeit, vor allem bei der Flugrettung. Die Einsätze an den Grenzgebieten würden abgesprochen. Was fehle, sei eine Konvention auf politischer Ebene.
In der Vergangenheit sei vieles aber gerade wegen Kommunikationsproblemen schiefgegangen, erklärte Myriam Atz Tammerle (STF). Eine Zusammenführung der Daten und der Kommunikation sei weiterhin nötig. Man brauche dazu keine neuen Strukturen. Damit könne ein Verletzter auf kürzestem Weg ins nächste Spital gebracht werden. Die Schweizer Wetterdaten würden bereits in den Südtiroler Wetterdienst einfließen, dasselbe sollte auch mit Nordtirol möglich sein.
Bei Notfällen sollte es keine Fragen der territorialen Zuständigkeit geben, meinte auch Andreas Pöder (BürgerUnion).
Die 112 sei eine europäische Notrufnummer, die in ganz Europa angerufen werden könne, erklärte LR Martha Stocker. Das sei eine der besten Erfindungen der EU. Leider sei diese Nummer in Österreich noch nicht für diesen Zweck vorgesehen. Eine Konvention sei vorbereitet, aber die Genehmigung scheitere noch am Bundesland Tirol, das in diesem Fall noch nicht die Kompetenz dazu habe. Zum Glück aber funktioniere die Zusammenarbeit in der Praxis. Ein Projekt zu einem Gesamttiroler Wetter- und Lawinenwarndienst habe man bereits in die Wege geleitet. Der Antrag erübrige sich daher.
Bernhard Zimmerhofer zeigte sich mit der Antwort nicht zufrieden. Der Tiroler Landtagspräsident habe erst kürzlich den mangelnden Willen Südtirols kritisiert, in der Euregio mehr zusammenzuarbeiten. Eine Konvention sei zu wenig, es brauche gemeinsame Strukturen. In Richtung Rom sei das Land schneller zur Zusammenarbeit bereit.
Der Antrag wurde mit drei Ja, 23 Nein und sechs Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 756/17: Die Zusammensetzung des Wohnbaukomitees (eingebracht vom Abg. Köllensperger am 11.4.2017). Die Landesregierung möge verpflichtet werden, die geltende Gesetzgebung so abzuändern, dass dem Wohnbaukomitee keine Mitglieder der Landesregierung angehören und gleichzeitig dessen Besetzung mit Fachexperten und Rechtsanwälten vorgesehen wird. Letztere sollten aus einem mit Beschluss der Landesregierung geregelten und dafür vorgesehenen Verzeichnis, in dem sich Fachleute mit einschlägiger Berufserfahrung eintragen können, ausgewählt werden.
Bei den Rekursen zur Wohnbauförderung gehe es nicht um politische Dinge, sondern allein um fachliche und rechtliche, meinte Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung), daher sollten im Komitee keine Mitglieder der Landesregierung sitzen. “Hervorzuheben ist, dass der Großteil der Beschwerden (ungefähr die Hälfte) Landesbeschlüsse betrifft, die vor allem den Zugang zur Mietbeihilfe, die Verstöße gegen die Sozialbindung sowie die Nichtgewährung des Wohngeldes und im Allgemeinen Entscheidungen des Wohnbauinstituts zum Gegenstand haben. Dass sich das obengenannte Komitee aus fünf Landesräten zusammensetzt, die endgültig über Beschwerden gegen die eigenen Ressorts oder gegen das Wohnbauinstitut entscheiden sollen, gibt Anlass zu Bedenken.”
Hans Heiss (Grüne) fand den Antrag etwas überzogen. Die vielen Rekurse würden zeigen, wie wichtig die Wohnbauförderung sei. Die Landesräte sollten nicht gänzlich verbannt werden, aber das Komitee sollte mit Fachleuten aufgestockt werden.
Josef Noggler (SVP) sprach sich gegen den Antrag aus, obwohl er manches in der Begründung teilen könne. Das Thema sei auch von der Volksanwältin aufgegriffen worden.
Unter Benedikter habe das Komitee die Funktion gehabt, die Interessen des betroffenen Bürgers zu vertreten, bemerkte Oswald Schiefer (SVP). Das Komitee habe sich bemüht, eine Lösung im Sinne des Bürgers zu finden, auch gegen das Gutachten des zuständigen Amtes. Dies vermisse er derzeit ein wenig, die Entscheidungen der Ämter würden kaum mehr in Frage gestellt.
Das Komitee sei zu überdenken, räumte LR Christian Tommasini ein. Im neuen Wohnbaugesetz, das in den nächsten Monaten dem Landtag vorgelegt werde, werde ein Wohnbaukomitee nicht vorgesehen. Ihm schwebe eine andere Einspruchsmöglichkeit vor.
Paul Köllensperger beantragte die Vertagung seines Antrags, er wolle Tommasinis Entwurf abwarten.
Beschlussantrag Nr. 818/17: Gewerbliche Schutzrechte für Klein- und Mittelunternehmen (eingebracht von den Abg. Tinkhauser, Mair, Blaas, Oberhofer und Zingerle am 8.9.2017). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, am Art. 12 des Beschlusses vom 5. Mai 2015, Nr. 511 zum Landesgesetz vom 13.12.2006, Nr. 14 folgende Änderungen vorzunehmen: „4. Die Kosten für die Eintragung von Marken und deren Schutz sind förderungsfähig. 5. Interne Kosten des Unternehmens sind zur Förderung zugelassen.“
“Von großer Bedeutung für die heimischen Betriebe ist die Sicherstellung, dass deren Produkte und geistiges Eigentum nicht einfach nachgeahmt und kopiert werden können”, bemerkte Roland Tinkhauser (Freiheitliche). “Die Unternehmen greifen dafür auf die Anwendung gewerblicher Schutzrechte zurück, deren Erlangung, Validierung und Verteidigung vom Land monetär gefördert werden. Zu diesen Schutzechten gehören auch die Eintragung und der Schutz der Marken. Ebenso entstehen unternehmensintern oft hohe Kosten, die für die Erreichung des Schutzes von Produkten und geistigen Eigentums notwendig sind. Die Eintragung und Schutz der Marken, sowie diese internen Kosten sind jedoch laut Beschluss vom 5. Mai 2015, Nr. 511 zum Landesgesetz vom 13.12.2006, Nr. 14 nicht förderungsfähig.”
Das zuständige Amt fördere die gesamte Bandbreite der Innovation, unter anderem die Schutzrechte, antwortete LH Arno Kompatscher. Viele Betriebe seien aber so sehr auf die eigentlichen Aufgaben konzentriert, dass sie sich um Patente nicht kümmerten. Das Land würde die Möglichkeit auch bewerben. Nicht gefördert werde der Markenschutz, da sonst die Tendenz entstehe, alles zu schützen. Der Markenschutz, soweit vorgesehen, sei aber nicht teuer.
Roland Tinkhauser plädierte dafür, den Markenschutz wenigstens für den Export zu fördern.
Der Antrag wurde mit zwölf Ja, 18 Nein und einer Enthaltung abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 830/17: Im Sinne von Transparenz: Die Tagungsordnung der Landesregierung soll weiterhin vor jeder Sitzung veröffentlicht werden (eingebracht von den Abg. Heiss, Dello Sbarba und Foppa am 13.10.2017). Die Landesregierung möge verpflichtet werden, • die Tagesordnung der Beschlüsse der Regierung weiterhin im Vorfeld der Sitzung zumindest bereits am Vortag evident und transparent zu halten; • die Tagesordnung wie bisher im Bürgernetz des Landes zeitgerecht vor Sitzungstag zu publizieren.
“Für die Öffentlichkeit, für Betroffene und Beteiligte war es stets eine wichtige Vorab-Information, dass die Tagesordnung wenige Tage vorher in bereits ziemlich lückenloser Ausfertigung vorlag”, bemerkte Hans Heiss (Grüne). “Damit konnten sich die Regierungsmitglieder selbst, aber auch Bürgerinnen, Bürger, Administration und Verbände im Vorfeld über demnächst anstehende Entscheidungen informieren, sich entsprechend einstellen und bei Bedarf auch prompt reagieren.” Die Landesregierung habe diese Möglichkeit aber nun abgeschafft.
LH Arno Kompatscher verwies auf die vielen Transparenzmaßnahmen der Landesregierung. Er kündigte an, die Vorabinformation über die Tagesordnung wieder zu bieten, auch wenn das mit Problemen verbunden sei. Es erschwere nämlich die Arbeiten, wenn sich Interessengruppen und Medien bereits am Vortag meldeten. Trotzdem werde man zur alten Methode zurückkehren.
Hans Heiss zeigte sich zufrieden mit der Antwort und bat um Vertagung seines Antrags.
Beschlussantrag Nr. 831/17: Arbeitsgruppe im Landtag über WOBI-Wohnungen und entsprechende Beiträge (eingebracht von den Abg. Artioli am 17.10.2017). Der Landtag möge die Landesregierung auffordern, eine parteiübergreifende Arbeitsgruppe im Landtag einzurichten, in welcher alle Landtagsfraktionen vertreten sind und die mit der Ausarbeitung und der anschließenden Verabschiedung neuer Bestimmungen zwecks Zuweisung von WOBI-Wohnungen und Gewährung von Beiträgen beauftragt wird.
“In Kürze wird es so weit sein, dass zu viele WOBI-Wohnungen Ausländern zugewiesen werden; gleichzeitig wird die Mehrheit der Antragstellenden bzw. Mieter italienischer Staatsbürgerschaft einen Migrationshintergrund haben”, erklärte Elena Artioli (Team Autonomie). “Die Einheimischen werden aus diesem blinden Welfaresystem ausgeschlossen sein, einem System, das auf veralteten Gesetzen fußt und nicht mehr in der Lage ist, den Mittelstand, der bisher das Rückgrat unseres Landes war, zu unterstützen. Die derzeitigen Landesbestimmungen sind überholt und müssen daher abgeändert werden. Dabei ist es wichtig, alle Möglichkeiten zu berücksichtigen, auch jene, die eine gänzliche Streichung der Beiträge in Betracht ziehen, um das System von Grund auf zu erneuern.”
Die Gesellschaft habe sich mit den Jahren geändert, antwortete LR Christian Tommasini, dabei gehe es nicht nur um die Zuwanderung, sondern auch um die Struktur der heutigen Familie. Diesen Trends müsse das neue Wohnbaugesetz Rechnung tragen. Er bat Artioli, dies zu berücksichtigen.
Elena Artioli ging auf den Vorschlag ein und bat um Vertagung.
Die Sitzung wird morgen wieder aufgenommen.