Mindestpunktezahl der Antragsteller einer Wohnbauförderung von 23 auf 20

Gesetzgebungsausschuss nimmt Forderungen der SVP-Arbeitnehmer an

Dienstag, 08. November 2022 | 16:28 Uhr

Bozen – Der vierte Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtags hat sich bei seiner heutigen Sitzung mit dem Wohnbau beschäftigt und die Forderung der SVP- Arbeitnehmervertreter betreffend die Reduzierung der Mindestpunktezahl der Antragsteller einer Wohnbauförderung von 23 auf 20 Punkte angenommen.

“Die SVP-Arbeitnehmervertreter setzen sich seit jeher für ein leistbares Wohnen in Südtirol ein. Dementsprechend werden immer wieder neue Forderungen deponiert mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern ein leistbares Eigenheim zu ermöglichen. Jetzt wurde im zuständigen Gesetzgebungsausschuss ein Vorschlag des Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler angenommen”, heißt es in einer Aussendung.

„Durch die Punktereduzierung werden zukünftig auch Antragsteller mit einem Alter von unter 28 Jahren und Menschen aus der Mittelschicht, die mit ihren Einkommen die bisherige Grenze überschreiten, und in den Genuss einer Wohnbauförderung kommen“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende des vierten Gesetzgebungsausschusses und SVP- Arbeitnehmervertreter Helmuth Renzler.

Abstimmung trotz fehlendem Finanzgutachten

Helmuth Renzler teilt bei dieser Gelegenheit mit, dass der Gesetzgebungsausschuss über diese Bestimmung abgestimmt hat, obwohl den Ausschussmitgliedern bisher kein Finanzgutachten vorgelegt wurde.

„Diese Maßnahme betrifft die Mittelschicht, die nie wirklich spürbare Steuervorteile oder sonstige Entlastungen für ihre hohen gezahlten Steuern erhält. Dies ist jetzt endlich eine Maßnahme in die richtige Richtung und wir SVP- Arbeitnehmervertreter werden auch weiterhin für einen angemessenen Lebensstandard unserer Mittelschicht kämpfen“, fasst Renzler zusammen.

Somit hat der Gesetzgebungsausschuss den Weg freigegeben, damit der Landtag diese Gesetzesbestimmung bei nächster Gelegenheit im Plenum behandeln kann.

Von: luk

Bezirk: Bozen