Höhe nach Einkommen gestaffelt

Gesundheitspersonal: Studienbeihilfen für Grundausbildung

Mittwoch, 21. November 2018 | 12:46 Uhr

Von: mk

Bozen – Die Grundausbildung im Gesundheitsbereich wird vom Land Südtirol mit Studienbeihilfen auch im Schuljahr 2018/2019 gefördert.

Wer im laufenden Schuljahr eine Grundausbildung im Gesundheitsbereich durchläuft, kann beim Land, beziehungsweise im Landesamt für Gesundheitsordnung, um Studienbeihilfe ansuchen. In den Genuss der Studienbeihilfe können Studierende gelangen, deren Familieneinkommen (nach Abzug der Freibeträge) im Jahre 2017 weniger als 35.000 Euro betragen hat. Die Höhe der Studienbeihilfe ist nach dem Einkommen der Familie gestaffelt. Folgende Einreichtermine sind zu beachten: 27. Dezember 2018 (12 Uhr) für jene Kurse, die im Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, sowie der 31. Mai 2019 für jene Kurse, die im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Juli 2019 beginnen.

Die Formulare und die Kriterien für die Zuweisung können auch vom Web-Portal Gesundheit heruntergeladen werden. Formblätter für die Gesuche sind im Landesamt für Gesundheitsordnung erhältlich.

Informationen:
Amt für Gesundheitsordnung
Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper- Straße 1, III. Stock
Claudia Paulato
Tel. 0471/418152 – 0471/418140
gesundheitsordnung@provinz.bz. it

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