Von: Matthias Knapp
Bozen – Die UIL Schule nimmt zu zwei Fragen Stellung, über die derzeit eine Debatte geführt wird, bei der vertragliche Verpflichtungen, die berufliche Autonomie der Lehrkräfte und die Zuständigkeiten der Kollegialorgane miteinander vermischt werden. „Von einem ‚Streik gegen Klassenfahrten‘ zu sprechen, ist rechtlich und begrifflich falsch“, erklärt der Sekretär der UIL Schule, Prof. Marco Pugliese.
„Die Begleitung von Schülerinnen und Schülern bei Klassen- und Bildungsfahrten gehört nicht zu den gewöhnlichen individuellen Dienstpflichten, die einer Lehrkraft einseitig auferlegt werden können. Gibt es keine Lehrkräfte, die bereit sind, die Begleitung und die damit verbundenen Aufsichts- und Verantwortungsaufgaben zu übernehmen, kann die Fahrt schlicht nicht durchgeführt werden“, so Pugliese.
Der geltende Kollektivvertrag des Bereichs Bildung und Forschung definiert die verpflichtenden Unterrichts- und funktionalen Tätigkeiten. Für Bildungsfahrten hingegen ist die ausdrückliche Benennung von Begleitlehrkräften vorgesehen. Auch das Ministerialrundschreiben Nr. 291 vom 14. Oktober 1992, das historisch einen wichtigen Bezugspunkt in diesem Bereich darstellt, regelt ausdrücklich die Rolle und die Verantwortung der Begleitlehrkräfte.
„Wenn eine Lehrkraft ihre Bereitschaft nicht erklärt, streikt sie nicht und entzieht sich auch keiner gewöhnlichen Dienstpflicht“, erklärt Pugliese weiter. „Sie übernimmt schlicht keinen zusätzlichen spezifischen Auftrag. Dies als Streik zu bezeichnen, bedeutet, eine Auseinandersetzung auf einer Grundlage aufzubauen, die rechtlich nicht besteht.“
Projekte: Pädagogische Bewertung liegt bei Lehrkräften
Der zweite Punkt betrifft Projekte und die zahlreichen zusätzlichen Aktivitäten, die den Schulen vorgeschlagen werden. Mit dem DPR 275/1999 über die Schulautonomie müssen sämtliche Aktivitäten kohärent in die Bildungs- und Unterrichtsplanung der jeweiligen Schule eingebettet sein. Das Gesetzesdekret Nr. 297/1994, insbesondere die Artikel 5 und 7, weist den Klassenräten und dem Lehrerkollegium klare Zuständigkeiten bei Planung und Koordinierung der pädagogischen und didaktischen Tätigkeit zu.
„Lehrkräfte sind keine bloßen Ausführenden jeder Initiative, die einer Schule vorgeschlagen wird“, betont Pugliese. „Sie haben das Recht und die berufliche Pflicht, Qualität, Relevanz und vor allem die didaktische Tragfähigkeit eines Projekts zu beurteilen. Ein Projekt kann inhaltlich interessant sein. Wenn es jedoch zu viele Unterrichtsstunden beansprucht, den Lernprozess ständig unterbricht oder das Erreichen der Lernziele erschwert, kann und muss es reduziert oder abgelehnt werden.“
Für die UIL Schule sind Projekte dann sinnvoll, wenn sie den Unterricht ergänzen. Problematisch werden sie hingegen, wenn sie zu einer permanenten Abfolge zusätzlicher Aktivitäten führen und dadurch die eigentliche Unterrichtszeit verdrängen.
„Wir sind nicht gegen Ausflüge, Labore oder Projekte. Wir wenden uns gegen die Vorstellung, dass jede Initiative automatisch in die Schule aufgenommen werden müsse, ohne vorher ernsthaft ihre didaktische Sinnhaftigkeit zu prüfen“, erklärt der Sekretär. „Schulautonomie bedeutet nicht, den Kalender möglichst vollzupacken. Sie bedeutet, verantwortlich auszuwählen, was den Schülerinnen und Schülern tatsächlich dient.“
„Beiwerk darf nicht den Unterricht verschlingen“
Der verfassungsrechtliche Rahmen der Artikel 33 und 34 der italienischen Verfassung sowie die Bestimmungen über die Schulautonomie stellen das Recht auf Bildung, die Freiheit des Unterrichts und die Qualität des Bildungsprozesses in den Mittelpunkt.
„Die zentrale Aufgabe der Schule ist Bildung und Unterricht“, erklärt Prof. Marco Pugliese abschließend. „Ausflüge, Labore und Projekte können den Unterricht erheblich bereichern, aber sie bleiben Instrumente. Sie dürfen nicht zum eigentlichen Zweck der Schule werden. Wenn das Beiwerk beginnt, den Unterricht und die Lernziele zu verdrängen, bedeutet ein Nein keine Verarmung des Bildungsangebots. Es bedeutet, das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Lernen zu schützen.“




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