Regionales Stabilitätsgesetz heute verabschiedet

“Großer Fortschritt in Sachen Vorsorge”

Dienstag, 06. Dezember 2016 | 12:27 Uhr

Trient/Bozen – „Als einen großen Fortschritt in Sachen Vorsorge“ bezeichnen die Landesrätinnen Waltraud Deeg und Martha Stocker die Neuerungen im regionalen Stabilitätsgesetz.

Zwei Artikel im Stabilitätsgesetz, das heute vom Regionalrat verabschiedet wurde, betreffen wichtige Neuigkeiten im Bereich der Vorsorge.

Pflegeeltern: Absicherung für die gesamte Dauer der familiären Anvertrauung

Mit dem Stabilitätsgesetz der Region können Pflegefamilien künftig die rentenmäßige Absicherung für Erziehungszeiten für die gesamte Dauer einer familiären Anvertrauung in Anspruch nehmen. “Es wird immer schwieriger Familien zu finden, die Kinder und Jugendliche aufnehmen, die aus verschiedenen Gründen für einen bestimmten kürzeren oder längeren Zeitraum nicht bei ihrer Familie bleiben können, und ihnen in dieser Zeit Fürsorge, Erziehung, Stabilität und Liebe geben”, unterstreicht Soziallandesrätin Stocker. Von 2012 bis 2015 ist die Zahl der Pflegefamilien mit einer vollzeitigen familiären Anvertrauung um knapp 16 Prozent von 107 auf 90 Familien geschrumpft, 2015 wurden insgesamt 113 Kinder von diesen Pflegefamilien begleitet. “Einer der Gründe für diese Entwicklung ist mit Sicherheit die fehlende oder eingeschränkte Rentenabsicherung für Pflegeeltern, was wiederum vor allem die Frauen betrifft”, unterstreicht Landesrätin Stocker. Pflegeeltern erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung zur Deckung der Spesen für Unterhalt, Erziehung und Bildung des Pflegekindes in der Höhe von 615 Euro monatlich bei einer vollzeitigen Anvertrauung, meist reicht diese Vergütung nicht um die anfallenden Kosten zu decken. “Mit der heute beschlossenen Abänderung des entsprechenden Regionalgesetzes gelingt es, die Pflegeelternschaft aufzuwerten und zu stärken sowie den geforderten Aufwand zum Schutz und Wohl der Kinder und Jugendlichen anzuerkennen”, so die Landesrätin Stocker und Familienlandesrätin Deeg, “denn die Pflegefamilien leisten einen wichtigen solidarischen und sozialen Dienst in unserer Gesellschaft.”

Erziehungszeiten: Beitragserhöhung auf 9.000 Euro

Ihre Genugtuung äußert Familienlandesrätin Deeg über die Anhebung der Beiträge der Region für die freiwillige Absicherung der Erziehungszeiten.  So sieht Artikel 3 des Stabilitätsgesetzes vor, dass der  Beitrag der Region von 7.000 Euro auf 9.000 Euro erhöht wird. Es handelt sich um einen Zuschuss, der ausbezahlt wird, wenn Rentenbeiträge in die Pensionskasse oder in einen Zusatzrentenfonds einbezahlt werden, um die Zeiten des Fernbleibens von der Arbeit aufgrund der Betreuung und Erziehung von Kleinkindern bis zu drei Jahren oder bis zu drei Jahren ab dem Datum der Adoptionsverfügung abzudecken. Der Beitrag steht für höchstens vierundzwanzig Monate zu. “Wir müssen Frauen unterstützen, die zu Hause bleiben, um ihr Kinder selbst zu betreuen; wir müssen aber diese Frauen  auch dafür gewinnen, die Rentenlücke,  die aufgrund der beruflichen Auszeit entsteht, durch eine freiwillige Weiterversicherung zu schließen”, so Deeg. Denn fehlende Zeiten an bezahlter Arbeit und somit fehlende Rentenbeiträge würden unweigerlich zu  niedrigeren Renten führen. “Altersarmut ist ein Phänomen, das vor allem Frauen betrifft, gerade weil hauptsächlich sie es sind, die wertvolle, aber unbezahlte Erziehungs- und Pflegearbeit leisten”, betont auch Landesrätin Martha Stocker. “Wer angesichts des beitragsbezogenen Systems ohne Angst auf das Rentenalter zugehen möchte, kommt nicht umhin‚ in sich selbst zu investieren”, so Soziallandesrätin Stocker, “und dafür sieht die Region nun höhere Beiträge vor“.

Pflege: Beiträge für freiwillige Weiterversicherung

Im Artikel 2 wird die Unterstützung von Personen deutlich verbessert, die  freiwillig Vorsorgebeiträge beim NISF-INPS einzahlen und sich innerhalb der eigenen Familie um pflegebedürftige Angehörige kümmern oder sich wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes in Schwierigkeiten befinden. Der Beitrag der Region für diese freiwillige Weiterversicherung kann bis zu maximal 4.000 Euro ausmachen und wird nicht nur wie bisher im Haushalt tätigen Menschen, sondern auch Arbeitslosen gewährt – vor allem wenn sie kurz vor der Rente stehen. “Dadurch soll die rentenmäßige Absicherung jener Menschen unterstützt werden, die zu Hause bleiben, um ihre Angehörigen zu pflegen”, unterstreichen die Landesrätinnen Martha Stocker und Waltraud Deeg, “denn wir wissen alle, welche wertvolle und für die Gesellschaft unschätzbar große Pflegeleistung die Familien in Südtirol erbringen.”

 

Stabilitätsgesetz: “Schrittweise Besserstellung für Frauen”

Das regionale Stabilitätsgesetz sieht einige wesentliche Abänderungen im Artikel 1 „Familienpaket und Sozialvorsorge“ vor, welche künftig vor allem Frauen zugute kommen. Die SVP-Landtagsabgeordneten Magdalena Amhof und Maria Hochgruber Kuenzer begrüßen die neuen Regelungen und unterstreichen ihre Bedeutung.

Arbeitnehmerinnen, die während ihrer Mutterschaft ihre Vorsorgebeiträge weiterzahlen, werden künftig dafür einen Beitrag von 9.000 Euro erhalten. Bisher waren es lediglich 7.000 Euro. „Das ist schon eine wesentliche Erhöhung, über die wir uns freuen können. Dass der Beitrag auch auf jene Personen ausgedehnt wird, die Kinder in Betreuung aufnehmen, ist eine weitere Neuerung und absolut zu begrüßen“, sagt Präsidialsekretärin Maria Hochgruber Kuenzer. Dadurch werden beispielsweise Pflegefamilien berücksichtigt, die auch hierzulande große Dienste tun und Kinder im Anvertrauen pflegen und großziehen. Ebenso kommen jene Personen in den Genuss des Beitrages, die aufgrund der Betreuung eines Familienangehörigen ab der zweiten Pflegestufe ihre Arbeit unterbrechen oder nur in Teilzeit ausführen können. Kuenzer weist darauf hin, dass die Beiträge auf jeden Fall – auch im Falle einer Teilzeitunterbrechung – in Anspruch genommen werden können.

Auf eine weitere wesentliche Neuerung macht Landtagsabgeordnete Magdalena Amhof aufmerksam. Für Freiberuflerinnen, die ihre Arbeit unterbrechen und ihre Vorsorgebeiträge freiwillig weiterzahlen, sehe das Gesetz nun ebenfalls eine große Erleichterung vor. „Wenn eine Freiberuflerin wie beispielsweise eine Friseurin, eine Fotografin oder eine Handwerkerin aufgrund ihres Arbeitsausfalles um den Beitrag zur Rückerstattung der Vorsorgebeiträge ansuchte, musste sie bisher eine Person an ihrer Stelle einstellen. Erfolgte die Einstellung nicht, was ja in vielen Berufen nicht notwendig ist, wurde das Höchstmaß des Beitrages um 50 Prozent gekürzt“, erklärt Amhof. Mit dem neuen Stabilitätsgesetz wird diese Hürde nun aufgehoben. Das Stabilitätsgesetz sieht damit einige Besserstellungen für berufstätige Frauen vor. Amhof und Hochgruber Kuenzer hoffen, dass es auch künftig in diese Richtung weiter gehen wird: Frauen müssen in ihren verschiedenen Rollen und Tätigkeiten grundsätzlich mehr unterstützt werden.

Von: luk

Bezirk: Bozen