Von: mk
Bozen – Der Flugbetrieb am Flughafen Bozen beginnt wieder. Die inzwischen privatisierte Firma ABD kündigt täglich neue Ziele an. „Trotz der Versprechungen eines kleinen Flughafens ist bereits die erste Boeing gelandet, noch bevor die Startbahn verlängert wurde. Es ist an der Zeit, dass das Land die Situation in den Griff bekommt und die Flughafenaktivitäten mit einem eigenen Gesetz regelt“, erklärt die Grüne Fraktion im Landtag im Rahmen einer Pressekonferenz. Sie nimmt die Landesregierung in die Pflicht und stellt einen eigenen Gesetzentwurf zur Diskussion.
Unter allgemeinem Erstaunen landete vor wenigen Tagen die erste Boeing aus Prag auf dem Bozner Flughafen. Dass das erst der Anfang ist, davon sind die Grünen überzeugt. Das neue private Management des Flughafens Bozen beginne mit der Wiederaufnahme des Flugverkehrs – und die Bürgerinnen und Bürger des Unterlands müssten mit mehr Luft- und Lärmbelästigung rechnen. Es liege nur in der Natur der Dinge, dass die Unternehmer, die den Flughafen jetzt betreiben, das klare und offensichtliche Ziel hegen, den Flughafen zum Laufen zu bringen und Gewinn zu machen. Für das Gemeinwohl, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und des Planeten sei hingegen die öffentliche Hand zuständig. Diese müsse klare Regeln definieren, was mit dem Flughafen gemacht werden darf, und was nicht. „Bisher hat das Land seine Hände in Unschuld gewaschen: Nachdem die Landesregierung die Volksabstimmung verloren hatte, wollte sie das heiße Eisen Flughafen nur noch loswerden – erst durch den Verkauf der ABD- Betreibergesellschaft und schließlich durch die Nichtausübung der Befugnisse, die ihr die Autonomie zugestehen würde“, erklären die Grünen.
Die Grüne Fraktion sei mit dieser Haltung nicht einverstanden und mache einen konkreten Vorschlag, um diese Gesetzeslücke zu schließen: Sie legt einen Gesetzentwurf vor, der diese Woche im Landtag diskutiert wird. „Das Land hat stets auf die Vorrechte der Autonomie gepocht, indem es alles Mögliche gesetzlichen Regeln unterworfen hat“, erklärt Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba. „Eine Infrastruktur von solch enormer Wichtigkeit wie der Flughafen soll jedoch im regellosen Raum sich selbst überlassen werden?“. Das Land hätte hier sehr wohl Spielraum, glauben die Grünen: Dasselbe „Gesetz Kompatscher“, das durch das Referendum abgelehnt worden war, habe Artikel beinhaltet, in denen Klassifizierung des Flughafens, Zeitpläne, Anzahl der Flüge, etc. festgelegt worden waren. Es sei also möglich und notwendig, Gesetze zu erlassen, so die Grünen.
Der seit 2019 vorliegende Gesetzesentwurf der Grünen Fraktion, der nun zur Diskussion ins Plenum kommen wird, ziele darauf ab, den Verkehr und die Luftaktivität in der Provinz Bozen so weit wie möglich zu reduzieren, „um den von der Bevölkerung in der Volksabstimmung vom 12. Juni 2016 geäußerten Willen zu berücksichtigen“.
Darin vorgesehen ist auch die Errichtung eines Einvernehmenskomitees zur Regulierung und Kontrolle der Flughafenaktivitäten, das aus jeweils einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der folgenden Institutionen bestehen soll: des Landes, der Betreibergesellschaften und der jeweiligen vom Flughafen betroffenen Gemeinden. Das vorgeschlagene Gesetz setze auch die staatliche Verordnung um, die den Bozner Flughafen als „Flughafen von Landesinteresse“ einstuft und die Übertragung der Infrastrukturen an das Land vorsieht, die derzeit zum Staatseigentum gehören. Das Land könne somit seine Kompetenzen in dieser Angelegenheit besser wahrnehmen.
„Im vergangenen Jahr wurde der Verkauf – unter Wert – von ABD durch das Land an private Betreiber abgeschlossen. Umso wichtiger ist es, dass das Land seine Regulierungsbefugnisse per Gesetz festigt, damit es zum Wohle der Bevölkerung die volle Kontrolle über die Zukunft des Bozner Flughafens ausüben kann. Die Landesregierung ist mit unserem Vorschlag nicht einverstanden? Dann soll sie einen besseren vorbringen“, schlussfolgern Dello Sbarba, Foppa und Staffler, „aber während die kommerziellen Flüge wieder abheben, kann es sich das Land nicht leisten, einfach nur zuzusehen und Privatbetreiber machen zu lassen, was sie wollen“.