Mietwohnungsmarkt meistens zu teuer

Grüne fordern: “Leistbares Wohnen – auch zur Miete”

Mittwoch, 04. Juni 2025 | 11:00 Uhr

Von: Ivd

Bozen – In der Juni-Woche des Südtiroler Landtags wird derzeit die lang erwartete „Wohnbaureform“ diskutiert. Die Grünen haben einen Beschlussantrag eingebracht, um einen der Hauptkritikpunkte im Bereich Wohnen anzugehen: die mangelnde Berücksichtigung von Mietwohnungen.

In Südtirol leben rund 70 Prozent der Bevölkerung in Eigentumswohnungen oder -häusern. Insgesamt gibt es circa 51.000 Mietwohnungen. Davon sind 13.400 im Besitz des WOBI, 2.000 gehören anderen öffentlichen Einrichtungen, und 10.200 werden zum Landesmietzins vermietet. Ganze 25.350 Wohnungen – also die Hälfte aller Mietwohnungen – werden jedoch auf dem freien Markt zu meist deutlich höheren Preisen vermietet.

„Angesichts der heutigen Preise können sich immer weniger Menschen und Familien Eigentum leisten. Wir haben berechnet, dass man über 60 Jahre braucht, um ein Darlehen abzubezahlen. Das ist zu viel“, erklären die Landtagsabgeordneten der Grünen Brigitte Foppa, Madeleine Rohrer und Zeno Oberkofler. „Auch deshalb wandern immer mehr junge Menschen ins Ausland ab, wo das Mieten leistbarer und die Lebenshaltungskosten geringer sind“, warnen die Grünen.

Ende 2024 hat die Landesregierung das Modell des „Wohnen mit Preisbindung“ vorgestellt, eingebracht als Durchführungsverordnung von Landesrat Brunner. Ziel war es, den Bau von Wohnungen für den geförderten Wohnbau und zu gedeckelten Preisen für ansässige Bürger zu fördern. Dabei wird jedoch der Kauf klar gegenüber der Miete bevorzugt. „Somit wird das eigentliche Ziel erneut verfehlt“, sagt Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin eines Beschlussantrags, der genau dieses Problem beheben soll.

Der grüne Beschlussantrag schlägt drei Änderungen in der Durchführungsverordnung vor:

  • Gleichstellung von Miete und Kauf in der Gesetzgebung, durch Aufhebung der bisherigen Benachteiligung der Miete;
  • Verpflichtung zur Prüfung des Mietbedarfs in einer Gemeinde, bevor Vereinbarungen mit Bauträgern getroffen werden, unter Berücksichtigung der von der Landesregierung erlassenen Kriterien für die Einstufung;
  • das Ergebnis dieser Erhebung muss zwingend in die Vereinbarung zwischen Gemeinde und Interessent einfließen, Vereinbarungen mit reinem Kauf/Verkaufabsicht dürfen nur in Gemeinden abgeschlossen werden, in denen ein geringer Bedarf an Mietwohnungen erhoben wird.

„Ein Grundrecht wie das Wohnen darf nicht von der finanziellen Möglichkeit, eine Wohnung zu kaufen, abhängen. Der Zugang zu leistbaren Mietwohnungen muss ein zentrales Ziel der Wohnbaupolitik werden. Wir fordern eine Reform, die wirklich inklusiv ist und den realen Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht“, erklärt Foppa.

In ihrer Analyse der Wohnbaureform fordert die Grüne Fraktion die konsequente Förderung leistbarer Mietwohnungen – mit einer Stärkung der Rolle der öffentlichen Hand und gemeinnütziger Organisationen in der Landeswohnbaupolitik. Mit mehreren Änderungsanträgen – von denen einige im Gesetzgebungsausschuss angenommen wurden – haben die Grünen den Gesetzesentwurf der Mehrheit analysiert und verbessert.

Zeno Oberkofler ist es im IV. Gesetzgebungsausschuss gelungen, eine dauerhafte Bindung nach Wiener Vorbild für leistbare Mietwohnungen sowie mehr Kontrolle und Mitspracherecht des Gesetzgebungsausschusses bei der Festlegung des Landesmietzinses einzuführen. „Man kann nicht direkt in den freien Wohnungsmarkt eingreifen, aber wenn das Land einen Beitrag leistet, ist es nur richtig, dass bestimmte Vorgaben eingehalten werden – wie etwa der Bau von leistbaren Mietwohnungen“, so Oberkofler.

Madeleine Rohrer befasste sich im zweiten Gesetzgebungsausschuss mit den Fragen der Raumordnung: „Wer das Kapitel Raumordnung im Entwurf zur Wohnbaureform liest, hat leider den Eindruck, dass der Landesregierung der Mut zu klaren Maßnahmen und neuen Lösungen fehlt. Es werden einige altbekannte Rezepte wiederholt, die auch in der Vergangenheit keine besseren Wohnverhältnisse geschaffen haben“, so Rohrer.

Brigitte Foppa, die im dritten Gesetzgebungsausschuss mitarbeitete, stimmte den Einschränkungen bei Kurzzeitvermietungen zu, die von der Landesregierung vorgeschlagen wurden: „Wenn die Richtung stimmt, sollte sie auch unterstützt werden. Gerade bei einem Gesetzentwurf, der insgesamt recht beliebig und unentschlossen wirkt“, schließt Foppa.

Bezirk: Bozen

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