Von: luk
Bozen – In Grundbuch und Kataster ist die genaue Situation einer Immobilie oder eines Grundstücks festgehalten: Während das Grundbuch die Eigentumsrechte an Liegenschaften festhält, stellt das Kataster die genaue Rechtssituation und steuerliche Belastung dar. Durch eine leicht zugängliche Plattform sind die Grundbuch- und Katasterdaten in Südtirol online verfügbar. Über den persönlichen Bereich des Bürgernetzes myCivis kann jeder Bürger bzw. jede Bürgerin mithilfe der Bürgerkarte oder mit SPID über den Dienst ‘Grundbuch- und Katastereinsicht online’ Einsicht in die eigenen Grundbuch- und Katasterdaten nehmen. Digital kann dabei auf die wichtigsten Daten des Grundbuchs und des Katasters zugegriffen werden. Wer Grundbuch und Kataster zur Ausübung seiner Berufstätigkeit benötigt und auf alle Daten zugreifen möchte, kann dazu das Informationssystem OPENkat abonnieren.
Beim Versand von Bescheinigungen und Einsichtnahmen fallen hingegen Gebühren an. Bislang wurde einheitlich eine Pauschalgebühr von zehn Euro – zusätzlich zu den eigentlichen Kosten für die Bescheinigungen und Einsichtnahmen – für deren Versand per Mail, Post oder Fax eingehoben, so wie es im Anhang C (“Andere Einnahmen”) der Gebühren-Ordnung vorgesehen ist.
Online-Einsicht in Grundbuch und Kataster fördern
Auf Vorschlag des für Grundbuch und Kataster zuständigen Landesrats hat die Landesregierung heute nun beschlossen, keine Zusatzgebühr von zehn Euro für den Versand per Mail von Bescheinigungen und Einsichtnahmen der Grundbuch- oder Katasterdaten einzuheben, wenn eine Abfrage online mithilfe der Bürgerkarte oder mit SPID nicht möglich ist. Die Zusatzgebühr wird hingegen weiterhin eingehoben, wenn die Abfrage online möglich ist oder beim Versand per Post oder per Fax.
“Die Pauschalgebühr wurde vor allem mit dem Ziel eingeführt, die Bürgerinnen und Bürger dazu zu bewegen, verstärkt die unentgeltliche Abfrage ihrer Grundbuch- und Katasterdaten online zu nutzen”, erklärt der zuständige Landesrat. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden sämtliche Tarife ersetzt. Die Landesregierung hat daher heute die neuen Anhänge A (“Grundgebühren”), B (“Katastersondergebühren”) und C (“Andere Einnahmen”) der Verordnung zur Änderung der Tarife der Grundbuch- und Katastersondergebühren genehmigt. Die neuen Tarife treten mit 8. Oktober in Kraft.