Von: luk
Bozen – Medienberichten zufolge hat die Bozner Baukommission am Mittwoch 12. September dem österreichischen Unternehmer Hanspeter Haselsteiner die Genehmigung für einen Hubschrauberlandeplatz neben seinem privaten Wohnsitz in Moritzing/Gries erteilt.
Doch Haselsteiners illegale Landefläche kann gar nicht rechtmäßig saniert werden, denn das Gelände steht unter zweifachem Landschaftsschutz, erklärt Stadtviertelrat Rudi Benedikter.
a. Das geltende Landes-Landschaftsschutzgesetz – genau: Art. 1/bis, lit. f. – stellt grundsätzlich alle „Forst- und Waldgebiete“ (unabhängig von ihrer Meereshöhe!) unter Landschaftsschutz. Das heißt: Jegliche „Arbeit“ – auch Erdbewegungsarbeiten – in „Waldgebieten“ unterliegt einer Landschaftsschutzermächtigung.
b. Eine solche Landschaftsschutzermächtigung wäre jedoch nicht rechtens, denn der spezielle Schutz des Bozner Landschaftsplans geht noch weiter: Das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 377 vom 30.04.1998 – Art. 2 Abs. 2 – reiht Moritzing mit seinen Reb- und Waldhängen in die Kategorie „Besonders schutzwürdige Landschaft“ ein: „Innerhalb dieser Flächen besteht ein absolutes Verbot für die Errichtung bzw. Erweiterung von Bauten über Erde jeglicher Art.“
c. Die Frage „ob und unter welchen Bedingungen auf dieser Waldfläche ein Hubschrauber landen darf“, hat entscheidend mit den urbanistisch-landschaftlichen Regeln und Bindungen zu tun. Es fällt exakt in die Kompetenz des Stadtrats für Urbanistik, diesen illegalen Landeplatz unter Anwendung der Sanktionen des Raumordnungsgesetzes (z.B. Art. 80, 81 ff.) zu verbieten.
d. Davon abgesehen: Haselsteiner nutzt mit seinem Privatjet den Bozner Airport, ok; aber was rechtfertigt das Privileg, von dort mit Hubschrauber an seinen Wohnsitz fliegen zu dürfen – entgegen den Bestimmungen des Landesgesetzes vom 27.10.1997, n.15 i.d.F. LG 23.07.2007, n.6, über die „Regelung des Verkehrs mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen zu Zwecken des Umweltschutzes“??
Dies alles vorausgeschickt fordert der Stadtviertelrat Gries-Quirein den Bozner Stadtrat und den Gemeinderat auf, das Bauvergehen Haselsteiners nicht zu sanieren und für seinen Hubschrauberlandeplatz in Moritzing keine Baukonzession zu erteilen.