Rechtsgrundlage fehlt nun, aber Verhandlungen werden trotzdem aufgenommen

Haushalt: Artikel zu Tarifverhandlungen abgelehnt

Freitag, 12. April 2019 | 15:59 Uhr

Bozen – Bei der Haushaltsdebatte im Landtag wurde heute der Artikel zu den Tarifverhandlungen abgelehnt. Wie die Landesregierung erklärt fehle nun die Rechtsgrundlage, aber Verhandlungen würden trotzdem aufgenommen.

Zu Beginn der Nachmittagssitzung gedachten die Abgeordneten mit einer Schweigeminute der neun Opfer des Zugunglücks in der Latschander vor neun Jahren.

Anschließend wurde die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 14/19 bei den Abänderungsanträgen zu Artikel 4 – Bestimmungen im Bereich Kollektivvertragsverhandlungen – wieder aufgenommen.

Die Landesregierung sprach sich gegen die Annahme der Anträge aus, die verschiedene Beträge für die Tarifverhandlungen festlegen wollten. Der Unmut bei der Kundgebung gehe auch auf Fehlinformationen zurück, die den Platzhalter von zwei Mio. für einen Höchstbetrag ausgaben. Man habe sich bereits vor den Wahlen mit den Gewerkschaften auf die Aufnahme von Verhandlungen nach der Regierungsbildung geeinigt. Bisher sei noch jedes Mal ein Platzhalter in den Haushalt geschrieben worden, man habe von Anfang an klar gemacht, dass es sich auch diesmal um einen solchen halte. Beim letzten Mal habe man fünf Mio. hineingeschrieben, und es seien dann 145 geworden.

Jene, die jetzt 100 oder 150 Mio. festschreiben wollten, hätten nicht angegeben, aus welchem Kapitel das Geld kommen solle. Im Falle einer Umschichtung würde man jetzt Geld dort wegnehmen, wo es dringend gebraucht werde, während für die Kollektivverträge noch Zeit sei. Das Lohnniveau sei nicht das einzige Element der Kaufkraft, man müsse auch die Transferleistungen und anderes beachten. Zwischen 2008 und 2018 hätten sich beim Land die Kosten für die gleiche Anzahl von Gesamtarbeitsstunden um 14,8 Prozent erhöht, dazu hätten auch die zweijährlichen Gehaltsvorrückungen beigetragen. Verrechnet mit der Bozner Inflation von 19,2 Prozent ergäbe sich ein Kaufkraftverlust von fünf Prozent, aber dabei wären die Steuervergünstigungen noch nicht eingerechnet. Der staatliche Gehaltsstopp von 2011 – bei dem die Gehaltsvorrückungen des Landes zum Glück übersehen wurden – sei 2015 vom Verfassungsgericht aufgehoben worden, aber nicht rückwirkend. Man dürfte also bei der anstehenden Erhöhung eigentlich nicht über die Jahre 2011-15 reden. Man habe aber in dieser Debatte mit einer Tagesordnung das klare Signal gegeben, dass man verhandeln und die nötigen Mittel bereitstellen wolle.

Der Antrag der Grünen wurde mit 16 Ja, 16 Nein und eine Enthaltung abgelehnt.
Der Antrag des Team Köllensperger wurde mit 16 Ja und 17 Nein abgelehnt.
Der Antrag von L’Alto Adige nel cuore wurde mit 16 Ja und 18 Nein abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 16 Ja und 18 Nein abgelehnt.

Nach einer Debatte darüber, ob die elektronische Abstimmung korrekt verlaufen sei, stellte die Landesregierung fest, dass nun die rechtliche Grundlage für den Abschluss der Tarifverhandlungen fehle. Man werde die Verhandlungen aber trotzdem aufnehmen.

Von: luk

Bezirk: Bozen