Von: mk
Bozen – Die Pflicht zur Zweisprachigkeit müsse auch für die Veröffentlichungen und Mitteilungen staatlicher Behörden auf Internetportalen gelten, weil auch die Bevölkerung der Provinz Bozen betroffen sei. Dies stellt der Obmann des Südtiroler Heimatbundes, Roland Lang, in einer Presseaussendung fest.
Das DPR 574/ 1988 habe zwar die Entwicklung des Internets nicht voraussehen können und darum nicht formell einbezogen. Es sei aber nach der Zielsetzung des Gesetzesdekretes selbstverständlich, dass die Bestimmung analog auch auf die Online-Dienste des Staates anzuwenden sei, stellt Lang fest.
Die Südtiroler Bevölkerung sei nämlich mitbetroffen. Andernfalls sei eine ungleiche Behandlung gegeben, die nicht zu rechtfertigen sei. Das Regierungskommissariat habe die Verpflichtung, die Zweisprachigkeit zu verteidigen, anstatt sie fahrlässig aushöhlen zu lassen. Wenn es in diesem Bereich Glaubwürdigkeit beanspruche, müsse es umgehend eine Präzisierung der Durchführungsbestimmung einfordern, verlangt der Heimatbund.
Andernfalls müsse die Südtiroler Bevölkerung den Eindruck gewinnen, dass sie vom Regierungskommissariat als Bevölkerung minderen Wertes eingestuft werde. „Bereits jetzt staunen viele Südtiroler, wenn sie ein Dokument auch in ihrer deutschen Muttersprache bekommen. Dabei wäre dies ein verbrieftes Recht, geregelt mit einem Dekret des Präsidenten der Republik“, betont Lang.
„Der italienischen Bevölkerung gegenüber würde eine solche Rechtsverweigerung nie gewagt werden. Wie groß wäre der Protest, würde zum Beispiel die Post einige Stunden nur einsprachig deutsche Vordrucke anbieten. Aber mit uns und unseren Rechten kann man ja getrost Schlitten fahren“, schließt Roland Lang.