Von: mk
Bozen – Die Bozner Baukommission hat in ihrer Sitzung vom 14. November 2018 das Sanierungsgesuch Haselsteiners für seinen illegalen Heliport in Moritzing – gestützt auf das negative Gutachten des Forstamtes Bozen I – abgelehnt und den Rückbau des Terrains verfügt. Rudi Benedikter zeigt sich erfreut. Der fundierte Protest habe Erfolg gehabt.
Das Gutachten der Forstverwaltung selbst sei ihm nicht bekannt, „doch – vermutlich – erfolgt die Ablehnung aus Gründen, die ich wiederholt in meiner Kritik an diesem Vorhaben angeführt hatte“, erklärt der Stadtviertelrat von Projekt Bozen.
Benedikter hatte in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass laut geltendem Landes-Landschaftsschutzgesetz grundsätzlich alle „Forst- und Waldgebiete“ – unabhängig von ihrer Meereshöhe – unter Landschaftsschutz gestellt seien. Das heißt: Jegliche „Arbeit“ – auch Erdbewegungsarbeiten – in „Waldgebieten“ würde einer Landschaftsschutzermächtigung unterliegen.
Eine solche Landschaftsschutzermächtigung sei laut Benedikter jedoch nicht rechtens, denn der spezielle Schutz des Bozner Landschaftsplans gehe noch weiter: Das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 377 vom 30.04.1998 – Art. 2 Abs. 2 – reihe Moritzing mit seinen Reb- und Waldhängen in die Kategorie „besonders schutzwürdige Landschaft“ ein. Das bedeute, dass innerhalb dieser Flächen ein absolutes Verbot für die Errichtung bzw. Erweiterung von Bauten über Erde jeglicher Art bestehe.
„Damit wurde wohl ein skandalöser Präzedenzfall von privater Anmaßung zu Lasten von Landschaft und Umwelt verhindert“, erklärt Benedikter abschließend.