Von: luk
Bozen – Heute hat der II. Gesetzgebungsausschuss des Landtages unter dem Vorsitz von Franz Locher getagt. Dabei wurde die auf der Ausschusssitzung vom 5. April begonnene Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 131/23 „Vogelschutz-Initiative – Abänderung des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6“ (eingebracht von den Abg. Hanspeter Staffler, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba/Grüne) fortgesetzt. Es geht bei diesem darum, die Bedrohung wildlebender Vögel durch moderne Glasarchitektur zu vermindern, wobei neben Gebäuden vor allem Lärmschutzwände aus glasartigen Materialien (v.a. solche mit transparenten oder spiegelnden Oberflächen) ein Risikofaktor für tödliche Kollisionen sind.
Genehmigt wurden in der heutigen Sitzung des II. GGA nun der Übergang zur Artikeldebatte sowie ein Änderungsantrag der Grünen zum Artikel 1 des Gesetzentwurfs (mit getrennter Abstimmung der fünf Absätze des Artikels). Über den Artikel zu den Finanzbestimmungen und damit den gesamten Landesgesetzentwurf wird bei der nächsten Sitzung des Ausschusses abgestimmt werden, sobald das laut Artikel 45.4 der Geschäftsordnung notwendige Gutachten über die finanzielle Deckung von Gesetzentwürfen von der Finanzabteilung des Landes eingetroffen ist.
„Heute ging es vor allem darum“, berichtete Ausschussvorsitzender Locher, „wie mit dem Bestand bei verglasten Lärmschutzwänden und Gebäuden umgegangen wird und wie künftig mit Neubauten verfahren werden soll“. Man habe sich darauf geeinigt, dass im öffentlichen Bereich – bei Autobahn, Eisenbahn sowie Landesstraßen – bestehende Lärmschutz- oder Sichtschutzwände aus glasartigen Materialien mit eigenen Vogelschutzfolien nachzurüsten, die halbtransparent oder mit der richtigen Musterung versehen und für Vögel sichtbar sind. „Bei Wänden, die zukünftig errichtet werden, muss Vogelschutzglas verwendet werden“, so Locher weiter.
Für den privaten Bereich bzw. den Hochbau habe es eine Aussprache mit der Architektenkammer gegeben und man habe sich darauf geeinigt, dass der Bestand nicht angetastet werde. „Doch in Zukunft sollen Fassaden mit hochwirksamen Vogelschutzglas oder halbtransparenten Materialien angefertigt werden.“
Möglich sei auch die Verwendung gleichwertiger Jalousielösungen, ergänzt Hanspeter Staffler (Grüne), Einbringer des Gesetzentwurfes. Er weist zudem darauf hin, dass man sich entschieden habe, keine Fristen für die Umsetzung der Nachrüstung zu setzen, weil die zuständigen Stellen ihre Investitionsprogramme zunächst an die neue Regelung anpassen müssten. „Diese ist aber sicher ein wichtiger Beitrag, um das massenhafte Sterben von Vögeln, v.a. von Singvögeln, durch das Aufprallen an Glasfassaden zu verhindern“, unterstreicht Staffler.
Vertagt wurden indes die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 133/23 „Allgemeine Brandschutzverfahren“ (eingebracht von LR Arnold Schuler) und des Landesgesetzentwurfs Nr. 137/23 „Schutz vor Ausverkauf geschlossener Höfe: Änderung Landesgesetz vom 28. November 2001, Nr. 17 Höfegesetz“ (eingebracht vom Abg. Peter Faistnauer), für letzteren stand das Gutachten des Rates der Gemeinden noch aus.
Ausschussvorsitzender Locher gab zudem bekannt, dass die Vorstellung und Diskussion der von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Studien zur „Energieautonomie“ nicht wie vom Abgeordneten Andreas Leiter Reber vorgeschlagen im II. GGA stattfinden werde. „Dies wird auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher im Plenum des Landtages erfolgen“, schließt Locher.