Von: luk
Bozen – Der dritte Gesetzgebungsausschuss hat heute unter dem Vorsitz von Helmuth Renzler den Landesgesetzentwurf Nr. 146/23: „Änderung des Landesgesetzes vom 23. November 2010, Nr. 14, ‚Ordnung der Skigebiete‘“ (Erstunterzeichner Abg. A. Schuler) geprüft und einstimmig positiv beurteilt (sieben Ja: Vorsitzender Renzler und Abgeordnete Gerhard Lanz, Diego Nicolini, Alex Ploner, Hanspeter Staffler, Paula Bacher und Carlo Vettori).
Der Vorschlag, so erklärt Ausschussvorsitzender Renzler, betrifft die Sicherheit beim Skifahren, insbesondere von Minderjährigen. Um diese zu gewährleisten, sind eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, etwa die Helmpflicht bis zum Alter von 18 Jahren – bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren –, Verhaltensregeln auf den Pisten – in Bezug auf Vorfahrt, Beschränkungen beim Betreten der Pisten und bei Übergängen für Nicht-Skifahrer, sowie Bestimmungen zur Beschilderung, Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen – sie müssen eine orangefarbene Weste tragen und haben Vorrang bei den Skiliften –, hohe Strafen für Skifahrer, die unter Alkoholeinfluss fahren, eine Pflichtversicherung zur Deckung der Haftpflicht und die Bereitstellung einer Versicherungspolice durch den Betreiber des Skigebiets.
„Es handelt sich um Anpassungen an die nationale Regelung von 2021.“, präzisiert Renzler, der den Ausschussmitgliedern und Landesrat Arnold Schuler für die sehr konstruktive Zusammenarbeit sowie dem Amtsdirektor und der stellvertretenden Direktorin des Funktionsbereichs Tourismus, Hansjörg Haller und Elisa Montali, für ihre klaren und hilfreichen Erläuterungen dankt. Der Gesetzentwurf wird auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung gesetzt.