„Sanitätsbetrieb betreibt Panikmache“

Impfdekret – Pöder: „Nur Eltern entscheiden“

Freitag, 01. September 2017 | 17:44 Uhr

Bozen – “Nur die Eltern entscheiden darüber, ob ein Kind geimpft wird oder nicht”, stellt der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, auf die gestrigen Aussagen der Führung des Südtiroler Sanitätsbetriebes hin klar.

“Niemand darf ein Kind impfen, ohne Zustimmung der Eltern. Die Führung des Sanitätsbetriebes hat gestern erklärt, dass man auch bei Bezahlung der Strafen impfen werde. Das ist reines Wunschdenken der Sabes-Führung und vom Gesetz in keinster Weise abgedeckt. Im Gegenteil: Das Impf-Gesetz beinhaltet zwar die Impfpflicht aber keinerlei Möglichkeit des Entzugs der elterlichen Rechte. Auch Schul- und Kindergartenbesucht sind heuer und im nächsten Jahr in Südtirol gesichert, wobei der Schulbesuch immer und jederzeit möglich ist”, so Pöder.

Die Bezahlung der Geldstrafe für die Nicht-Erfüllung der Impfpflicht sei vom Gesundheitsministerium im Rundschreiben einmalig für die Nicht-Erfüllung der Impfpflicht und höchstens bei den so genannten Auffrischungen vorgesehen.

Mit der Bezahlung der Geldstrafe gelte das Kind zwar nicht als geimpft. Aber weder könnten die Eltern zur Zustimmung gezwungen, noch könnten die Kinder zwangsgeimpft werden. Auch nur beim Versuch würde sofort mit Klagen und Strafanzeigen an die betreffenden Verantwortlichen im Sanitästbetrieb vorgegangen.

Pöder warnt die Sanitätsbetriebsführung und alle Verantwortlichen im Sanitätsbereich davor, übertriebenen Druck auf die Eltern auszuüben. “Der Sanitätsbetrieb ist eine Hilfskörperschaft des Landes und die Angestellten sind öffentliche Angestellte, die ihre Arbeit zu machen aber sich nicht irgendwelche nicht vorhandenen Befugnisse anmaßen können. Der Weg zu einer Klage wegen Amtsanmaßung ist nicht weit”, so Pöder .

Darüberhinaus widerspricht Pöder der Sabes-Führung in der Datenschutz-Frage: Natürlich seien in den Sabes-Briefen an die Eltern hochsensible Gesundheitsdaten über den Impfstatus enthalten – und auch evtl. ärztliche Bescheinigungen über Krankheiten von Kindern, welche das Impfen ausschließen, müssten in Kindergärten, Kitas oder Schulen abgegeben werden, wiederum also hochsensible Gesundheitsdaten.

Pöder stellt nochmals klar: “Die Abgabe der Dokumentation in den Schulen ist nicht notwendig, weil Schüler immer in die Schule gehen können. In den Kindergärten und anderen Einrichtungen können Eltern sehr wohl die Privacy ihrer Kinder schützen, indem sie entweder gar nichts abgeben oder Gesundheitsangaben in den Unterlagen schwärzen. Kein Kind wird dafür ausgeschlossen.”

Von: mk

Bezirk: Bozen