Vorgehensweise und Sanktion bei Nichterfüllung

Impfpflicht: Kinder werden heuer nicht ausgeschlossen, dann…

Dienstag, 11. Dezember 2018 | 16:50 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat heute zwei Beschlüsse über das Verfahren und die Sanktion bei Nichteinhaltung der Impfpflicht gutgeheißen.

Im ersten Beschluss wird das Prozedere festgelegt, das bei Nichterfüllung der Impfpflicht für das Schuljahr 2018/19 in Kraft tritt. Dieses sieht vor, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die nicht alle vorgeschriebenen Impfungen an ihren Kindern haben vornehmen lassen, von den Hygienediensten des Südtiroler Sanitätsbetriebs aufgefordert werden, diese durchzuführen. Für den Fall, dass diese Verpflichtung nicht erfüllt wird, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Einladung zum Gespräch mit der Möglichkeit, die Impfung vorzunehmen. Es folgt ein Übertretungsprotokoll vonseiten des Sanitätsbetriebs mit einer Frist von 60 Tagen, innerhalb der die Impfung nachgeholt werden kann. Falls auch der letzten Aufforderung einer Impfung nicht nachgekommen und die Verwaltungsstrafe nicht beglichen wird, erhalten die Erziehungsberechtigten eine weitere Meldung mit der dazugehörigen Zahlungsaufforderung. Die Verwaltungssanktion sieht eine Zahlung von 167 Euro vor, was einem Drittel des maximalen Strafausmaßes entspricht. Der Sanitätsbetrieb ist außerdem dazu verpflichtet, nicht geimpfte Kinder den entsprechenden Schulen, Kindergärten und öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen zu melden.

Die Landesregierung hat heute außerdem beschlossen, dass für das Schuljahr 2018/2019 von weiteren Sanktionen abgesehen wird und Kinder von Eltern, die der Aufforderung einer Pflichtimpfung nicht nachkommen, die Bildungsstruktur weiterhin besuchen dürften.

Für das Schuljahr 2019/2020 bzw. für die entsprechenden Betreuungszeiten sollen hingegen die staatlichen Bestimmungen angewandt werden.

Von: mk

Bezirk: Bozen