Ansuchen um Zuschüsse bis 28. Februar

Instandhaltung der Wanderwege: Förderrichtlinien genehmigt

Dienstag, 17. Januar 2017 | 14:39 Uhr

Bozen – Bis 28. Februar kann in diesem Jahr um Zuschüsse für die Instandhaltung der Wanderwege angesucht werden. Die Richtlinien hat die Landesregierung genehmigt.

In Sachen Wanderwege geht es nun Schlag auf Schlag: Seit Jahresbeginn ist die “Vereinbarung zur Aufwertung, Instandhaltung und Nutzung der Wanderwege in Südtirol” in Kraft, die Ende Dezember von den Vertragspartnern Land Südtirol, AVS und CAI, Bauernbund, LTS und HGV sowie Gemeindenverband unterzeichnet worden war.

Heute nun legte Landesrat Arno Schuler der Landesregierung die Richtlinien vor, nach denen in Zukunft die ordentliche Instandhaltung von Wanderwegen gefördert werden soll. Die Landesregierung genehmigte die neuen Richtlinien. Demnach können die alpinen Vereine, der Alpenverein AVS und die italienische Schwesterorganisation CAI, der Landesverband der Tourismusorganisationen LTS für die örtlichen Tourismusvereine beim Land um Zuschüsse für ordentliche Instandhaltungsmaßnahmen an Wanderwegen ansuchen. Förderungsberechtigt sind zudem alle öffentlichen Wegehalter, die der Vereinbarung zu Instandhaltung und Nutzung beitreten.

Der jährliche Landesbeitrag beläuft sich auf 20 Euro je Kilometer. Für befahrbare Wege, die Teil des Wanderwegenetzes sind, kann ein Zuschuss von zehn Euro je Kilometer für eine etwaige Beschilderung gewährt werden. Um die Förderung muss jeweils bis 31. Jänner im Landesamt für Forstplanung angesucht werden. Eine Ausnahme bildet das laufende Jahr, für das der 28. Februar als Einreichtermin vorgesehen ist.

Das Land kann ausschließlich die Instandhaltung jener Wanderwege bezuschussen, die in das öffentliche Wanderwegeverzeichnis der Landesabteilung Forstwirtschaft eingetragen sind. Mit der “Vereinbarung zur Aufwertung, Instandhaltung und Nutzung der Wanderwege in Südtirol”, die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten für Nutzende, Besitzer und öffentliche Verwaltung regelt, wurde die Landesabteilung Forstwirtschaft mit der Führung des Wegeverzeichnisses betraut. Eingetragen werden öffentlich zugängliche, beschilderte und markierte Wanderwege, ausgenommen sind die Klettersteige.

“Nach jahrelangen Diskussionen haben sich im Dezember alle interessierten Seiten auf die gemeinsame Nutzung und Instandhaltung beziehungsweise Aufwertung der öffentlichen Wanderwege verständigt und die diesbezügliche Vereinbarung unterzeichnet”, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher heute nach der Regierungssitzung, “in Erfüllung dieser Vereinbarung haben wir heute die Richtlinien für die Förderung der Instandhaltung der Wege verabschiedet. Als nächstes wollen wir die Beschilderung einheitlich regeln.”

Von: mk

Bezirk: Bozen