Beschluss der Landesregierung

Integration durch Leistung: Prinzip wird ab kommendem Jahr angewandt

Dienstag, 11. September 2018 | 15:15 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat heute den Beschluss zur Umsetzung des Prinzips “Integration durch Leistung” genehmigt.

Damit werden Sozialleistungen zugunsten von Drittstaatsangehörigen, die über die Grund- bzw. Kernleistung hinausgehen, an Integrationsauflagen und besonders an den Spracherwerb geknüpft. Entsprechend wird die Gewährung von Zusatzsozialleistungen an den Nachweis von Grundkenntnissen der beiden Landesssprachen Deutsch und Italienisch gekoppelt.

Diese Maßnahmen werden mit Beginn des kommenden Jahres schrittweise eingeführt. Die Koordinierungsstelle für Integration wird beauftragt, in Absprache mit den zuständigen Fachabteilungen Art und Ausmaß der Integrationsbemühungen sowie den Ablauf für deren Nachweis festzulegen. Zudem soll ein Konzept für die Erweiterung der vom Staat vorgesehenen Staatsbürgerkunde-Kurse für Migranten ausgearbeitet werden, deren Besuch verpflichtend ist. Ab 2019 gelten demnach für Nicht-EU-Bürger drei Voraussetzungen, um (Zusatz-)Sozialleistungen zu erhalten: die Kenntnis einer der Landessprachen Italienisch oder Deutsch, die Absolvierung eines Integrations-Kurses und die Erfüllung der Schulpflicht.

Vor zwei Jahren genehmigte die Landesregierung das Dokument “Zusammenleben in Südtirol – Wir vereinbaren Integration”, mit dem die Wichtigkeit des Spracherwerbs als zentrales Instrument zur kulturellen und sozialen Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger hervorgehoben wurde. 2017 wurde das Landesintegrationsgesetz ergänzt, um die Möglichkeit der Koppelung von Zusatzsozialleistungen an Integrationsbemühungen zu verankern. Darauf folgten eine Reihe von rechtlichen Abklärungen seitens der Anwaltschaft des Landes mit den Abteilungen Europa und Soziales. Der Professor am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck Walter Obwexer bestätigte in einem Gutachten vom 31. August die Vereinbarkeit einer Knüpfung von Integrationsbemühungen an Zusatzsozialleistungen auch mit den Vorgaben des Völker- und Unionsrechts.

Auch der italienische Gesetzgeber hat wie weitere Mitgliedstaaten der EU Sprachkenntnisse zur Bedingung für die Aufenthaltsberechtigung erklärt; so müssen etwa Immigranten Italienischkenntnisse auf A2-Niveau vorweisen.

JG begrüßt Maßnahmen im Bereich der Integration

Die Junge Generation in der SVP begrüßt den heutigen Beschluss der Südtiroler Landesregierung, wonach das Grundprinzip „Integration nach Leistung“ nun umgesetzt werden soll.

Die Junge Generation in der SVP hat bereits im vergangenen Jahr das Prinzip der Integration nach Leistung gefordert und begrüßt den Beschluss der Südtiroler Landesregierung, dass zukünftig Zusatzleistungen des Landes, die über die Grundleistungen hinausgehen, an Grundkenntnisse der Landessprachen und an Kenntnisse über die hiesige Kultur und Gesellschaft geknüpft werden und nun entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Bereits 2016 wurde ein Grundsatzbeschluss „Integration durch Leistung“ gefasst und in der Folge gesetzliche Anpassungen vorgenommen. „Die Zuwanderung von Menschen aus anderen Ländern und deren Integration ist eine der größten Herausforderung unserer Generation, deswegen ist dieses komplexe Thema auch Teil des Wahlprogramms der JG. Daher freut es uns, dass die Landesregierung diesen Beschluss gefasst hat“, erklärt JG-Vorsitzender Stefan Premstaller.

Integration und vor allem Integrationsbereitschaft von allen Seiten sind aus Sicht der JG unumgänglich: „Wer in unserer Gesellschaft leben und sich einbringen möchte, dem muss auch die Möglichkeit dazu geboten werden und der soll unterstützt werden. Auf der anderen Seite ist für uns klar: Wer hier seinen Lebensmittelpunkt hat, in den Genuss von Leistungen kommt, muss Bereitschaft und Wille zur Integration an den Tag legen“, ist JG-Kandidatin Jasmin Ladurner überzeugt. Sprachenkenntnisse sind essentiell für eine gelingende Integration. Der nun von der Landesregierung genehmigte Beschluss, Zusatzleistungen wie Pflegegeld, Familiengeld oder etwa Wohngeld an Integrationsbemühungen zu koppeln sei daher begrüßenswert.

„Menschen sollen nicht nach Herkunft oder Religion beurteilt werden, sondern anhand dessen, was sie für die Allgemeinheit beitragen und dann für ihren Fleiß belohnt werden. Den Entwicklungen in anderen Ländern Europas, wo sich zum Teil Parallelgesellschaften und Ghettos gebildet haben, müssen wir in Südtirol präventiv entgegentreten. Der Wille sich zu integrieren und Teil unserer Gesellschaft zu sein ist unumgänglich für eine funktionierende Integration. In absehbarer Zeit müssen Veränderungen sichtbar werden, sonst werden wir mit schwerwiegenden Problemen konfrontiert“, so JG-Kandidat Alex Fischer.

Aus Sicht der JG müsse man weg von der endlosen Diskussion, ob die Entwicklung der Migration in unser Gesellschaftsbild passt oder nicht. Migrationsbewegungen gebe es in ganz Europa. Daran zu glauben, dass man sie verhindern oder umkehren könne, sei schlichtweg naiv. Ob die Zuwanderung von Menschen aus anderen Ländern und Kulturen als Bereicherung empfunden wird oder nicht, spielt für die JG-Vertreter keine Rolle, da es vor allem darum gehe, mit dieser Herausforderung lösungsorientiert umzugehen. „Eine klare und konsequente Linie im Bereich der Integration sind wir der Jugend und unserer Zukunft schuldig!“, so die JG-Vertreter abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen