Haager Richter müssen sich mit heikler Frage befassen

Israel weist Völkermord-Klage als haltlos und absurd zurück

Freitag, 12. Januar 2024 | 16:27 Uhr

Israel hat vor dem Internationalen Gerichtshof den Vorwurf des Völkermords im Gaza-Krieg entschieden zurückgewiesen. Die von Südafrika erhobenen Vorhaltungen seien haltlos und absurd, sagte der Rechtsberater des israelischen Außenministeriums, Tal Becker, am Freitag in Den Haag. Die Opfer des Gazakrieges und das Leiden der Zivilbevölkerung gingen allein auf das Konto der Terrororganisation Hamas. “Israel ist im Krieg mit Hamas, aber nicht mit dem palästinensischen Volk.”

“Der Antragsteller versucht, das inhärente Recht Israels, sich zu verteidigen, zu untergraben … und Israel wehrlos zu machen”, so Becker. “Israel will kein Volk zerstören, sondern ein Volk schützen, sein eigenes”, sagte der Rechtsberater. “Wenn es Völkermordakte gab, dann wurden sie gegen Israel verübt.” In seiner Berufung auf das Recht Israels auf Selbstverteidigung schilderte Becker die Massaker der im Gazastreifen herrschenden Terrororganisation Hamas, bei denen am 7. Oktober rund 1.200 Menschen getötet und etwa 250 aus Israel entführt worden waren. Israels Anwalt Malcolm Shaw erklärte darüber hinaus, das Gericht sei gemäß der Völkermordkonvention nicht befugt, das Land anzuweisen, seinen Militäreinsatz zu stoppen.

Die Anhörungen endeten am Freitag, begleitet von Demonstrationen hunderter Anhänger Israels und der Palästinenser. Zunächst geht es um einen Eilantrag Südafrikas, mit dem die Richter ein Ende des Militäreinsatzes anordnen sollen. Das Gericht will so schnell wie möglich entscheiden, wie Gerichtspräsidentin Joan Donoghue ankündigte. Ein Beschluss wird vor dem 6. Februar erwartet, wenn das Richterkollegium neu zusammengestellt wird.

Es ist das erste Mal, dass sich Israel vor dem höchsten UNO-Gericht einem Völkermord-Vorwurf stellen muss. Südafrika hatte die Klage unter Berufung auf die Völkermord-Konvention eingereicht, die auch Israel unterzeichnet hat. Die militärische Gewalt ziele auf eine absichtliche Zerstörung des Lebens der Palästinenser, erklärte Südafrika.

Entscheidungen des IGH sind rechtsverbindlich, doch hat das UNO-Gericht keine Möglichkeit zur Durchsetzung. Die Entscheidungen können aber weitreichende Folgen haben, mitunter auch anders als von den Klägern beabsichtigt. So erlitt etwa Serbien nach der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo im Jahr 2008 mit einer Klage in Den Haag Schiffbruch. Anders als von Belgrad erhofft qualifizierte das Gericht den Schritt nämlich nicht als völkerrechtswidrig, womit die Klage zum Bumerang wurde.

Israels Botschafter in Österreich, David Roet, sprach am Freitag in einer Stellungnahme von einer “südafrikanischen Blutrache-Anschuldigung”. “Dies ist eine unbegründete Behauptung, die weder eine faktische noch eine rechtliche Grundlage hat und den Begriff des Völkermordes, der nach dem Holocaust gegen das jüdische Volk eingeführt wurde, schamlos missbraucht”, teilte Roet mit. Israel habe nicht die Absicht, den Gazastreifen dauerhaft zu besetzen oder seine Zivilbevölkerung zu vertreiben. “Wir verurteilen diesen erbärmlichen Versuch, die Völkermordkonvention zu politisieren, aufs Schärfste und fordern unsere Freunde auf, dies ebenfalls zu tun. Die Entscheidung sollte einfach sein, denn wenn man alles als Völkermord bezeichnet, dann ist nichts Völkermord.”

Die Klage gegen Israel ist innerhalb der Europäischen Union umstritten. Während sich die Regierung Sloweniens an dem Verfahren beteiligen will, sehen andere Länder die Beratungen in Den Haag eher kritisch. So stellte sich Deutschland am Freitag klar an die Seite Israels. “Wir wissen, dass verschiedene Länder die Operation Israels im Gazastreifen unterschiedlich bewerten. Den nun vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords weist die Bundesregierung aber entschieden und ausdrücklich zurück”, erklärte der deutsche Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag in Berlin. “Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage.”

Auch Österreich sieht das IGH-Verfahren kritisch. “Wir widersetzen uns allen Versuchen, den IGH zu politisieren”, betonte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Donnerstag. Mit seinem tschechischen Amtskollegen Petr Fiala veröffentlichte er diesbezüglich einen gleichlautenden Post auf X. “Das ,Verbrechen der Verbrechen’, der Vorwurf des Völkermordes sollte niemals leichtfertig erhoben werden”, unterstrichen Nehammer und Fiala.

Als “beleidigend” und “lächerlich” bezeichnete eine Gruppe von Nationalratsabgeordneten um Martin Engelberg (ÖVP) die Völkermordklage. “Dies ist ein weiterer Fall, in dem der Begriff ‘Völkermord’ missbraucht wird”, heißt es in der Erklärung, der sich bis Freitag 16 Nationalratsabgeordnete anschlossen – 14 ÖVP-Parlamentarier sowie die NEOS-Abgeordneten Helmut Brandstätter und Johannes Margreiter.

Von: APA/dpa/Reuters

Kommentare
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Goennenihrwichtigtuer
Goennenihrwichtigtuer
Universalgelehrter
4 Monate 5 Tage

Des isch jo a a Witz und werd daher zu nix führen… Dass se nit zimperlich sein isch uans ober Völkermord isch wos onders zb des wos die Hamas offen und ehrlich in die Israelis droht und a umsetzen tat wenn se die Möglichkeit hettn… und nor no vo Südafrika 🤦‍♂️

Doolin
Doolin
Kinig
4 Monate 5 Tage

…Israel kämpft um sein Überleben…

OrtlerNord
OrtlerNord
Universalgelehrter
4 Monate 5 Tage

goe….
Das du kein Problem hast das palästinensische Zivilbevölkerung ermordet wird ist bekannt!

N. G.
N. G.
Kinig
4 Monate 5 Tage

Wer Ankläger ist, spielt keine Rolle! Warum es Südafrika ist… einfach mal Googlen, dafür gibt es nen Grund… Stichwort Apartheit, Schwarz gegen Weiß, Israel und Palestinenser.. . So auf dem Laufenden bist du auch nicht.!
Aber viel Blabla!

Frank
Frank
Universalgelehrter
4 Monate 5 Tage

Ausgerechnet Südafrika? Den Grund kann man, so man will, in einer halben Minute nachlesen, Israel war einer der Staaten, die jahrzehntelang das Apartheid Regime in allen Belangen aktiv unterstützt haben.

Faktenchecker
4 Monate 5 Tage

NG Viel Blablabläh von Dir.

Goennenihrwichtigtuer
Goennenihrwichtigtuer
Universalgelehrter
4 Monate 4 Tage

N.G. hon i gfrog?

pfaelzerwald
4 Monate 5 Tage

Frage: Beschäftigt sich der Gerichtshof auch mit den furchtbaren Verbrechen der HAMAS gegenüber der israelischen Zivilbevölkerung?

N. G.
N. G.
Kinig
4 Monate 5 Tage

Dazu brauchts nen Ankläger! Das Gericht arbeitet nur dann.

Hustinettenbaer
4 Monate 5 Tage

@pfaelzerwald
“Unter Kriegsverbrechen versteht man schwere Verstöße eines kriegführenden Staates gegen die Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts.”
Ist Hamas die Armee eines “kriegsführenden Staates” ?
https://osteuropa.lpb-bw.de/kriegsverbrechen
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/kriegsvoelkerrecht-israel-hamas-100.html

Frank
Frank
Universalgelehrter
4 Monate 5 Tage

Die Anschläge der Hamas sind mit Sicherheit inakzeptabel. Israel muß sich allerdings schon Kritik daran gefallen lassen, wie man vorgeht. Über 22.000 tote Zivilisten in Gaza sind wohl nicht mehr vom Recht auf Selbstverteidigung gedeckt. Und wenn israelische Regierungsmitglieder und ranghohe Militärs davon reden, Gaza “dem Erdboden gleichzumachen”, “zu Staub zu zermalmen”, was ja faktisch schon passiert ist, ist das noch Selbstverteidigung? Sind die tausenden von militanten Siedlern allein im Westjordanland (wo die Hamas nichts zu melden hat) ermordeten Palästinenser Terroristen gewesen?
Netanjahu kam das Ganze in Anbetracht des innenpolitischen Drucks offenbar gerade recht.

Frank
Frank
Universalgelehrter
4 Monate 5 Tage

Übrigens, laut Statista wurden in den 3 Monaten 2,5 mal so viele Zivilisten in Gaza durch “Vergeltungsmaßnahmen” Israels getötet, als in der Ukraine in 2 Jahren russchischem Wütens zu Tode kamen. So sehen die Relationen aus.

Hustinettenbaer
4 Monate 5 Tage

@Frank
Auch RAF-Attentate inkl. DDR-Unterstützung waren inakzeptabel.
https://www.mdr.de/geschichte/ddr/politik-gesellschaft/stasi/raf-terroristen-untertauchen-100.html

Frank
Frank
Universalgelehrter
4 Monate 4 Tage

Das hat jetzt was genau mit dem Thema zu tun?

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