Von: ka
Bozen – Einstimmige Genehmigung des von der Abg. Deeg geführten Ausschusses zum Gesetzesentwurf von Landesrätin Pamer, der das Landesverzeichnis einführt und die Verfahren betreffend die Körperschaften des Dritten Sektors regelt.
Unter dem Vorsitz der Abgeordneten Waltraud Deeg, genehmigte heute der IV. Gesetzgebungsausschuss den Landesgesetzentwurf Nr. 46/25 „Einrichtung des Landesverzeichnisses der Körperschaften, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben und Bestimmungen zum Dritten Sektor“ (Landesrätin Rosmarie Pamer) einstimmig (6 Jastimmen der Vorsitzenden Deeg und der Abgeordneten Locher, Scarafoni, Oberkofler, Rabensteiner und A. Ploner). Die neuen Bestimmungen sehen die Einführung des Landesverzeichnisses der Körperschaften, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben sowie die Verfahrensvorschriften für die Körperschaften des Dritten Sektors vor, wodurch in diesem Bereich ein neuer rechtlicher Bezugsrahmen auf lokaler Ebene hergestellt wird.
“Der Ausschuss war sich über die Notwendigkeit dieses Gesetzesentwurfs einig, weshalb wir heute zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengetreten sind. Die Diskussion war sehr konstruktiv, es wurden Zweifel ausgeräumt und Verbesserungsvorschläge eingebracht”, so Deeg. Darunter nennt die Ausschussvorsitzende “die Gleichstellung der im staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragenen Vereine und Stiftungen mit jenen, die im Landesverzeichnis eingetragen sind (auch auf Hinweis des Rates der Gemeinden) und die von den Abgeordneten Oberkofler und Alex Ploner vorgeschlagene mehrjährige Planung und Finanzierung der im Landesverzeichnis eingetragenen Freiwilligenorganisationen”.
Gesetzentwurf soll im Juli im Plenum behandelt werden. Der Gesetzgebungsausschuss wird am 26. Juni erneut zusammentreten.
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