Wahllokale seit 7.00 Uhr in der Früh geöffnet

Justizreferendum geht über die Bühne

Sonntag, 22. März 2026 | 09:12 Uhr

Von: mk

Bozen – Am heutigen Sonntag und am morgigen Montag sind die Bürger in Italien – und damit auch in Südtirol – zur Abstimmung über ein Verfassungsreferendum aufgerufen. Gegenstand der Volksabstimmung ist das Verfassungsgesetz mit dem Titel „Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes“, das vom Parlament verabschiedet und am 30. Oktober 2025 im Amtsblatt der Italienischen Republik veröffentlicht wurde.

Die Wahllokale sind am Sonntag, 22. März, von 7.00 bis 23.00 Uhr sowie am Montag, 23. März, von 7.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Die Wähler erhalten einen Stimmzettel, auf dem sie ihre Stimme durch Ankreuzen von „Ja“ oder „Nein“ abgeben können.

Im Zentrum der Reform stehen unter anderem die Trennung der Karrierewege von Richtern und Staatsanwälten sowie eine neue Struktur des Obersten Rats der Gerichtsbarkeit CSM (Consiglio Superiore della Magistratura), derderzeit aus 33 Mitlgiedern besteht. Dieser soll künftig in zwei getrennte Gremien aufgeteilt werden. Ein Teil der Mitglieder soll zudem per Losverfahren bestimmt werden. Vorgesehen ist außerdem die Einrichtung einer neuen Disziplinarkammer für Richter und Staatsanwälte. Eine Beschleunigung der Verfahren vor Gericht sieht das Gesetz nicht vor.

Die Gesetzesänderung soll dafür sorgen, dass künftig die Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten strikt getrennt bleiben. Demnach gäbe es im Staatsapparat nur noch Juristinnen und Juristen, die entweder Recht sprechen oder Anklage erheben. Weil an den italienischen Gerichten Staatsanwälte und Richter dasselbe Auswahlverfahren absolvieren, ist derzeit ein Rollenwechsel möglich. Früher war viermal ein Wechsel erlaubt, heute nur noch einmal.

Befürworter sehen in der Neuerung eine Befreiung der Justiz von politischen Einflüssen, die Gegner der Reform bangen hingegen um deren Unabhängigkeit. Premierministerin Giorgia Meloni hat sich im Vorfeld für die Reform starkgemacht. Eine Niederlage wäre politisch ein schwerer Rückschlag für sie.

Stimmt die Mehrheit mit „Ja“, wird das Verfassungsgesetz bestätigt und tritt endgültig in Kraft. Überwiegt hingegen das „Nein“, gilt die Reform als abgelehnt, und die bestehenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen bleiben unverändert bestehen.

Für dieses Referendum ist kein Mindestbeteiligungsquorum vorgesehen. Das Ergebnis ist somit unabhängig von der Wahlbeteiligung gültig.

Die Auszählung der Stimmen beginnt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale am Montag, 23. März, ab 15.00 Uhr.

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