Von: mk
Bozen – Am Karfreitag bleiben die Landhäuser geschlossen.
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Osterzeit ergeben sich für Landesverwaltung und Landesregierung zwei Programmabweichungen: Am Karfreitag, 19. April, bleiben die Landesämter geschlossen. Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung sind nach den Osterfeiertagen ab Dienstag, 23. April, wieder zugänglich.
Auch während der Osterzeit sind alle notwendigen Landesdienste gewährleistet. So werden die Verkehrsmeldezentrale und der Wetterdienst auch während der Feiertage über Verkehrs- und Wetterlage berichten. Gewährleistet sind auch die Feuerwehr-, Forst-, Umwelt- und Straßendienste.