Von: mk
Meran – Die Meraner Stadtregierung hat gestern die Einleitung des Verfahrens zur Dienstverpflichtung von Erziehungspersonal genehmigt. Dies ist ein notwendiger Schritt, um die volle Betriebsfähigkeit des Kinderhortes in der Maiastraße ab dem 1. Januar 2026 zu gewährleisten. Zeitgleich wird nämlich der neue Landeskollektivertrag in Kraft treten, der die Wochenarbeitszeit der Erzieherinnen auf 36 Stunden reduziert.
„Diese wichtige Reform, die wir als bedeutenden Fortschritt für die Rechte der Arbeitnehmerinnen anerkennen, macht es jedoch unerlässlich, das Personal aufzustocken, um das gleiche Serviceniveau aufrechtzuerhalten und die Öffnungszeiten von 7.30 bis 15.30 Uhr zu gewährleisten, von denen Dutzende von Familien abhängig sind“, erklärte die Stadträtin Antonella Costanzo heute auf der Pressekonferenz des Ausschusses.
Als Gemeindeverwaltung habe man drei klare und nicht verhandelbare politische Ziele:
1) Den Familien den Service zu garantieren, den sie gewählt und für den sie ihre Töchter und Söhne angemeldet haben. „Der Kinderhort ist eine unverzichtbare Dienstleistung, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Wahlfreiheit und die Arbeit der Eltern unterstützt. Wir können keine Unterbrechungen oder Kürzungen aufgrund von Personalmangel zulassen“, so die Stadträtin.
2) Alle Kinder aufzunehmen, die derzeit auf der Warteliste stehen. Die Nachfrage nach dieser Dienstleistung steige und entspreche einem echten Bedarf der Gemeinschaft. „Wir möchten, dass jede Familie Zugang zu einem öffentlichen Kinderhort hat, ohne Ausnahmen“, betont Costanzo.
3) Den Kindern sichere, stabile und qualitativ hochwertige Bildungsorte zu gewährleisten. Ein angemessenes zahlenmäßiges Verhältnis und die vollständige Anwesenheit der Erzieherinnen seien unverzichtbare Voraussetzungen für die Sicherheit und Entwicklung der Kleinsten.
Warum die Dientsverpflichtung
„In den letzten Jahren war es nicht möglich, die im Stellenplan vorgesehenen Stellen zu besetzen, was zu Lücken geführt hat, die heute unbedingt geschlossen werden müssen. Die Dienstverpflichtung gemäß Artikel 62 des Kodexes der lokalen Körperschaften ermöglicht es, vorübergehend qualifiziertes Personal auch ohne Zweisprachigkeitsnachweis einzustellen, um die Kontinuität des Dienstes bis zum Abschluss der regulären Auswahlverfahren zu gewährleisten. Es handelt sich um eine außerordentliche, aber notwendige Maßnahme, die wir mit Verantwortungsbewusstsein ergreifen, um Familien nicht ohne einen grundlegenden Dienst zu lassen”, erklärte Costanzo.
Öffentliche Ausschreibung und Initiativbewerbungen
In den nächsten Tagen wird die öffentliche Ausschreibung für die Erstellung der neuen Rangordnung veröffentlicht. In der Zwischenzeit nimmt die Stadtverwaltung Initiativbewerbungen von qualifizierten Erzieherinnen entgegen, die an einer Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung interessiert sind. Jede Bewerbung wird mit Priorität und konstruktivem Geist geprüft.
„Unser Ziel ist einfach und transparent: Wir wollen allen Kindern einen sicheren Ort und allen Familien einen funktionierenden und qualitativ hochwertigen Dienst garantieren“, bekräftigte Bürgermeisterin Katharina Zeller. „Die Anwendung des neuen Vertrags ist ein Fortschritt für die Erzieherinnen, erfordert jedoch institutionelle Verantwortung und Planungsfähigkeit. Wir sind bereit und übernehmen diese Aufgabe in vollem Umfang. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, die kommunale Kindertagesstätte zu stärken und ein stabiles, modernes Organisationsmodell aufzubauen, das die Rechte der Arbeitnehmerinnen und die Bedürfnisse der Gemeinschaft respektiert.“




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