Beschlussantrag im Landtag

Klosterkauf: Vorverkaufsrecht muss gut begründet sein

Mittwoch, 06. Mai 2026 | 16:22 Uhr

Von: luk

Bozen – Die Südtiroler Vinzenzgemeinschaft möchte das Kloster der Tertiarschwestern in Kaltern übernehmen, um dort ein „Haus der Solidarität“ nach dem Vorbild in Brixen einzurichten.

Ein Beschlussantrag fordert die Landesregierung auf das Vorverkaufsrecht geltend zu machen und die Immobilie bedürftigen Einheimischen zur Verfügung zu stellen.

„Die Gemeinde hat, wie auch das Land das Vorkaufsrecht. Doch das Vorkaufsrecht muss gut begründet sein. Das Vorverkaufsrecht auszuüben, nur um dieses sinnvolle soziale Projekt zu verhindern, ist nicht angebracht“, so SVP-Fraktionsvorsitzender Harald Stauder.

Ziel des Projekts der Vinzenzgemeinschaft ist es, Wohnraum für Menschen in Not bereitzustellen und gleichzeitig umfassende soziale Unterstützung anzubieten. Die Schwestern sehen darin eine Fortführung der Werte ihres Ordens und wollen ihre Immobilie auch in diesem Sinne zukünftig genutzt wissen. Die Vinzenzgemeinschaft ist eine allseits anerkannte Organisation mit hoher Kompetenz im Sozialbereich. Das „Haus der Solidarität“ in Brixen funktioniert inzwischen sehr gut. Seit über 20 Jahren hilft das „Haus der Solidarität Luis Lintner“ Menschen in Not. Dabei gehen die Tätigkeiten des Hauses weit über das Bereitstellen von Unterkünften hinaus. Das „Haus der Solidarität“ bietet umfassende Unterstützung und Begleitung im Alltag. Als unabhängige soziale Organisation setzt sich das „Haus der Solidarität“ aktiv ein, um die Lebenssituation des einzelnen zu verbessern und Menschen in schwierigen Situationen zu unterstützen. Als unabhängige soziale Organisation finanziert sich das „Haus der Solidarität“ ohne öffentliche Beiträge. Das „Haus der Solidarität“ steht für alle Bedürftigen offen.

Grundsätzlich haben die Gemeinden 20 Tage und das Land 60 Tage Zeit ihr Vorkaufsrecht auszuüben. „Weder die Gemeinde noch das Land haben aber die Möglichkeit zu sagen, dieses Gebäude gefällt mir, daher übe ich mein Vorverkaufsrecht aus. Das Land muss nachweisen, dass es kulturgeschichtliche Bedeutung besser hervorheben und das Gebäude besser erhalten kann als ein privater Käufer. Dies ist praktisch nur möglich, wenn das Land eine öffentliche Einrichtung darin unterbringt. In den letzten Jahren ist es daher bereits mehrmals vorgekommen, dass Gerichte dem Land das Vorkaufsrecht aberkannt haben“, begründet Stauder die Skepsis in Bezug auf diesen Beschlussantrag.

Gemeinden sollten sich daher rechtzeitigt umtun, wenn sie solche Gebäude mit Vorkaufsrecht erwerben wollen. Jetzt gelte es sich mit der Gemeinde Kaltern zusammensetzen, damit das Projekt der Vinzenzgemeinschaft zur Zufriedenheit aller umgesetzt werden kann.

Der Einbringer hat den Beschlussantrag vor der Abstimmung zurückgezogen.

Bezirk: Bozen

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