Von: ka
Bozen/Rom – Die Verhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag können weitergehen. Eine von Rom im Zusammenhang mit dem Südtirol-Index angedrohte Anfechtung konnte heute abgewandt werden.
Seit Monaten beschäftigen die Verhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) sowohl die Arbeitgeber-Delegation des Landes Südtirol als auch die Gewerkschaften als Vertreter der Bediensteten. Eine Nachricht aus Rom drohte diesen Verhandlungen eine ungewollte Verhandlungspause zu bescheren: Das Finanzministerium stieß sich am “IPCA locale” und fasste die Anfechtung vor dem Verfassungsgericht ins Auge. Mit diesem eigens für Südtirol berechneten Index wollte der Arbeitgeber Land den Landesbediensteten die höheren Lebenskosten in Südtirol ausgleichen und einen höhere Inflationsanpassung als auf staatlicher Ebene garantieren.
Alexander Steiner, Generaldirektor des Landes und Leiter der Verhandlungen, erklärt: “Eine Anfechtung vor dem Verfassungsgericht hätte die gesamten Verhandlungen zum Stillstand gebracht. Denn es hätte den gesamten Artikel im Nachtragshaushalt betroffen, der die Grundlage für unsere Verhandlungen bildet, auch jene Bestimmung, mit der die nötigen Finanzmittel bereitgestellt werden.” Um dies zu vermeiden, hat das Land nun der Regierung in Rom zugesichert, das Gesetz anzupassen und den expliziten Hinweis auf einen eigenen Südtiroler Index zu vermeiden.
“Mit dieser Maßnahme wenden wir die Anfechtung ab und können weiterverhandeln, damit wir baldmöglichst zu einem Abschluss des Teilvertrages kommen”, betont der Generaldirektor Steiner. “Das heißt nicht, dass wir jetzt unbedingt den staatlichen Prozentsatz anwenden müssen. Wir werden sofort nach einer Alternativlösung suchen und diese der Arbeitnehmer-Seite anbieten.” Wichtig sei, so Steiner, dass es mit diesem Schritt gelungen sei, einen totalen und langen Verhandlungsstopp zu vermeiden. Die Verhandlungen können also – wie geplant – am kommenden Montag, 7. Oktober, weitergeführt werden.
Wie von der Landespresseagentur mehrfach berichtet, sollte der “Südtirol-Index” eine zusätzliche Anpassung über die 3,0 Prozent der gesamtstaatlichen Inflationsanpassung IPCA hinaus ermöglichen.